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Neuer Anspruch nach Leistungsunterbrechung

Verfasst: 21.02.2012, 13:05
von Aha
Mal ne kurze Frage unter uns Fachleuten: es heißt ja u.a. als Bedingung 6 Monate arbeitsfähig für einen neuen Anspruch. Ab wann zählen die 6 Monate? Ab Beginn der neuen Blockfrist oder kann dieser Fristbeginn schön früher beginnen?? Beispiel: BF 10.2.08 -9.2.11; gearbeitet wurde wieder ab 15.12.10. Beginnen die 6 Monate ab 15.12.10 oder erst ab 10.2.11 ?? :shock:

Danke an die Fachleute, bin aus diesem Thema schon lange heraus...

Verfasst: 21.02.2012, 15:48
von broemmel
Die 6 Monate beginnen am 15.12.2010.

Allerdings erwarte ich noch einen Hinweis von Macht Sinn auf entsprechende SG/LSG/BSG Urteile ohne Begründung die auf etwas anderes verweisen. :roll: