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Frage zu Krankengeld / Schreiben Kasse

Verfasst: 05.03.2012, 10:56
von rumbatakt1
Hallo,

folgendes beschäftigt mich sehr und ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Ich war bei der BKK für Heilberufe versichert und müsste ja zum 1.1.12 wechseln. Seit 1.1.12 bin ich nun bei einer großen gesetzlichen Kasse versichert.
Da ich große Probleme am Arbeitsplatz hatte, eine Depression und Angststörung entwickelte, schrieb mich mein Arzt Ende Januar krank und riet mir, mir eine neue Arbeit zu suchen. Zum 1.4. habe ich auch eine neue Arbeit, mein Arzt schrieb mich weiter krank.
Bereits nach 3 Wochen kam eine Anfrage der KK und mein Arzt schrieb rein dass keine Erwerbsminderung oder ähnliches bleiben wird und dass er zum Arbeitsplatzwechsel rät, die Depression und Angststörung mit Citalopram behandelt. Leider passierte ihm dann ein furchtbarer Fehler:
Ich war zum. Zeitpunkt der Anfrage bis 2.3. AU und er wollte mich anschließend noch bis 12.3. krankschreiben da ich ab 13.3. Gutzeit abbauen kann bis 31.03.12.
Versehentlich gab er auf der Stellungnahme der KK an, dass der letzte Tag der AU der 2.3. sei!
Am 01.03. war ich bei ihm und weder er noch ich bemerkten da das Versehen und er stellte mir eine AU bis 12.3. aus welche ich auch sofort an die KK schickte.
Mittag bekam ich dann einen Brief der Krankenkasse:
Nach ärztlicher Stellungnahme endet ihre Arbeitsunfähigkeit am 2.3.!
Bitte informieren Sie ggf den Arbeitgeber über das Ende der AU.
Ihr behandelnder Arzt wurde über das Ende der AU informiert.
Sie können binnen 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.

Natürlich bin ich sofort wieder zum Doc, welcher vergebens versuchte, die Sachbearbeiterin zu erreichen. Ein anderer Sachbearbeiter wollte eine Aktennotiz machen dass es sich um einen Fehler des Arztes handle und die Zuständige Bearbeiterin zurückruft. Dies passierte erst abends und mein Arzt befand sich nicht mehr in der Praxis.....
Am nächsten morgen wollte er die Dame wieder anrufen aber wieder keine Chance....eine andere Sachbearbeiterin nahm es zur Kenntnis und sagte: passt schon!

So, nun meine Fragen:
- Ist es üblich dass die KK schon nach 3 Wochen beim Arzt anfrägt?Er meinte
dass die normal erst ab 8 Wochen nachfragen oder ist es weil ich erst seit
1.1. dort versichert bin oder HAT DER ARBEITGEBER SEINE FINGER IM
SPIEL?
- In dem Brief der KK steht : " ihr behandelnder Arzt wurde über das Ende der
Arbeitsunfähigkeit informiert ( mein behandelnder Arzt hat nichts bekommen
außer die Anfrage wo ihm der Fehler unterlaufen ist): WAS SOLL DAS DANN
BEDEUTEN????
- Außerdem steht hier nach ärztlicher Stellungnahme....heißt das jetzt DASS
DER MDK DIES BESCHLOSSEN HAT?
Habe noch am Donnerstag schriftlich und per E-Mail Widerspruch eingelegt mit dem Vermerk dass meinem Arzt ein Fehler unterlaufen ist und darüber Aktennotizen vermerkt sind.
Bin jetzt nicht in die Arbeit und daheimgeblieben wie es mir mein Arzt riet.
Was habe ich nun zu befürchten?
Ab kommenden Freitag - Montag bekäme ich Lohnfortzahlung (4 Tage)
Was soll ich tun???Habe jetzt schon so viel gelesen von Krankenversicherungsrauswurf etc dass ich total Angst habe.
Bitte helft mir

Verfasst: 05.03.2012, 11:37
von Machts Sinn
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Verfasst: 05.03.2012, 11:56
von rumbatakt1
ich meinte Krankengeld für die 4 tage.
ab 13.3. habe ich mit dem Arbeitgeber vereinbart, noch meine Gutzeit und Resturlaub abzubauen.
Habe an die KK eine E-Mail und das gleiche nochmal per Brief zur Kasse geschickt.
Wie finde ich heraus ob da der MDK mitgewirkt hat oder die Aussage : nach ärztlicher Stellungnahme nur durch die fehlerhafte Angabe meines Arztes zustande kam?
o Gott???Was soll ich jetzt machen???

Verfasst: 06.03.2012, 14:25
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.03.2012, 14:52
von rumbatakt1
warum der mdk mitgewirkt hat wollt ich wissen weil eine anfrage nach 3 wochen von der kk unüblich sei.
habe jetzt angerufen:
die sachbearbeiterin ist krank,die donnerstag verschickte krankmeldung noch nicht vorliegend. sie schickt mir nun einen auszahlschein für die 4 tage zu

Verfasst: 06.03.2012, 15:19
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.03.2012, 15:43
von rumbatakt1
Vielen lieben Dank!
Jetzt warte ich mal ab ob ich einen Auszahlschein bekomme...
Meine Krankmeldung endet ja am 12.3. Dieses Datum ist zudem auf der AU angegeben?
Wann soll ich den nun den Auszahlschein zum Arzt mitnehmen? Freitag (da beginnt das Krankengeld oder Montag da endet es
Will nicht aus der KK fliegen....

Verfasst: 06.03.2012, 15:54
von Krankenkassenfee
Hallo,
unbedingt vor dem 12.3!!!

Also Do oder Fr.

LG, Fee

Verfasst: 06.03.2012, 16:09
von rumbatakt1
Reicht also Freitag?das ist der erste Tag des Krankengeldes, bis 8.3. zahlt der Arbeitgeber

Verfasst: 06.03.2012, 17:16
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.03.2012, 18:59
von rumbatakt1
also in dem schreiben der kk steht nur: nach ärztlicher stellungnahme, nux von mdk.
was heisst das jetzt?müsste da sonst nicht stehen nach gutachten? mein arzt hat ja versehentlich 2.3. geschrieben-vielleicht wegen dem fehler??

Verfasst: 06.03.2012, 19:27
von Machts Sinn
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Verfasst: 06.03.2012, 19:43
von rumbatakt1
Lieber Macht Sinn,

Ich verstehe nicht was Sie mir nun sagen wollen?.

Verfasst: 06.03.2012, 19:46
von rumbatakt1
Und jetzt???
Jetzt kenn ich mich überhaupt nicht mehr aus!!!
Die Sachbearbeiterin heut am Telefon hat überhaupt nix gesagt nur dass sie der erkrankten Kollegin einen Vermerk macht dass ich ab 13.03. arbeitsfähig bin!
HILFE!!!! WAS SOLL ICH JETZT TUN????
Da wird man ja ein psychisches Wrak!!!

Verfasst: 06.03.2012, 19:55
von Machts Sinn
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