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Schmerztherapeutin redet mit MdK

Verfasst: 23.02.2012, 14:29
von maru
Hallo,
kurze Vorstellung: bin w,(noch) 56J, habe bis zur AU in der Altenpflege gearbeitet und wohne in Rlp.

Obwohl bereits viel gelesen, immer noch keine passende Antwort gefunden.
Mein Problem:
Ich habe am 27.12.2010 während meiner Nachtwache einen Bandscheibenvorfall erlitten. Festgestellt wurde das 2 Tage später durch Röntgenbild, da ich wahnsinnige Schmerzen hatte.
Aufgrund Probezeit wurde ich entlassen zum 01.02.2011 (irgendwie verständlich).
Also: ich bin seit 27.12.2010 AU, Behandlung beim Orthopäden, Wirbelsäulenspezialisten, Schmerztherapeutin (andauernd) und Hausarzt sowieso und regelmäßige KG.
Beim MRT wurden mehrere Vorfälle festgestellt sowie irgendwelche Zysten oder Geschwüre in der Wirbelsäule.
Der Wirbelsäulenarzt will noch nicht operieren - keine Ahnung warum.
Schmerztherapeutin erhöht lediglich die Medi-Dosis und spricht kurz mit mir, jetzt Akupunktur verordnet.
Gestern erhielt ich einen Anruf der KK, das der MdK mit der Schmerztherapeutin tel. hätte und diese ihm gesagt hat, ich wäre arbeitsfähig .
Die KG bescheinigt Gleichgewichtsstörung sowie Instabilität der Wirbelsäule bei minimaler Besserung betont aber, daß weitere KG dringend notwendig ist.
Ich habe selbst bei kleinsten Verrichtungen Schmerzen (w.z.B. Saugen), spazierengehen oder Einkaufen ist nach spätestens 30 Min. Schluß vor Schmerzen (trotz Tilidin u. zusätzlich Ibu800). Schwere Sachen heben geht gar nicht. Hab schon Probs bei leichten Mülltüten.

Ich habe heute zwar einen Termin beim HA und kann nächste Woche meine Akte bei Schmerztherapeuten einsehen, weiß aber nicht wie ich mich weiter verhalten soll.
Der Hausarzt hat heute morgen per Fax ein Schreiben des MdK bekommen, erfuhr ich bei Terminanfrage,ich weiß also nicht, wie er sich verhält.
Ich habe von der KK noch kein Schreiben erhalten.
Soll ich nun trotzdem heute noch Auszahlungsschein für den Arzt mitnehmen und ausfüllen lassen (KK will nur bis zum 25.2. Krankengeld zahlen u. sie will keinen Auszahlungsschein vom Arzt mehr haben)?
Wenn von der KK nur ein normales Schreiben kommt, kann ich doch kein Widerspruch einlegen. Was mach ich dann?
Der Anruf der KK kam nicht von meiner Geschäftsstelle, sondern vom Hauptsitz. Kann ich meinen direkten Bearbeiter fragen, was ich machen kann oder wird er immer im Sinne der KK entscheiden?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Bin zur Zeit nur noch nervös, zittrig usw.

gruß maru


Nachtrag: die Schmerztherapeutin sieht mich alle 6 Wochen kurz für 5 Min. dann habe ich neues Rezept erhalten und das war`s. Ich hab keine Ahnung, wie die sich ein Urteil bilden kann.

Verfasst: 23.02.2012, 16:21
von CiceroOWL
Wurde bereits ein Antrag nach § 51 SGB V gemacht - Reha Antrag?

Wenn nein würde ich die gesamte Komunikation nur noch auf Schriftwege erledigen. Sollte die AU weiter vorliegen , so wie geschildert, würde ich gegen den Bescheid Widerspruch erheben.

Gleichzeitig würde ich dochmal bei der KK nachfragen ob dies nicht ein BG fall ist, falls dies nicht schon im Vorfeld abgeklärt worden ist.

