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Psych. Erkrankungen bedrohen meine Existenz

Verfasst: 22.02.2012, 11:14
von JanneXX
Liebes Forum,

seit Jahrzehnten begleiten mich schwere Depressionen, Panikattacken, soz. Phobien, massive Essstörungen u.a.
Ich habe jede Möglichkeit genutzt und gekämpft, um mein Leben immer wieder "auf die Reihe" zu kriegen (Klinikaufenthalt 2002, Reha 2003, Medikamente, Therapie sowie ALG I, Hartz VI, Eineurojob,Teilzeitarbeit, ab Januar 2008 Vollzeitarbeit) - nun kann ich nicht mehr.

Ich möchte Euch bitten, meine Beiträge, die ich in einem anderen Forum auf meiner Suche nach Hilfe gepostet habe, zu lesen und mir in Form von Tipps weiter zu helfen.

Herzlichen Dank vorab!

Und los geht´s:

Depressionen bedrohen meine Existenz, niemand fühlt sich zuständig und ich werde seit September 2010 (kein Schreibfehler, tatsächlich 2010!) vom Arbeitsamt zur Krankenkasse und wieder zurück geschickt.

Hallo liebe Community,

ich habe kein soziales Umfeld mehr, das mich in irgendeiner Form unterstützen könnte, daher möchte ich Euch um Tipps bitten, wer bzw. welche Institution(en) mich praktisch unterstützen können auf meinem Weg.
Ich bin mittlerweile so müde, kraftlos und auch finanziell am Ende, dass ich mir selbst nicht mehr helfen kann.

Kurz zur Vorgeschichte:
Aus gesundheitlichen Gründen hatte ich meinen Arbeitsplatz zu 31.8.10 gekündigt, mich arbeitslos gemeldet und hätte ab 1.9.10 Anspruch auf ALG I gehabt (wurde mir vom Arbeitsamt auch so bestätigt).
Am 30.8. bat mich meine langjährige Therapeutin telefonisch dringend umgehend meinen Hausarzt aufzusuchen, nachdem ich zum vereinbarten Termin ein paar Tage zuvor nicht erschienen bin. Daraufhin rief ich bei meinem Hausarzt bzgl. Terminvereinbarung an und bekam nach meinem Hinweis auf die Dringlichkeit für den Folgetag, 31.8., einen Termin. Früherer Termin war wegen Urlaubszeit in der Gemeinschaftspraxis nicht möglich.
Am 31.8.10 erfolgte dann auch die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit - und damit der Beginn meiner "Rundreise" vom Arbeitsamt zur Krankenkasse und wieder zurück in Endlosschleife, da jeder behauptet, der andere sei zuständig.
Klage beim Sozialgericht auf Zahlung von Krankengeld habe ich im März 2011 erhoben - nachdem ich von der Krankenkasse dann doch endlich einen klagefähigen Bescheid erhalten
hatte. Am 29.2.2012 findet nun ein "Termin zur Erörterung des Sachverhalts mit Beweisaufnahme"(???) statt.

Ich bin mit der ganzen Geschichte komplett überfordert.

Im Januar 2012 habe ich an einen Sozialverband, in dem ich Mitglied bin, folgende Fragen gestellt (verbunden mit der Bitte, ab sofort meine Rechte zu vertreten):

Was kann ich bzgl. finanzieller Unterstützung tun und wer unterstützt mich dabei aktiv??? Seit 1.9.10 finanziere ich meinen Lebensunterhalt aus Ersparnissen und muss zusätzlich auch noch € 150,- monatlich an die Krankenkasse zahlen, damit ich überhaupt krankenversichert bin. Meine Ersparnisse sind nun aufgebraucht und ich somit zahlungsunfähig.
Wer erledigt für mich die daraus anfallende Korrespondenz mit Bank, Versicherungen etc bzw stellt für mich die notwendigen Anträge bei "ich weiss nicht wem, vermutlich Sozialamt"? Ich selbst bin am Ende meiner Kräfte und kann´s nicht tun.

Die Antwort: Ich soll zum Arbeitsamt gehen, die wären zuständig.

