Krankengeld
Verfasst: 25.02.2012, 14:10
Krankengeld
Hallo Leute, ich habe ein kleines Problem.
Meine Krankenkase will das Krankengeld einstellen.
Zu meine geschichte.
Ich hatte vom 02.2011 bis 12.2011 eine Weiterbildungsmaßnahme absolviert (kostenträger war DRV) wegen meine gesundheitlichen probleme, da ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Vom 07.11.2011 bin ich erkrankt, es ging einfach nicht mehr, dauernd schmerzen und schwindelanfälle. Mein Hausarzt hat mich Krankgeschrieben. Am 21.11.2011 bin ich in die Schule gefahren, ich dachte es wird ihrgen wie gehen. Es ging aber nicht, bin dan am nächsten Tag zum Dock, der eine fortlaufende krankmeldung ausstellte mit der begründun das es die gleiche krankheit sei.
Ab 22.12.2011 bekam ich Krankengeld. Vom DRV bekam ich geld bezaht bis 18.12.2011 mit der begründung, am 19.12.2011 müßte die Krankenkasse Krankengeld bezahlen. Die Krankenkasse wiederrum sagt ich war einen tag in der Schule (21.11) somit ergibt sich eine lücke, deswegen erst ab 22.12 bekomme ich Krankengeld. Die 3-tage bekomme ich also kein geld. Am 14..2.2012 bekam ich von der Krankenkasse ein Schreiben, dass das Krankengeld nur noch bis 26.02.2012 bezahlt wird mit der Begründung, das der MDK laut meiner Untrlagen so entschieden hat. Daruf hat der Behandelte Arzt einen Widerspruch an die Krankenkasse geschrieben, als antwort bekam ich heute ein schreiben das sich auf § 7 bezieht.Alle schreiben füge ich bei. Muß noch dazu sagen das ich seit vielen jahren an eine Chronische Borreliose leide die 2008 beschtätigt wurde, aber kein Arzt nehmt es ihrgend wie ernst.
wilrJ~J~
.p Sei JI..
AOK . 76097 Karlsruhe
Herrn ………..
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Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sehr geehrter Herr……….,
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Telefax:
E-Mail:
Datum
14.02.2012
wir haben dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Ihre ärztlichen Unterlagen zur
Beurteilung vorgelegt. Dieser teilte uns nun mit, dass Sie ab 27.02.2012 auf dem allgemeinen Ar-
beitsmarkt vermittelbar sind.
Deshalb können wir längstens bis
26.02.2012
Krankengeld zahlen.
Mit der Feststellung der Arbeitsfähigkeit ist keine Aussage über Ihre Behandlungsbedürftigkeit ge-
troffen.
Ihren Arzt haben wir hierüber informiert.
Mit dem Ende Ihres Anspruchs auf Krankengeld endet auch Ihre Mitgliedschaft. Bitte achten Sie
darauf, dass Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen, Falls Sie kein neues Arbeitsverhältnis begin-
nen, sollten Sie sich sofort bei Ihrer Agentur für Arbeit melden.
Falls Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Widerspruch
einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der AOK - Die Gesundheits-
kasse Mittlerer Oberrhein, Bezirksdirektion der AOK Baden-Württemberg, Kriegsstraße 41,
76133 Karlsruhe einzureichen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem dieser Bescheid
bekannt gegeben worden ist.
Dr. med.
Arzt für Orthopädie
Chirotherapie, Akupunktur
Telefon (
Ärztliches Attest
zur Vorlage beim MDK
(z. B. Arbeitgeber, Arbeitsamt, Wohnungsamt, Gericht und für andere Privatzwecke)
Herr ………………….
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr ……….steht seit Jahren in meiner orthopädischen Behandlung,
Ich reiche hiermit Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom 14.02.2012 ein.
Meines Erachtens ist Herr ………….auch weiterhin nicht arbeitsfähig. Es liegt beim Patient ein
Bandscheibenvorfall im Segment HWK 5/6 vor.
Weiterhin besteht ein chronisches Lumbalsyndrom, sowie eine Arthrose in beiden Hüftgelenken.
Aktuell bereitet vor allem die linke Hüfte beim Gehen Schmerzen.
Längere Gehstrecken können nicht zurückgelegt werden.
Es besteht insgesamt eine Gangunsicherheit. Auf Grund des cervikalen Bandscheibenvorfalls klagt
der Patient über regelmäßige SchwIndelsymptomatik. Die Kopfrotation ist deutlich eingeschränkt.
Auch im Bereich der Lendenwirbelsäule besteht eine deutliche Bewegungseinschränkung. Auf
Grund der multiplen Beschwerden ist meines Erachtens die Arbeitsfähigkeit weiterhin nicht
gegeben.
Ich empfehle eine gutachterliehe Untersuchung des Patienten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. ………………
w"'JtP.J~
pJ..iJ.1.
Herrn ……...
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Datum
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--- -- - .. -- --- ._-- -----_.
Ihre Arbeitsunfähigkeit - Widerspruch/Eingang 22.02.2012
Sehr geehrter Herr, ………………………
Ihr Widerspruch ist heute bei der AOK - die Gesundheitskasse Mittlerer Oberrhein eingegan-
gen.
Nach § 7 der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien ist das Gutachten des MDK bindend. Bestehen zwi-
schen dem Vertragsarzt und dem MDK Meinungsverschiedenheiten, kann der Vertragsarzt un-
ter Darlegung seiner Gründe bei der Krankenkasse eine erneute Entscheidung auf der Basis
eines Zweitgutachtens beantragen. Sofern der Vertragsarzt von dieser Möglichkeit Gebrauch
macht, hat er diesen Antrag unverzüglich nach Kenntnisnahme der abweichenden Beurteilung
des MDK zu stellen.
Ich werde Ihre Unterlagen erneut dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorlegen.
Danach werde ich mich wieder unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen.
Nun meine frage, was kann ich noch dagegen tun.
mfg.didi2405
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mfg.didi2405