Die Anfrage durch die KK ist normal, aufgrund der geschilderten Erkarnkung gehe ich mal davon aus das ein Job als Altenpflegerin nicht mehr in Betracht kommt. Grundsätzlich wäre denn im August schluss mit Krankengeld.

Den Auszahlschein würde ich mitnehmen, und denn mit deinem HA das weitere Vorgehen absprechen.

Verfasst: 23.02.2012, 16:59
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 23.02.2012, 17:06
von CiceroOWL
Aufgrund des dargestellten Krankheitsbildes ist wohl derzeit keine tätigkeit möglich, da es sich um ein stark behandlungsbeürftiges HWS/LWS Syndrom handelt.

Verfasst: 23.02.2012, 18:33
von Grampa
CiceroOWL hat geschrieben:Aufgrund des dargestellten Krankheitsbildes ist wohl derzeit keine tätigkeit möglich, da es sich um ein stark behandlungsbeürftiges HWS/LWS Syndrom handelt.
warum bitte schreibst du sowas? du bist weder Arzt, noch hast du auch nur den geringsten Überblick über vorliegende Befunde

@ TO: du findest es also verständlich, dass der arme Arbeitgeber :roll: in der Probezeit kündigt weil du krank bist, aber wehe wenn die Kasse nach über 1 Jahr AU/Therapie/KG-Bezug aufgrund der Aussage der eigenen Ärzte mal ne Entscheidung trifft....

eine Behandlungsbedürftigkeit begründet nicht zwangsläufig eine Arbeitsunfähigkeit - das nur mal so als Grundsatz

sobald der Bescheid über das Ende des KRG da ist lege dagegen Widerspruch ein, ICH vertrete nicht die Auffassung dass du bis zur Klärung des Widerspruchs weiter KG bekommst, daher rate ich dazu anderweitig Leistungen zu beantragen (ALG I / II)

ein BG-Fall wird es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht sein, klingt nach Gelegenheitsursache -> man unterstellt, dass der Bandscheibenvorfall auch bei anderen Gelegenheiten als der konkreten Ausübung der Tätigkeit eingetreten wäre, z. B. wg. degenerativer Schädigungen

Verfasst: 23.02.2012, 19:48
von Czauderna
Hallo,
hast Du auch bei deiner vorletzten Tätigkeit in der Altenpflege gearbeitet und ist es dein erlernter Beruf ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 23.02.2012, 20:47
von CiceroOWL

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Beim MRT wurden mehrere Vorfälle festgestellt sowie irgendwelche Zysten oder Geschwüre in der Wirbelsäule.
Der Wirbelsäulenarzt will noch nicht operieren - keine Ahnung warum. 
Grampa, du kennst doch wahrscheinlich die Problematik in dem Bereich der Pflege, typische Erkrankung.

Verfasst: 23.02.2012, 23:03
von Grampa
CiceroOWL hat geschrieben:

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Beim MRT wurden mehrere Vorfälle festgestellt sowie irgendwelche Zysten oder Geschwüre in der Wirbelsäule.
Der Wirbelsäulenarzt will noch nicht operieren - keine Ahnung warum. 
Grampa, du kennst doch wahrscheinlich die Problematik in dem Bereich der Pflege, typische Erkrankung.

Trotzdem stelle ich doch keine Ferndiagnose oder stelle Behauptungen über das Bestehen von AU auf, da fehlt doch jede Grundlage, von einem erfahrenen User hier erwarte ich da einfach mehr Objektivität

Ich kann ja auch behaupten: so einen Rückenschaden bekommste nich von heut auf morgen, sie hat sicher vorher auch schon Rückenschmerzen gehabt und dennoch tritt sie die Stelle an und wird prompt krank und natürlich leider auch gleich gekündigt und hoppla ist ein Jahr mit Krankengeld rum, so kann man sich auch durchs Leben schlagen

das ist jetzt genauso spekulativ, die Aufschreie hier kann man sich dann denken

Verfasst: 24.02.2012, 11:03
von CiceroOWL
Dacore, ok ich enthalte mich denn da mal meiner Meinung.