Leute, ich könnte mich laut schreiend auf den Dorfplatz vor der Kirche stellen - wenn´s denn helfen würde.

Irgendwie muss es doch weiter gehen!?

Ich bin völlig unverschuldet in diese Lage geraten (letztlich nur, weil ich auf meine Therapeutin gehört und mir mein Hausarzt wegen Urlaubszeit keinen früheren Termin geben konnte) - und nun akut von Obdachlosigkeit bedroht!

Nur der Vollständigkeit wegen: Therapie wegen schwerer Depressionen, Panikattacken und soz. Phobien hat nach den max. möglichen 3 Jahren im letzten Jahr geendet, Selbsthilfegruppen gibt´s hier auf dem Land nicht.

Nun bitte ich um Eure Tipps - ich brauche jede Hilfe, die ich kriegen kann.

Verfasst: 22.02.2012, 11:28
von JanneXX
weiter geht´s:

Ergänzen möchte ich meinen Post noch durch folgende Info:
Ich bin nun 48 und habe mehr als 30 Jahre Vollzeit gearbeitet und Beiträge zur GKV und Arbeitslosenversicherung gezahlt. Ich bin kein "Sozialschmarotzer" und will mir hier auch keine Tipps holen, um irgendwelche Leistungen zu erschleichen, die mir nicht zustehen.
Und ohne den (besorgten) Anruf meiner Therapeutin am 30.8.2010, der mich zum Handeln veranlasste, bestünde heute für mich kein Anlass, hier um Hilfe zu bitten.

Und: Seit dem 1.9.2010 habe ich kein Einkommen.

Die Krankenkasse sagt: Tja, liebe Janne, Anspruch auf Krankengeld bestünde ab dem 1.9.2010. Da dein Beschäftigungsverhältnis aber per 31.8.2010 endete, endet mit diesem Tag auch deine Mitgliedschaft bei uns und daher gibt´s auch kein Krankengeld.

Arbeitsagentur: Tja, liebe Janne, du hast zwar Anspruch auf ALG I, da du aber seit 31.8.2010 arbeitsunfähig bist, bist du am 1.9. nicht arbeitslos sondern arbeitsunfähig und stehst daher dem Arbeitsmarkt nicht zur Vermittlung zur Verfügung. Daher auch kein Leistungsanspruch.

Liebe XY, liebe Z,
ich werde morgen näher auf Eure Antworten eingehen - mir fehlt leider immer häufiger die Kraft und Konzentration.
Soviel vorab: Ich meinte den VdK.
Und: PLK ist für mich momentan keine Lösung, weder stationär noch Tagesklinik. Ich habe hier meine Fellnasen zu versorgen, für die ich jeden nachmittag Schmerzmittel einnehme, um in den darauffolgenden 2-3 Stunden Futter zu besorgen und ihnen die notwendige Bewegung zu verschaffen.
Zum Gang in die Öffentlichkeit haben mir meine Therapeutin sowie Haus- und Fachärzte bereits 2010 geraten. Sie sind der Meinung, dass hier eine Gesetzeslücke vorläge, die geschlossen gehört!

weiter:

Zitat Zitat von XY Beitrag anzeigen
Das verstehe ich nicht: die Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet mit dem Beschäftigungsverhältnis?
Aber selbst, wenn - Du bist doch am 31.08. erkrankt bzw. die AU festgestellt worden: das war doch der letzte Tag im Arbeitsverhältnis.
Antwort:
Das verstehe ich auch nicht. Wahrscheinlich muss man dazu SOFA (Sozialversicherungsfachangestellte) sein, bin ich aber nicht.
Soviel ich verstanden habe: Wäre ich am 31.8. ins Krankenhaus statt zum niedergelassenen Arzt gegangen, wäre alles in Butter und ich weiterhin Mitglied in dieser Krankenkasse und hätte Anspruch auf Krankengeld.
Da mir dieser Sachverhalt nicht bekannt war (meinern Therapeuten und Ärzten auch nicht!) und ich mich in meiner tiefen Depression an meine langjährige Hausarztpraxis wandte, endet die Mitgliedschaft per 31.8. und es besteht kein Krankengeldanspruch.

