Frage zu Krankengeld / Schreiben Kasse
Verfasst: 05.03.2012, 10:56
Hallo,
folgendes beschäftigt mich sehr und ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Ich war bei der BKK für Heilberufe versichert und müsste ja zum 1.1.12 wechseln. Seit 1.1.12 bin ich nun bei einer großen gesetzlichen Kasse versichert.
Da ich große Probleme am Arbeitsplatz hatte, eine Depression und Angststörung entwickelte, schrieb mich mein Arzt Ende Januar krank und riet mir, mir eine neue Arbeit zu suchen. Zum 1.4. habe ich auch eine neue Arbeit, mein Arzt schrieb mich weiter krank.
Bereits nach 3 Wochen kam eine Anfrage der KK und mein Arzt schrieb rein dass keine Erwerbsminderung oder ähnliches bleiben wird und dass er zum Arbeitsplatzwechsel rät, die Depression und Angststörung mit Citalopram behandelt. Leider passierte ihm dann ein furchtbarer Fehler:
Ich war zum. Zeitpunkt der Anfrage bis 2.3. AU und er wollte mich anschließend noch bis 12.3. krankschreiben da ich ab 13.3. Gutzeit abbauen kann bis 31.03.12.
Versehentlich gab er auf der Stellungnahme der KK an, dass der letzte Tag der AU der 2.3. sei!
Am 01.03. war ich bei ihm und weder er noch ich bemerkten da das Versehen und er stellte mir eine AU bis 12.3. aus welche ich auch sofort an die KK schickte.
Mittag bekam ich dann einen Brief der Krankenkasse:
Nach ärztlicher Stellungnahme endet ihre Arbeitsunfähigkeit am 2.3.!
Bitte informieren Sie ggf den Arbeitgeber über das Ende der AU.
Ihr behandelnder Arzt wurde über das Ende der AU informiert.
Sie können binnen 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.
Natürlich bin ich sofort wieder zum Doc, welcher vergebens versuchte, die Sachbearbeiterin zu erreichen. Ein anderer Sachbearbeiter wollte eine Aktennotiz machen dass es sich um einen Fehler des Arztes handle und die Zuständige Bearbeiterin zurückruft. Dies passierte erst abends und mein Arzt befand sich nicht mehr in der Praxis.....
Am nächsten morgen wollte er die Dame wieder anrufen aber wieder keine Chance....eine andere Sachbearbeiterin nahm es zur Kenntnis und sagte: passt schon!
So, nun meine Fragen:
- Ist es üblich dass die KK schon nach 3 Wochen beim Arzt anfrägt?Er meinte
dass die normal erst ab 8 Wochen nachfragen oder ist es weil ich erst seit
1.1. dort versichert bin oder HAT DER ARBEITGEBER SEINE FINGER IM
SPIEL?
- In dem Brief der KK steht : " ihr behandelnder Arzt wurde über das Ende der
Arbeitsunfähigkeit informiert ( mein behandelnder Arzt hat nichts bekommen
außer die Anfrage wo ihm der Fehler unterlaufen ist): WAS SOLL DAS DANN
BEDEUTEN????
- Außerdem steht hier nach ärztlicher Stellungnahme....heißt das jetzt DASS
DER MDK DIES BESCHLOSSEN HAT?
Habe noch am Donnerstag schriftlich und per E-Mail Widerspruch eingelegt mit dem Vermerk dass meinem Arzt ein Fehler unterlaufen ist und darüber Aktennotizen vermerkt sind.
Bin jetzt nicht in die Arbeit und daheimgeblieben wie es mir mein Arzt riet.
Was habe ich nun zu befürchten?
Ab kommenden Freitag - Montag bekäme ich Lohnfortzahlung (4 Tage)
Was soll ich tun???Habe jetzt schon so viel gelesen von Krankenversicherungsrauswurf etc dass ich total Angst habe.
