Seite 1 von 1

Tochter 6Jahre freiweillig gesetzlich versichern????

Verfasst: 20.02.2012, 11:45
von sweety258
Hallo zusammen
ich habe folgendes Problem.
Ich bin verheiratet und über meinen Mann Familienversichert,die Kinder bis dato auch.
Nun hat mein Mann den Job gewechselt und verdient weniger ich bin leider Arbeitsuchend (Hausfrau) . Wir haben eine gemeinsame Tochter und eine nicht gemeinsame Tochter. Die gemeinsame Tochter ist normal über meinen mann familienversichert die große aber nun anscheinnd nicht mehr?
Die große bekommt von dem Kindesvater Unterhalt.
Laut der Krankenkasse hat meine Tochter zuviel einkommen um weiter familienversichert zu werden und muss sich nun selber freiwiliig gesetzlich versichern.
WIe kann das sein? Jetzt muss meine 6 Jährige Tochter sich selber Krankenversichern von Ihren Unterhalt bzw Kindergeld?
Ich glaube ich bin im falschen Film.
Beim Kindesvater kann sich sie sich wohl nicht mit versichern lassen da er selbständig und privat krankenversichert ist.

Gibt es irgendeine andere möglichkeit außer diese gesetzlich freiwillige versicherung.
147€ ist ne menge asche, die man auch erstmal aufbringen muss, wir kommen so gerade mal über die runden.
Für Hartz4 zu viel aber zum normalen leben zuwenig...

Verfasst: 20.02.2012, 12:30
von Czauderna
Hallo,
es ist (leider) so dass eine Familienversicherung beim Stiefvater oder der Stiefmutter nur dann möglich ist, wenn von dieser(m) auch der überwiegende Unterhalt geleistet wird. Es kann aber schon vorkommen, dass die Berechnung der Kasse nicht stimmt, d.h., lass dir von deiner Kasse die genauen Berechnungsdaten geben - dann können wir dir hier auch sagen ob die Kasse richtig gerechnet hat oder nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.02.2012, 15:01
von sweety258
Ja wir müssen ja auf grund des arbeitswechsel von meinen mann einen neuen antrag stellen. Ich kann ja hier mal ein paar daten posten.
Meine Mann hat ein einkommen von 1600€netto
Ich habe kein Einkommen.
Meine Tochter bekommt 272€Unterhalt und 184 Kindergeld.

Kannst du damit etwas anfangen?

Lg

Verfasst: 20.02.2012, 15:28
von CiceroOWL
1600 : 4 = 400 400 : 2 = 200 < 272 ( der Überwiegende Unterhalt muss mehr als die Hälfe betragen.) Auf den ersten Blick schein die Kasse Recht zu haben.

Verfasst: 20.02.2012, 18:44
von Steinlaus
Ich glaube nicht das die Kasse recht hat, den unter Einbeziehung der Werte der Haushaltsführung und Kinderbetreuung müsste der Überwiegende Unterhalt auf jedenfall vorliegen und damit die Fami möglich sein.
Ciao die Laus

Verfasst: 20.02.2012, 19:22
von CiceroOWL
komme ich immer noch nicht drauf, in der dritten Berchnung schon 723 <489 der überwiegende Unterhalt ist gegeben

Verfasst: 21.02.2012, 21:12
von Rossi
Warum hier so wild herumrechnen!?

Was ist mit der Familienversicherung über den leiblichen Vater?

Verfasst: 21.02.2012, 21:52
von röschen
Rossi hat geschrieben: Was ist mit der Familienversicherung über den leiblichen Vater?
Nach dem Ausgangsposting ist der in der PKV.