Forderungen der KK - Verjährungsfristen?
Verfasst: 27.02.2012, 09:19
Hallo,
ich hatte heute einen merkwürdigen Brief meiner KK im Briefkasten, in diesem teilt mir die KK mit, dass da angeblich für Krankenhausbehandlungen, Krankengymnastik und Arzeimittel Rückstände offen wären, die sie jetzt einfordern.
Es geht um folgende Zeiten:
17.10.2001 - 27.10.2001 (Krankenhausbehandlung)
22.08.2006 - 07.09.2006 (Krankenhausbehandlung)
19.12.2006 - 05.01.2007 (Krankenhausbehandlung)
27.05.2011 - 08.06.2011 (Krankengymnastik)
07.09.2011 (Arzneimittel)
Die Daten stimmen, aber um was für Zuzahlungen es sich da handeln soll weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich hab auch nie irgendwelche Rechnungen oder Mahnungen erhalten.
In diesem Schreiben steht unten noch:
Diese Zahlungsaufforderung gilt als Mahnung.
Frage:
Die Ansprüche von 2001 - 2007 müßten doch inzwischen verjährt sein, oder sehe ich das falsch?
Da greift §45 SGB I, oder?
Bin für (schnelle ) Infos dankbar.
LG
ich hatte heute einen merkwürdigen Brief meiner KK im Briefkasten, in diesem teilt mir die KK mit, dass da angeblich für Krankenhausbehandlungen, Krankengymnastik und Arzeimittel Rückstände offen wären, die sie jetzt einfordern.
Es geht um folgende Zeiten:
17.10.2001 - 27.10.2001 (Krankenhausbehandlung)
22.08.2006 - 07.09.2006 (Krankenhausbehandlung)
19.12.2006 - 05.01.2007 (Krankenhausbehandlung)
27.05.2011 - 08.06.2011 (Krankengymnastik)
07.09.2011 (Arzneimittel)
Die Daten stimmen, aber um was für Zuzahlungen es sich da handeln soll weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich hab auch nie irgendwelche Rechnungen oder Mahnungen erhalten.
In diesem Schreiben steht unten noch:
Diese Zahlungsaufforderung gilt als Mahnung.
Frage:
Die Ansprüche von 2001 - 2007 müßten doch inzwischen verjährt sein, oder sehe ich das falsch?
Da greift §45 SGB I, oder?
Bin für (schnelle ) Infos dankbar.
LG