Bitte helft mir
folgendes beschäftigt mich sehr und ich hoffe ihr könnt mir helfen:
Ich war bei der BKK für Heilberufe versichert und müsste ja zum 1.1.12 wechseln. Seit 1.1.12 bin ich nun bei einer großen gesetzlichen Kasse versichert.
Da ich große Probleme am Arbeitsplatz hatte, eine Depression und Angststörung entwickelte, schrieb mich mein Arzt Ende Januar krank und riet mir, mir eine neue Arbeit zu suchen. Zum 1.4. habe ich auch eine neue Arbeit, mein Arzt schrieb mich weiter krank.
Bereits nach 3 Wochen kam eine Anfrage der KK und mein Arzt schrieb rein dass keine Erwerbsminderung oder ähnliches bleiben wird und dass er zum Arbeitsplatzwechsel rät, die Depression und Angststörung mit Citalopram behandelt. Leider passierte ihm dann ein furchtbarer Fehler:
Ich war zum. Zeitpunkt der Anfrage bis 2.3. AU und er wollte mich anschließend noch bis 12.3. krankschreiben da ich ab 13.3. Gutzeit abbauen kann bis 31.03.12.
Versehentlich gab er auf der Stellungnahme der KK an, dass der letzte Tag der AU der 2.3. sei!
Am 01.03. war ich bei ihm und weder er noch ich bemerkten da das Versehen und er stellte mir eine AU bis 12.3. aus welche ich auch sofort an die KK schickte.
Mittag bekam ich dann einen Brief der Krankenkasse:
Nach ärztlicher Stellungnahme endet ihre Arbeitsunfähigkeit am 2.3.!
Bitte informieren Sie ggf den Arbeitgeber über das Ende der AU.
Ihr behandelnder Arzt wurde über das Ende der AU informiert.
Sie können binnen 4 Wochen schriftlich Widerspruch einlegen.
Natürlich bin ich sofort wieder zum Doc, welcher vergebens versuchte, die Sachbearbeiterin zu erreichen. Ein anderer Sachbearbeiter wollte eine Aktennotiz machen dass es sich um einen Fehler des Arztes handle und die Zuständige Bearbeiterin zurückruft. Dies passierte erst abends und mein Arzt befand sich nicht mehr in der Praxis.....
Am nächsten morgen wollte er die Dame wieder anrufen aber wieder keine Chance....eine andere Sachbearbeiterin nahm es zur Kenntnis und sagte: passt schon!
So, nun meine Fragen:
- Ist es üblich dass die KK schon nach 3 Wochen beim Arzt anfrägt?Er meinte
dass die normal erst ab 8 Wochen nachfragen oder ist es weil ich erst seit
1.1. dort versichert bin oder HAT DER ARBEITGEBER SEINE FINGER IM
SPIEL?
- In dem Brief der KK steht : " ihr behandelnder Arzt wurde über das Ende der
Arbeitsunfähigkeit informiert ( mein behandelnder Arzt hat nichts bekommen
außer die Anfrage wo ihm der Fehler unterlaufen ist): WAS SOLL DAS DANN
BEDEUTEN????
- Außerdem steht hier nach ärztlicher Stellungnahme....heißt das jetzt DASS
DER MDK DIES BESCHLOSSEN HAT?
Habe noch am Donnerstag schriftlich und per E-Mail Widerspruch eingelegt mit dem Vermerk dass meinem Arzt ein Fehler unterlaufen ist und darüber Aktennotizen vermerkt sind.
Bin jetzt nicht in die Arbeit und daheimgeblieben wie es mir mein Arzt riet.
Was habe ich nun zu befürchten?
Ab kommenden Freitag - Montag bekäme ich Lohnfortzahlung (4 Tage)
Was soll ich tun???Habe jetzt schon so viel gelesen von Krankenversicherungsrauswurf etc dass ich total Angst habe.
Bitte helft mir