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arbeiten in NL und Rückehr in GKV
Verfasst: 22.02.2012, 16:14
von jones
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich arbeite in den Niederlanden und habe meinen Wohnsitz in Deutschland. Da ich Zeitarbeit ausübe und nur die Tage bezahlt kriege, die ich auch arbeite, habe ich mich noch nicht krankenversichert. Ich weiss ist Pflicht, nur hab halt die Angst nicht mehr meine Unterhaltskosten bedienen zu können. Muss ich bei der Rückkehr in die GKV die Niederländische Krankenkasse nachweisen?
Danke für die Antworten
liebe Grüsse
Verfasst: 22.02.2012, 16:23
von CiceroOWL
Grundsätzlich sind eigentlich die Niederländer zuständig, ausser du bist Grenzgänger. Wenn du nicht zusiehst das du in den Niederlanden zu einer KV kommst hast du ein Problem.
Dazu müßte man mehr wissen.
Verfasst: 22.02.2012, 16:34
von jones
ich habe letztes Jahr in den Niederlanden gearbeitet und keine KV bezahlt, aufgrund oben genannter Gründe. Ich habe jetzt wieder in Deutschland eine sozialversicherte Tätigkeit aufgenommen. Jetzt schreibt mich die GKV an, was mit dieser Zeit ist. Muss ich die KV in den Niederlanden belegen, oder reicht es anzugeben ,das ich dort gearbeitet habe?
Verfasst: 22.02.2012, 16:39
von CiceroOWL
wie keine KV in den niederlanden, mein Freun du hast ein grosses Problem. wurdest du von Deutschland aus entsandt, war es einen niederländische firma für die du gearbeitet hast, dennauch in den niederlanden gibt es eine KV Pflicht, sollte es nämlich so sein das die deutsche kasse die Aushelfende Kasse für die niederländische Kasse warst, darfst du entsprechend nachlöhnen. Oder du weist die Zeiten in den Niederlanden nach.
Verfasst: 22.02.2012, 16:47
von jones
Hallo,
es war eine niederländische Zeitarbeitsfirma. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Danke für die Antworten
Verfasst: 22.02.2012, 16:59
von CiceroOWL
am besten würde ichmich erstmal mit der KV in verbindung setzen, denn denen erklären was Sache war. Denn würde ich mich mal mit dem deutschen RV Träger in Verbindung setzen ob bereits Zeiten in den Niederlanden bekannt sind.
http://www.grenzpendler.nrw.de/pdf/arbe ... itz-dt.pdf
Das heißt denn die die Rv Westfalen. Denn würde ich auch noch mal mich mit den niederländischen Sv Träger in verbindung setzen, Siehe Seite 27, wdenn dass denn alles geklärt ist, denn soll sich deine Kasse nochmal bei dir melden. Haben die dich eigentlich darüber informiert das du nicht mehr versichert bist, wenn nein, schönen Gruß, sie seinen Ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen und lege ihnen deinen niederländischen Arbeitsvertrag vor.
gruss.
Jochen
Verfasst: 25.02.2012, 12:28
von CiceroOWL
Und was ist jetzt dabei rausgekommen?