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Familienversicherung für Kind ( Stiefkind ) gekündigt rückw.

Verfasst: 17.02.2012, 17:52
von fishbone008
Hallo Zusammen

Ich habe mich in meiner Verzweifelung an Euer Forum gewand und hoffe auf Eure Hilfe. Folgender Fall:
Ich bin seit 2001 glücklich verheiratet, meine Frau brachte unseren Sohn ( mag diese Wort nicht Stiefkind ) mit in die Ehe. 2008 kam unsere Tochter hinzu und vor 3 Wochen wurden wir noch mal Eltern.
Seit dem nahm das Drama seinen Lauf. Ich habe in den letzten Jahren immer und durchgehend gearbeitet, doch leider hatte 2011 drei Bandscheibenvorfälle und kam damit nach der Zeit ins Krankengeld, danach eine Kur ( Leistung von der Rentenversicherung ) und jetzt zur Zeit eine 6 Monatige Schulung mit Übergangsgeld. Meine Frau hatte bis Ende November einen 400 € Job, den sie wegen der Schwangerschaft bis kurz vor Schluss ausgeübt hat.
Jedes Jahr zum Januar bekommen wir ein Schreiben von der IKK zwecks Versicherung für unseren Sohn, auch dieses Jahr kam das Schreiben, ausgefüllt abgegeben. Jetzt am 15.02.2012 bekamen wir ein Schreiben unserer Krankenkasse mit folgendem Wortlaut:
Sehr geehrter Herr .....
familienversichert sind u.a. Stiefkinder, wenn der Versicherte für sein Stiefkind den überwiegenden Unterhalt gewährt.
Der überwiegende Unterhalt wird von Ihnen nicht erbracht. ..... kann deshalb aufgrund Ihrer Mitgliedschaft bei unserer IKK vom 26.09.2011 an nicht familienversichert sein.
Die Krankenversicherungskarte ist nicht mehr gültig. Bitte senden Sie diese umgehend an uns zurück.
Wir empfehlen Ihnen die freiwillige Versicherung bei uns zu beantragen.

Ist das alles rechtens was die mit uns machen? Da hat man schon genug Sorge da man seinen Beruf nicht mehr ausüben darf, kommt mit den paar Euros Ü-Geld soeben hin und zur Belohnung kündigen sie dem Jung die Versicherung??
Geht das alles so einfach?? Der Unterhalt wird von mir nicht erbracht?? Aber die freiwillige kann ich dann zahlen??
Ich verstehe das alles nicht. Unsere Jung bekommt dazu noch ziemlich teure Medikamente und das auch in der Zeit wo er nicht mehr versichert sein sollte!! Soll ich das anschließend selber zahlen??

Hoffe Ihr könnt mir helfen und mir sagen was ich als erstes jetzt machen muss!!
Danke und Grüße
Markus

Verfasst: 17.02.2012, 22:19
von zost
Hallo,

Wie kommt die ikk auf dieses datum?

Seit wann arbeitsest du wieder oder bist du noch krank?

Verfasst: 17.02.2012, 22:21
von CiceroOWL
Ich nehme mal an das deni Einkommen ab dem 26.09.2011 nicht mehr hoch genug war den überwiegende Unterhalt zu erbringen. Mit Datum des Bezuges von Krankengeld oder Übergangsgeld. Ist der leibliche Vater des Kindes bekannt?

Mal hier ein Beispiel zur Berechnung

lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132951022598935468&sessionID=13908998142051248346&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=263129_bv&xid=420586&highlighting=on&hlt=#hlt_ank

Verfasst: 18.02.2012, 09:29
von fishbone008
Hallo

Ich hatte seit Februar 2011 ca das gleiche Einkommen, Krankengeld / Übergangsgeld. Das hat sich am 26.09.2011 auch nicht geändert.
Meine Frau hatte bis Ende November gearbeitet Mini Job.
Angeblich hat es was mit dem Austritt bzw. mit dem aufhören meiner Frau zu tun, aber das war ja nur weil sie schwanger war!!
Wieso genau der 26.09.2011 ausgesucht wurde weiß ich nicht, das mein Einkommen gleich war und erst Ende November am 30. war der letzte Arbeitstag meiner Frau!! Und unsere Kleine ist erst Ende Januar zur Welt gekommen! So gesehen passen alle Angaben nicht mit dem Kündigungszeitraum zusammen.
Der Vater ist bekannt und ist bereit ihn zu versichern, aber das ist ja soooo nicht rechtens oder?? Vor allem Rückwirkend!! Der Junge hat bestimmt in der Zeit für mehrere Tausend Euro Medis bekommen ( Wachstumshormone )

Sollte ich auf jeden Fall Wiederspruch einlegen?? Falls die andere Kasse ihn nicht rückwirkend versichert??