Den ganzen Sachverhalt, incl. schriftlicher Bestätigung meiner Therateutin sowie Hausärztin und Ausdruck aus meiner Fritz-Box (ein- und ausgehende Telefonate am 30.8.) habe ich der KK übermittelt. Laut KK bestätigt sich dadurch lediglich, dass ich nicht handlungsunfähig (sprich: ohnmächtig) war!

Soll ich auch noch meine Therapeutin verklagen??? Weil ohne deren Anruf hätte ich mich mit Sicherheit nicht aufraffen können, hätte die nächsten Tage/Wochen in meinem "schwarzen Loch" verbracht - aber immerhin mit Anspruch auf ALG I!?

Mir ist ein Schaden entstnaden, für den ich nicht verantwortlich bin und irgend eine Versicherung muss doch dafür einstehen!? Wozu ist man denn ansonsten zwangsversichert? Oder hat eine Berufshaftpflichtversicherung?

Ganz lieben Dank, XY, dass du dir so viel Mühe machst und bei den o.g. Links werde ich versuchen, mich einzulesen.

Meine Mama hat mich gestern gebeten, ihr eine Vollmacht auszustellen, mit der sie notwendige Auskünfte einholen, erforderliche Anträge ausfüllen und mich in sämtlichen Angelegenheiten und Fragen vor der Arbeitsagentur vertreten kann. . Meine Mama ist 86 Jahre und will mit ihrem Rollator den Weg in die nächste Kreisstadt auf sich nehmen, um dort von der ARGE wieder weggeschickt zu werden...

weiter:

Meine Mama werde ich keinesfalls losziehen lassen. Sie will mir helfen, weils sonst bisher niemand tat und sie sieht, dass ihre ehemals starke Tochter nicht mehr kann...

Ich habe auch noch einmal alle Kraft- und Mutreste zusammengekratzt und direkt bei der Rechtsberatung des VdK angerufen. Nächste Woche Mittwoch werde ich dort vorort umfassend beraten, a) wie es für mich jetzt erst einmal weitergeht und b) zu der Sozialgerichtssache.

weiter:

Ganz kurzes Update:

Der sehr bemühte VdK-Referent konnte mir nicht weiter helfen. Ich soll ihm nach dem Gesprächstermin beim Sozialgericht mitteilen, was die Richterin mir rät.
Und auf meinen Hinweis, dass das BSG-Urteil, auf das sich die Krankenkasse bezieht, mit meinem Fall gar nichts gemein hat (ausser der Nichtzahlung von Krankengeld)wurde so kommentiert: Jaa, najaa - so genau hab ich mir das alles auf die Schnelle net angschaut.

Ich war dann gleich noch ein paar Meter weiter beim Sozialpsychiaterischen Dienst vorstellig geworden. Die zuständige Sachbearbeiterin war im Gespräch, ich sollte Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen, ich würde eine Anruf erhalten.
Das alles war mittwochs. Freitag vormittag habe ich nochmal per Emal meine Situation geschildert und um Hilfe gebeten. Nix - schlicht und einfach nix, bis heute Null Reaktion.

Und hier sollte nun der kleine Grüne hin... es ist schlicht zum KoPIEP.

Wo ist mein soziales Netz, zum Kuckuck nochmal?

Ich werde weiter von Pontius zu Pilatus geschickt und wieder zurück.
Wieder bald ein Monat um - ist ja erst der 18te in Folge...

Herr, gib mir Kraft.

