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Krankengeld

Verfasst: 28.02.2012, 14:29
von Aymara
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und brauche eure Hilfe,

ich bin voll berufstätig, leide an einer chron. Erkrankung ( 100% Schwerbehinderung) und bin seit einer Woche wieder AU.
Die letzten 2 Jahre war ich immer wieder wegen derselben Erkrankung für 1-4 Wochen AU, habe kein Krankengeld bezogen.
Nun bin ich für längere Zeit krankgeschrieben und ich habe folgende Fragen:

- bei der 78 Wochenfrist, in der Krankengeld bezahlt wird
werden da die Krankheitstage der letzten 2 Jahre dazu gerechnet?

- kann mich die KK od. Der MDK auffordern eine Reha zu machen oder
eine EM-Rente zu beantragen? ( ich bin 61)
- wenn ja, gelten hier Fristen?

Vielen Dank für eine Antwort

Aymara

Re: Krankengeld

Verfasst: 28.02.2012, 14:42
von Czauderna
Aymara hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich bin neu hier und brauche eure Hilfe,

ich bin voll berufstätig, leide an einer chron. Erkrankung ( 100% Schwerbehinderung) und bin seit einer Woche wieder AU.
Die letzten 2 Jahre war ich immer wieder wegen derselben Erkrankung für 1-4 Wochen AU, habe kein Krankengeld bezogen.
Nun bin ich für längere Zeit krankgeschrieben und ich habe folgende Fragen:

- bei der 78 Wochenfrist, in der Krankengeld bezahlt wird
werden da die Krankheitstage der letzten 2 Jahre dazu gerechnet?

- kann mich die KK od. Der MDK auffordern eine Reha zu machen oder
eine EM-Rente zu beantragen? ( ich bin 61)
- wenn ja, gelten hier Fristen?

Vielen Dank für eine Antwort

Aymara
Hallo,
ja, alle Au-Zeiten der letzten drei Jahre (Grundsatz) werden angerechnet, da ein Krankengeldanspruch bestand aber wegen der Entgeltfortzahlung nur ruhte.
Wenn die Kasse prüft, bzw. prüfen lässt ob deine Erwerbsfähigkeit bedroht, gefährdet oder gar nicht mehr vorliegt, dann kann sie dich auffordern innerhalb einer Frist von 10 Wochen einen Antrag auf
Rehabilitationsmaßnahmen beim Rentenversicherungsträger zu stellen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 29.02.2012, 10:43
von Aymara
Hallo Czauderna,

danke für deine prompte Antwort, aber ich habe doch noch 2 Fragen.

- prüft die Kasse generell bei Beginn des Krankengeldbezugs ob die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann bzw bedroht od. gefährdet ist?
Oder erst nach längerem Bezug von Krankengeld.? Die 10 Wochenfrist
habe ich jetzt auf die Zeit von Aufforderung zur Reha u. Antragstellung zur Reha bezogen.

- Krankengeld - Rentennachzahlung

stelle ich während des Krankengeldbezugs einen EM-Rentenantrag,
die Rente wird rückwirkend genehmigt. Die Rentennachzahlung bekommt
die KK . Das Krankengeld war aber höher als die Rente, muss ich die
Differenz der KK zurückzahlen? Oder wird dies mit der zukünftigen
Rente verrechnet?

Danke

Gruss
Aymara

Verfasst: 29.02.2012, 10:47
von Czauderna
Aymara hat geschrieben:Hallo Czauderna,

danke für deine prompte Antwort, aber ich habe doch noch 2 Fragen.

- prüft die Kasse generell bei Beginn des Krankengeldbezugs ob die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt werden kann bzw bedroht od. gefährdet ist?
Oder erst nach längerem Bezug von Krankengeld.? Die 10 Wochenfrist
habe ich jetzt auf die Zeit von Aufforderung zur Reha u. Antragstellung zur Reha bezogen.

Das kommt auf die jeweilige Fallkonstellation an, u.a. auch auf die "Vorgeschichte". Im Normalfall werden die Kassen erst bei Eintritt
der Krankegeldzahlung tätig, aber dann auch nicht sofort - wie gesagt, kommt auf die Konstellation an.


- Krankengeld - Rentennachzahlung

stelle ich während des Krankengeldbezugs einen EM-Rentenantrag,
die Rente wird rückwirkend genehmigt. Die Rentennachzahlung bekommt
die KK . Das Krankengeld war aber höher als die Rente, muss ich die
Differenz der KK zurückzahlen? Oder wird dies mit der zukünftigen
Rente verrechnet?

Nein, die Kasse hat nur einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Rentenversicherungsträge bis zu kalendertäglichen Rente. Ein Differenzbetrag verbleibt bei dir.

Danke

Gruss
Aymara

Gruss
Czauderna