Grüße Markus

Verfasst: 18.02.2012, 10:28
von CiceroOWL
Hm wie sieht denn die Berechnung aus? Die Kasse muss doch explezit berechnet haben wieso ab dem 26.09.11 der überwiegende Unterhalt nicht mehr gegeben ist.

Ah jetzt sehe ich was war. die Kasse hat in 02/12 rückwirkend geprüft wie denn deine Einkommensverhältnisse waren das heißt, das Prüfdatum 26.09.2011 ist ein fiktives, denn wen du ab 02/11 Übergangsgeld bekommst erhälst du weniger Geld zum Leben. Damit verringert sich auch das Geld mit dem du den Sohn deiner Frau überwiegend unterhälst. Die Kasse prüft den rückwirkenden Zeitraum. Mit der Geburt eures 3 Kindes ist noch weniger Geld zur Erbringungdes überwiegenden Unterhaltes da. Daher ist denn der Sohneman in der Familienversichrung des leiblichen Familenversicherung unterzubringen.

Verfasst: 18.02.2012, 16:20
von zost
Ich wurde mir auf jeden fall die berechnung , auch wegen des datums, zeigen bzw. Erklären lassen.

Die andere kasse kann/muss ihn rückwirkend versichern

Verfasst: 19.02.2012, 13:45
von Rossi
Nun denn, die andere Kasse kann nicht nur, sondern sie muss den Sohnemann rückwirkend versichern.

Der leibliche Vater muss hier noch nicht einmal mitwirken. In dieser Konstellation kann die Mutter (deine Frau) als gesetzliche Vertreterin für das Kind den sog. Meldebogen zur Familienverischerung für das Kind ausfüllen und unterschrieben bei der Krankenkasse einreichen.

Der Gesetzgeber hat hier keine besonderen Fristen für den Beginn bzw. Eintragen einer Familienversicherung geregelt. Daraus folgt, dass ein Anspruch kraft Gesetz ab dem Zeitpunkt besteht, in dem die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Auch die sog. Meldeverordnung zur Familienversicherung (Melde VF-FV) hält dies so ausdrücklich fest. Denn hier heißt es:

Beginn und Ende der Familienversicherung
5.1
Die Familienversicherung beginnt ungeachtet des § 19 Abs. 2 SGB V mit der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen


Also klipp und klar auch rückwirkend.

Verfasst: 20.02.2012, 09:32
von fishbone008
Also das mit der Versichern über seinen Leiblichen Vater habe ich jetzt verstanden. Aber trotzdem verstehe ich den 26.09 nicht. Da sich mein Einkommen bis heute nicht geändert hat!!
Nur das meine Frau bis zum 30.11 arbeiten gegangen ist, danach fing der Mutterschutz an!!
Ich werde aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen!!

Grüße Markus

Verfasst: 20.02.2012, 10:44
von CiceroOWL
doch dein Einkommen ist im Vergleich zu 2010 gesunken aufgrund des Bezuges von Übergangsgeld zu 2010. Ich geh davon aus das der Prüfzeitraum der die Zeit v. 2011 war ist, die Krankenkasse prüft rückwirkend, also 2012, rückwirkend für 2011 die Vorrausetzungen, das heißt du hast 2011 wenigr Geld in der Tasche zum Unterhalt des Stiefkindes, daher ist der überwiegende Unterhalt ab 2011 auch vorrausschauend auch 2011/2012 nicht gegeben.

Einen Widerspruch aufgrund der Aussage 26.09.2011 ist natürlich vollkommen klar.


Grus.

jochen

Verfasst: 20.02.2012, 11:55
von fishbone008
Hallo
Ich hatte im Januar 2011 14 Tage Lohn dann Krankengeld / Übergangsgeld ( die beiden waren immer gleich ) Aufgrund der Berechnung von 2011 wurde die Familienversicherung mit dem Krankengeld berechnet!!
Ist schon verdammt kompliziert!!

Finde ich zumindest!!!

Danke für alles Grüße Markus

Verfasst: 20.02.2012, 12:53
von CiceroOWL
Wenm sagst du das. Leider ist das Recht im Berech des SGB V dem BGB angelehnt, leider. In frankreichwäre das z.B. egal ob es dein Sohn ein Stiefkind ist.

Gruss.

jochen