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Familienversicherung, was ist wenn Ehefrau wieder arbeiten g

Verfasst: 20.02.2012, 18:03
von Karldall
Was passiert wenn eine in der GKK Familienversicherung angemeldete Ehefrau wieder einen Vollzeitjob annimt die früher Privatversichert war, muss sie wieder in eine private Versicherung gehen oder nimmt die GKK Versicherung sie dann als Pflichtversicherte auf?

Gru Karl.-

Verfasst: 20.02.2012, 18:45
von Steinlaus
Wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt kann sie sich wieder ganz normal bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Ciao die Laus

Verfasst: 20.02.2012, 19:43
von Karldall
Sehr klare Antwort, Danke.

Gruß Karl.

Verfasst: 21.02.2012, 20:41
von heinrich
dies stimmt allerdings nicht immer.


Wenn jemand 55 Jahre alt ist,

und die Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 3a SGB V vorliegen.

dann besteht KEINE Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern nur zur Renten- und Arbeitslosenversicherung