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Forderungen der KK - Verjährungsfristen?

Verfasst: 27.02.2012, 09:19
von ZigZag
Hallo,

ich hatte heute einen merkwürdigen Brief meiner KK im Briefkasten, in diesem teilt mir die KK mit, dass da angeblich für Krankenhausbehandlungen, Krankengymnastik und Arzeimittel Rückstände offen wären, die sie jetzt einfordern.

Es geht um folgende Zeiten:

17.10.2001 - 27.10.2001 (Krankenhausbehandlung)
22.08.2006 - 07.09.2006 (Krankenhausbehandlung)
19.12.2006 - 05.01.2007 (Krankenhausbehandlung)
27.05.2011 - 08.06.2011 (Krankengymnastik)
07.09.2011 (Arzneimittel)

Die Daten stimmen, aber um was für Zuzahlungen es sich da handeln soll weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich hab auch nie irgendwelche Rechnungen oder Mahnungen erhalten.
In diesem Schreiben steht unten noch:
Diese Zahlungsaufforderung gilt als Mahnung.


Frage:
Die Ansprüche von 2001 - 2007 müßten doch inzwischen verjährt sein, oder sehe ich das falsch?
Da greift §45 SGB I, oder?

Bin für (schnelle :wink: ) Infos dankbar.

LG

Verfasst: 27.02.2012, 09:42
von amerin
Um welche KK geht's denn?

Verfasst: 27.02.2012, 09:48
von ZigZag
amerin hat geschrieben:Um welche KK geht's denn?
Gegenfrage:
Ist das wichtig?

Verfasst: 27.02.2012, 21:07
von ZigZag
Niemand? :(

Re: Forderungen der KK - Verjährungsfristen?

Verfasst: 27.02.2012, 21:11
von Czauderna
ZigZag hat geschrieben:Hallo,

ich hatte heute einen merkwürdigen Brief meiner KK im Briefkasten, in diesem teilt mir die KK mit, dass da angeblich für Krankenhausbehandlungen, Krankengymnastik und Arzeimittel Rückstände offen wären, die sie jetzt einfordern.

Es geht um folgende Zeiten:

17.10.2001 - 27.10.2001 (Krankenhausbehandlung)
22.08.2006 - 07.09.2006 (Krankenhausbehandlung)
19.12.2006 - 05.01.2007 (Krankenhausbehandlung)
27.05.2011 - 08.06.2011 (Krankengymnastik)
07.09.2011 (Arzneimittel)

Die Daten stimmen, aber um was für Zuzahlungen es sich da handeln soll weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich hab auch nie irgendwelche Rechnungen oder Mahnungen erhalten.
In diesem Schreiben steht unten noch:
Diese Zahlungsaufforderung gilt als Mahnung.


Frage:
Die Ansprüche von 2001 - 2007 müßten doch inzwischen verjährt sein, oder sehe ich das falsch?
Da greift §45 SGB I, oder?

Bin für (schnelle :wink: ) Infos dankbar.

LG
Hallo,
richtig, alle Versicherungsleistungen, also auch die Zuzahlungen dafür bis zum Jahr 2007 sind verjährt - es sei denn, die Verjährung wurde im Rahmen des Mahnverfahrens unterbrochen oder verlängert, was ich in diesem Falle nicht glaube.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 27.02.2012, 22:45
von ZigZag
Danke für deine Antwort.
Da ich bisher keinerlei Rechnungen erhalten habe und ja nicht mal weiß, wofür diese Zusatzzahlungen sein sollen, denke ich nicht, dass da irgendwas irgendwie gehemmt sein könnte.

Also werde ich morgen erstmal bei der SB anrufen und ihr das mitteilen und ihr dann per Einschreiben das nochmal schriftlich zukommen lassen.