Verfasst: 24.02.2012, 11:33
von maru
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.

@Czauderna:ich arbeite schon immer in der Altenpflege.

@CiceroOWL: Reha-Antrag wurde letztes Jahr gestellt, angetreten und eine ambulante Reha von 3 Wochen genehmigt. Es hat das ganze eher verschlimmert und dieses auch der KK mitgeteilt (während der Reha).
Beim HA war ich gestern Abend noch und und das erste, was ihm rausrutschte, war "das sind doch A...." Der Auszahlungsschein wurde von ihm ausgefüllt und darauf vermerkt "Vorstellung beim MdK, nicht immer nach Aktenlage entscheiden!"

@Grampa: die Ärzte der KK haben nach einem Telefonat entschieden, nicht mal nach Aktenlage. Ich bin der Meinung, sowas geht überhaupt nicht.

Andere Leistungen kann ich erst beantragen, wenn ein Aufhebungs- oder Einstellungsbescheid der KK vorliegt. Die Post ist durch und es ist nichts gekommen.

Zitat:"...........so kann man sich auch durchs Leben schlagen"
Das finde ich nicht in Ordnung. Mir macht meine Arbeit Spaß - nur mein jetziger Zustand nicht mehr.

@all: ich habe mir von meinen HA eine Kopie des Faxes vom MdK an ihn geben´lassen. Es ist ein vorgefertigtes Schreiben, wo handschriftlich eingetragen wurde, das aufgrund eines Telefonates die Leistung zum 24.2. eingestellt werden soll. Weiter steht dort, daß der Arzt bei weiterer AU innerhalb von 3 Werktagen eine Begründung einreichen soll. Ein Anruf meinerseits vorhin beim MdK ergab, daß dort nichts vorliegt, ich solle mich bei der KK melden. Es geht um eine Fristverlängerung von 2 Tagen.

gruß maru

Verfasst: 24.02.2012, 11:40
von Grampa
@ Cicero

bitte nicht enthalten, nur objektiv bleiben, was anderes ist m.E. nicht hilfreich

@ maru

natürlich findest du meine Aussage nicht in Ordnung, beachte aber bitte das ich das als Beispiel für Spekulation geschrieben habe, es also nicht meine Meinung darstellte

Verfasst: 24.02.2012, 11:42
von maru
Nachtrag:

Ich habe jetzt von einem privaten Zusteller ein Schreiben der KK erhalten, wo die Beendigung zum 25.2. mitgeteilt wird.
Es befindet sich allerdings keine Rechtsbehelfsbelehrung dabei noch sonst ein Vermerk, daß ich Widerspruch dagegen einlegen kann.
Ist es dann trotzdem möglich?

gruß maru

Verfasst: 24.02.2012, 11:45
von Grampa
ein fehlender Rechtsbehelf verlängert nur die Frist für den Widerspruch, also grds. für dich eher ein Vorteil, wobei du nur weil du es jetzt kannst trotzdem nicht länger warten sondern sofort Widerspruch einlegen solltest

Verfasst: 24.02.2012, 11:54
von maru
Danke Grampa,Widerspruch mit Begründung wahrscheinlich oder?

Hab beim AA eben auch angerufen, da scheint es dann anscheinend Probs zu geben mit der Zahlung von AL1, da der Arzt mich weiter AU schreibt und der MdK das Gegenteil behauptet.

Als ich hier gestern das Forum durchgelesen hab, hab ich was gefunden, wo steht, zum SG und aufschiebende Wirkung oder s.ä. beantragen. Wäre das sinnvoll?

Verfasst: 24.02.2012, 12:11
von CiceroOWL
Hallo Maru, im Prinzip hast du eigentlich das Schreiben nicht erhalten. Ich würde einen Widerspruch einreichen udn Anfragen warum keine Anhörung bei Beendigung des Krankengeldes durchgeführt wurde.

Meiner Meinung nach.

Ausserdem sich juristisch beraten lassen.