Verfasst: 22.02.2012, 11:49
von Czauderna
Hallo,
was soll man dir raten - die Sache ist verfahren, und da am 29.02. 2012
ein Gerichtstermin in dieser Sache anhängig ist. käme hier auch jeder Rat
zu spät und würde auch nix mehr helfen. Ohne jegliche medizinische Fachkenntnis - aber (jetzt kommt doch ein Rat), wenn dieser ganze Schlamassel wegen deiner Arbeitsunfähigkeit eingetreten ist, warum "erklärst" du dich nicht einfach als arbeitsfähig, meldet dich beim Arbeitsamt, stellst einen Antrag auf ALG-1 und wartest ab, was passiert ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.02.2012, 12:46
von JanneXX
Czauderna hat geschrieben:... warum "erklärst" du dich nicht einfach als arbeitsfähig, meldet dich beim Arbeitsamt, stellst einen Antrag auf ALG-1 und wartest ab, was passiert ?
Gruss
Czauderna
Hallo,

weil ich arbeitsunfähig bin, schon kleine alltägliche Dinge nicht mehr geregelt bekomme (wie Körperpflege, Wäsche waschen, Abwasch erledigen...) und sich meine Gesundheit, psychisch wie auch physisch, durch die o.g. Geschichte massiv verschlechtert hat.
So, wie ich oben darzustellen versuchte: Ich bin in jeder Hinsicht am Ende und kann mir selbst nicht mehr helfen.
Dennoch herzlichen Dank für deinen Beitrag (jetzt hätte ich doch gerne einen Blümchen-gebenden-Smilie).

Gruß
Janne

Verfasst: 22.02.2012, 12:50
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 22.02.2012, 14:05
von JanneXX
Machts Sinn hat geschrieben:... Und ich meine, der Richter sollte das Urteil sofort auf den Tisch bekommen, damit er sich rechtzeitig vor dem Erörterungstermin noch mit diesen für ihn vielleicht entscheidend wichtigen neuen Aspekten befassen kann.
...
Liebe Machts Sinn,

auch dir ganz lieben Dank (an wen kann ich mich denn hier im Forum mit meiner Bitte um einen Blümchen-überreichenden-Smilie wenden? :wink: )

Ist es denn ausreichend und zulässig, dass ich dem Sozialgericht dieses Urteil umgehend per email zukommen lasse? Mit Hinweis auf mein Aktenzeichen?
Und "Machts Sinn" meine Geschichte an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung zu senden? Mir ist ein massiver finanzieller und gesundheitlicher Schaden entstanden und die Sache ist ja noch in keinster Weise ausgestanden.
Meine Mutter unterstützt mich seit 01/2012 finanziell, damit ich mtl. 150 € an die Krankenkasse zahlen kann, andere Versicherungen sind auch zu zahlen und mir entstehen weitere Schäden dadurch, dass ich die Versicherungsbeiträge nicht zahlen kann. Dazu kommen Gebühren für Rückbuchungen und an einen möglichen Supergau (Autounfall bspw. und nicht bezahlte Haftpflichtversicherung) möchte ich gar nicht denken...

Eben kam auch ein Anruf vom Sozialpsychiatrischen Dienst. Am kommenden Freitag bekomme ich Hausbesuch. Ich bin sooo froh, dass nun die Aussicht auf praktische Unterstützung besteht und ich hier von euch auch "geholfen" bekomme.

Grüße
Janne

Verfasst: 22.02.2012, 14:16
von Krankenkassenfee
Hallo,
druck das genannte Urteil aus und lass es von Deinem Prozeßbevollmächtigten in das Verfahren einbringen. So schnell wie möglich.

Die Sache läuft zu lange, als dass man da hier und jetzt noch eine Lösung finden könnte. Beantrage doch Grundsicherung. Die übernehmen auch die KV-Beiträge. So lässt sich auch eine evt. Obdachlosigkeit abwenden.
Bedenke aber bitte: Selbst wenn Du am 29.2. Recht bekommst, bedeutet das nicht, dass auch Geld kommt. Es gibt noch mehr Instanzen und die Kasse wird das garantiert weiter treiben.

Sicher hat es Deine Therapeutin damals gut gemeint. Von Sozialversicherungsrecht hat sie wenig Ahnung. Und ob der Doc Urlaub hatte ist auch egal, es gibt ja genug Ärzte, die an dem Tag auf hatten. Ob Du also da jemanden belangen könntest, das lass ich mal dahingestellt.

LG,Fee

Verfasst: 22.02.2012, 14:21
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 22.02.2012, 15:00
von JanneXX
@ Fee: Danke für deinen Beitrag!

