Familienversicherung,ist Ehefrau nach Tod des Hauptversicher

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Karldall
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Familienversicherung,ist Ehefrau nach Tod des Hauptversicher

Beitrag von Karldall » 20.02.2012, 17:57

Mal angenommen der Ehemann hat seine Frau in der Familienversicherung mit aufgenommen und stirbt irgendwann mal vor der Ehefrau bleibt diese dann weiterhin bei dieser Kasse versichert oder endet die Familienversicherung mit dem Tod des Hauptversicherten?

Gruß Karl.

röschen
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Beitrag von röschen » 20.02.2012, 18:54

Mitversichert kann sie nicht mehr sein, wenn es keinen Versicherten mehr gibt.
Bekommt sie Witwenrente oder wovon lebt sie?

Karldall
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Beitrag von Karldall » 20.02.2012, 19:42

Naja noch lebt der Versicherte aber nach seinem Ableben bekommt die Witwe natürlich Witwenrente.

Gruß Karl.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.02.2012, 20:13

Beim Antrag auf Witwenrente wird geprüft ob die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt ist.

Wenn ja, dann besteht Versicherungspflicht ab Tag der Rentenantragstellung.

Wenn nein, besteht die Möglichkeit den Beitritt zur freiwilligen Versicherung zu erklären.

Karldall
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Beitrag von Karldall » 21.02.2012, 15:46

"

Beim Antrag auf Witwenrente wird geprüft ob die Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt ist. "

Was bedeutet Vorversicherungszeit in Jahren?

Gruß Karl.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.02.2012, 16:03

Es müsste 9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens (gerechnet von der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrages) eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bestanden haben.

Die einfachere Alternative: Wenn für den Verstorbenen eine Mitgliedschaft in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) bestanden hat hat die Witwe die Vorversicherungszeit automatisch erfüllt.

Das ist die offizielle Version.


Der praktische Tip: Wenn auf der Krankenversicherungskarte des Rentners der Status 5 1 steht (es sei denn es liegt schon die neue Gesundheitskarte mit Foto vor) kommt die Witwe mit Rentenantragstellung automatisch in die KVdR

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