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Frage zu Reha-Antrag / Eilverfahren

Verfasst: 15.02.2012, 17:44
von n8slider
Hallo,

habe ja schon in nem anderen Unterforum geschrieben ;)

Nun lief ja parallel zu meinem Widerspruchsverfahren zur Einstellung des Krankengeldes die Antragsstellung für eine Reha.
Diesen hatte ich auf Anraten des Kundenbetreuers, mit dem ich zuletzt zu tun hatte, diesem zugesandt, inklusive Patientenbriefe etc..

Nun wurde meinem Widerspruch stattgegeben.
Heute habe ich die schriftliche Bestätigung bekommen.

Da ich noch Nachfragen hatte, habe ich noch mal angerufen.

Beiläufig erwähnte man, dass die Unterlagen dem MDK vorgelegt wurden (Antrag), dieser eine Gefährdung der Erwerbsminderung sehen würde und somit ein Eilverfahren beim RVT eingeleitet wurde. Was ich ja auch befürworte.
Schriftlich bekäme ich da auch noch was zu.

Ich dürfe nun den Antrag nicht mehr ohne Einverständnis der Kasse zurückziehen. Was bedeutet das genau? Ist jetzt nachträglich dieses Procedere mit 10Wochen-Frist angestoßen worden?

Gruß

Verfasst: 15.02.2012, 19:52
von Czauderna
Hallo,
eigentlich nicht, man hat nur dein "Gestaltungsrecht" eingeschränkt, d.h.,
wenn du ohne Einwilligung der Kasse den Reha-Antrag zurückziehst oder
die Genehmigung ablehnst oder den Antritt der Reha verzögerst, dann sperren sie dir das Krankengeld.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.02.2012, 11:12
von n8slider
ok, damit kann ich glaub ich leben.