@ Machts Sinn: Petitionsausschuss und ...
Kannst du mir da noch näheres zu schreiben?

Die letzten Stunden haben mir wieder ein Fünkchen Leben und Hoffnung eingehaucht. Und Wut. Schließlich habe ich im Vorfeld alles getan, um meinen Arbeitsplatz zu erhalten, wurde von dem Unternehmen ganz mies behandelt, hatte mich ordnungsgemäß und innerhalb der Frist arbeitslos gemeldet - und dann sowas.

Den Beauftragten und Ausschüssen kann ich lediglich meine Posts zusenden (so, wie ich´s hier im Forum letztlich auch reinkopiert habe), mehr ist mir derzeit nicht möglich. Und das kann ich auch notfalls nachts oder am frühen Morgen auf die Datenautobahn schicken.

Jetzt gehe ich erst mal die Sache mit dem Urteil versenden an.

LG
Janne

Verfasst: 22.02.2012, 15:25
von röschen
Sozialpsychiatrischer Dienst ist schon mal gut.
Aktuell würde ich mich als "gesund mit Einschränkungen" ("kein stressiger Job" usw.) arbeitslos melden. Dann wirst du vermutlich dort erst mal beim MDK angemeldet. Außerdem würde ich Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, eine (ohnehin befristete) Auszeit wäre sicher gut, selbst wenn es nur Teilrente gäbe.
Voraussetzung dafür sind allerdings 36 Monate Beitragszahlung in den letzten 5 Jahren.

Verfasst: 22.02.2012, 16:31
von Czauderna
Hallo,
mein Vorschlag war eher praxisorientiert
als an Gesetzen und Klageverfahren.
unabhaengig vom laufenden Rechtsstreit würde
die "Arbeitsfähigkeit" ALG-1 bedeuten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass das Arbeitsamt
auch sofort eine Stelle hat ist doch sehr gering.
ALG. bedeutet Wegfall des freieilligen
Beitrags und Pflichtversicherung.
Eine Vermittlung bzw. eine Bewerbung bedeuten
auch nicht gleich ein Arbeitsvertrag, und
ein Gesundheitszustand kann sich aendern, und
das von heute auf morgen !!!!
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.02.2012, 17:05
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 22.02.2012, 19:01
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich denke weiterhin, dass der Erörterungstermin eine Lösung herbeiführt - das glaube ich nicht. Die Kasse wird es auf den Prozeß und mind. das LSG ankommen lassen. Auch deshalb, weil Sozialgerichte schon mal rechtlich daneben liegen. Deshalb bitte, egal was rauskommt, bitte nicht zu euphorisch sein.
Gerichte lieben es, wenn auch Du als Laie die Unterlagen in 3 facher Ausfertigung einreichst. Ob der/die Patientenbeauftragt/r da noch wirklich was bewegt, ich glaube eher nicht. Man muss auch nicht immer alles einschalten, was bei drei nicht auf dem Baum ist.

Warum hast Du denn bisher keine Grundsicherung beantragt?

LG, Fee

P. S. Und bevor jetzt die kollektive Schelte zum SG losgeht, so wird halt oft in der Praxis gedacht oder erlebt. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel, das Gericht kann auch ein korrektes Urteil Fällen, welches nicht kassiert, sondern bestätigt wird.

Verfasst: 22.02.2012, 19:28
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Czauderna, Czauderna,

um sowas psychisch durchstehen zu können müsste man vorneweg schon mal absolut gesund sein! Aber dann blieben immer noch Risiken, die ich hier öffentlich mal nicht näher beschreiben will - allein schon mit Rücksicht auf dich.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

danke der Fürsorge, aber du muss keine Rücksicht nehmen auf mich, mache ich umgekehrt ja auch nicht (bis auf eine Ausnahme). Das was ich geschrieben habe
entspricht der Praxis und meiner These, die da lautet - "wer sich auskennt im System, dem gelingt alles" - denk mal drüber nach, rufe deine berufliche Erfahrung ab und beurteile meinen Beitrag zu diesem Fall noch einmal.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.02.2012, 21:27
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.