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Ende KG 19.04.2012....Rentenbeginn 01.05.2012 ????????
Verfasst: 22.02.2012, 12:36
von optimist
Guten Morgen,
habe gerade meinen EM-Rentenbescheid erhalten. Rentenbeginn ist der 01.05.2012.
Jetzt kommt der Haken. Ende Krankengeld wurde zum 19.04.2012 beschieden.
Woran kann/ und muß ich mich jetzt wenden, um den Zeitraum vom 19.04.2012 bis 30.04.2012 mit Einkommen sicherzustellen? ALG I oder ALG 2?
Wäre toll, wenn mir jemand aus Erfahrung was hierzu sagen kann?
Vielen Dank im voraus.
Viele Grüße
Optimist
Verfasst: 22.02.2012, 12:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.02.2012, 12:42
von Sportsfreund
Hallo,
wenn ALG-Anspruch besteht, unbedingt beantragen. Dann trägt nämlich das Arbeitsamt/Jobcenter den Beitrag.
Ansonsten dürfte nämlich aufgrund der Rentenantragstellung KV-Pflicht vorliegen. Bis zum Rentenbeginn muss man i.d.R. nämlich einen Beitrag hierfür entrichten.
Aber Näheres müsste mit Deiner KK direkt besprochen werden:
- liegt Pflicht als Rentner/Rentenantragsteller überhaupt vor?
- liegt als Rentenantragsteller ggf. Beitragsfreiheit vor? (z.B. wenn ansonsten ein Familienversicherungsanspruch über den Ehegatten bestehen könnte).
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 22.02.2012, 14:38
von CiceroOWL
wie ist deine Frau versichert?
Verfasst: 22.02.2012, 14:41
von optimist
Vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Ich habe auch gerade eine Anfrage an meine Krankenkasse gerichtet. Geht ja auch darum, ob ggf. eine "kulante" Krankenge´ldzahlung für 10 Tage erfolgen kann, was ich aber nicht näher glauben kann/möchte.
Wichtiger sei der KV-Schutz. Ich denke ich würde als Rentenantragsteller versichert werden, da das KG ja am 19.04.2012 endet und somit zunächst mein KV Schutz auch. Die Rente beginnt am 01.05 ja erst.
Also will ich erst einmal abwarte´n was die SB der KK dazu sagt.
lg Optimist
Verfasst: 22.02.2012, 14:43
von optimist
@CiceroOWL
ich bin geschieden. Hätte somit also nicht die Möglichkeit einer beitragsfreien FAMI. Ich denke darauf wolltest Du hinaus?!
Vielen Dank
Verfasst: 22.02.2012, 14:43
von CiceroOWL
Hä? kulante Zahlungen wenn der Ansprucht erloschen ist. Irgendwie paßt das nicht,
Verfasst: 22.02.2012, 14:47
von CiceroOWL
japp, heißt also die wirst den beitragspflichter Antragssteller, heißt laos Mindesbeitrag oder du gehts zur AfA und beantrags ALG I nach § 125 SGB III. wie schon geschrieben.
Verfasst: 22.02.2012, 15:38
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.02.2012, 16:35
von CiceroOWL
Immer zu bei einer bewilligten Rente werden eh die ansprüche zwischen Krankenkasse und RV Träger miteinandder aufgerechnet. viel Spass dabei.Kulanz hei0ßt ja eine freiwillige Leistugn, heißt ja witer das ich bei der Bewilligung der Rente dmir entsprechnd denn die 10 Tag Rente direkt beim Versicherten über den RV Träger wiederhole heißt denn es gibt in 05/12 ensprechend weniger Rente oder einen oder zwei Monate später inklusive Beiträge. Oder?
Verfasst: 22.02.2012, 16:59
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.02.2012, 17:10
von CiceroOWL
die Rentzeahlung ja aber Rentenzahlung und der Zubilligung der rente da ist ein kleiner Unterschied. Ich gehe davon aus das die Rente für einen frühren Teitraum zugebilligt wurde und die Zahlungen ab dem 01.05.12 anfangen zu laufen.
Verfasst: 22.02.2012, 17:39
von Machts Sinn
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Verfasst: 22.02.2012, 19:08
von Krankenkassenfee
Hallo,
wird die laufende Rente ab 1.5. gezahlt oder ggf. schon rückwirkend?
Ansonsten sofort ALG 1 beantragen. Wenn Du Zweifel an dem Enddatum hast, dann lege Widerspruch ein. Hat aber in der Praxis keine aufschiebende Wirkung, deshalb das ALG beantragen.
LG, Fee
Verfasst: 22.02.2012, 19:17
von Czauderna
Hallo,
eine Erwerbsminderungsrente wird nicht ohne "Vorgeschichte" zugebilligt - hier soll es also so sein, dass der Rentenbeginn tatsächlich erst am 1.5. 2012 ist, obwohl der Antrag wahrscheinlich weit vorher, also noch während der Krankengeldzahlung gestellt wurde ??
Halte ich für sehr unwahrscheinlich, ich tendiere auch zu der Auffassung, dass erst die laufende Zahlung am 01.05.2012 beginnt, alles andere mach irgendwie keinen Sinn, was meinst du Machts Sinn ??
Wenn es aber tatsächlich so ist, dann kann dfas nur Widerspruch bei der Rentenversicherung bedeuten - Gründe ?? - siehe oben.
Gruß
Czauderna