Beitragsberechnung bei Gründungszuschuss
Verfasst: 15.02.2012, 15:50
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bei der Berechnung der Beiträge in der Selbständigkeit bei Bezug von Gründungszuschuss der BA:
Seit 02/2010 bin ich Selbständig und erhielt für 9 Monate einen Gründungszuschuss der BA von €2100,- zzgl. 300,- SV-Pauschale.
Der vorläufige Beitrag wurde daraufhin auf die € 2100,- berechnet, d.h. die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze für Bezieher des Gründungszuschusses galt für mich nicht - so weit noch nachvollziehbar.
Nach der nun erfolgten Vorlage des Einkommenssteuerbescheides von 2010 versprach man mir eine rückwirkende Neuberechnung des Beitrags.
Allerdings habe ich im ersten Jahr einen Verlust aus Gewerbebetrieb von etwa € 8400,- ausweisen müssen.
Nun will meine Krankenkasse diesen Verlust nicht mit dem Gründungszuschuss verrechnen, da dies unterschiedliche Einkommensarten seien. Das will mir nicht einleuchten. Beides hat direkt mit meiner Selbständigkeit zu tun - im Gegensatz zu beispielsweise Verlusten aus Vermietung etc..
Gerade die Bezieher von Grünungszuschüssen sollten doch in der Krankenkasse besser gestellt werden durch eine niedrige Beitragsbemessungsgrenze. Ohnen die Angabe des Gründungszuschusses hätte ich sogar geringere Beiträge zahlen müssen als jetzt.
Daher noch mal meine Frage:
Gründungszuschuss und Einkommen aus Gewerbebetrieb (d.h. auch Verlust) sind meiner Meinung nach die selbe Einkommensart und dürften verrechnet werden.
Kann mir da jemand helfen ?
Vielen herzlichen Dank
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen bei der Berechnung der Beiträge in der Selbständigkeit bei Bezug von Gründungszuschuss der BA:
Seit 02/2010 bin ich Selbständig und erhielt für 9 Monate einen Gründungszuschuss der BA von €2100,- zzgl. 300,- SV-Pauschale.
Der vorläufige Beitrag wurde daraufhin auf die € 2100,- berechnet, d.h. die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze für Bezieher des Gründungszuschusses galt für mich nicht - so weit noch nachvollziehbar.
Nach der nun erfolgten Vorlage des Einkommenssteuerbescheides von 2010 versprach man mir eine rückwirkende Neuberechnung des Beitrags.
Allerdings habe ich im ersten Jahr einen Verlust aus Gewerbebetrieb von etwa € 8400,- ausweisen müssen.
Nun will meine Krankenkasse diesen Verlust nicht mit dem Gründungszuschuss verrechnen, da dies unterschiedliche Einkommensarten seien. Das will mir nicht einleuchten. Beides hat direkt mit meiner Selbständigkeit zu tun - im Gegensatz zu beispielsweise Verlusten aus Vermietung etc..
Gerade die Bezieher von Grünungszuschüssen sollten doch in der Krankenkasse besser gestellt werden durch eine niedrige Beitragsbemessungsgrenze. Ohnen die Angabe des Gründungszuschusses hätte ich sogar geringere Beiträge zahlen müssen als jetzt.
Daher noch mal meine Frage:
Gründungszuschuss und Einkommen aus Gewerbebetrieb (d.h. auch Verlust) sind meiner Meinung nach die selbe Einkommensart und dürften verrechnet werden.
Kann mir da jemand helfen ?
Vielen herzlichen Dank