Seite 1 von 1

Versichert über Arbeitsamt - Beiträge zurück bekommen?

Verfasst: 13.02.2012, 22:35
von Amaterasu
Hallo allerseits,

ich hab mal ne ganz dumme Frage. Wahrscheinlich werdet ihr sagen, neeeeeeee das geht nicht, aber versuchen kann ichs ja trotzdem ;).

Also, soviel ich weiß, ist ja man übers Arbeitsamt krankenversichert, wenn man arbeitslos gemeldet ist. Das heißt, dass die die Beiträge für einen zahlen. Und wenn man nun nicht arbeitslos ist, sondern versicherungspflichtig beschäftigt ist, zahlt man selber und der Arbeitgeber je die Hälfte die Beiträge. Soweit klar.

Nun folgendes: Ich habe im Oktober eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen, nachdem ich knapp ein halbes Jahr arbeitslos war. Und mein Arbeitgeber und ich haben auch je die Hälfte der Beiträge fleißig abgeführt. Durch die Aufnahme der Beschäftigung hat also das Arbeitsamt meinen Bewilligungsbescheid ab Oktober vorläufig storniert. Soweit auch klar.

Letzte Woche habe ich nun einen Brief vom Arbeitsamt (das nennt sich vom Jobcenter) bekommen. Wegen der abschließenden Prüfung meiner Arbeitsaufnahme wollten die noch ein paar Unterlagen von mir haben, sprich Lohnabrechungen, Arbeitsvertrag und Kontoauszug. Nachdem ich das alles vorbeigebracht hatte, kam nun das Schreiben, dass mir für Oktober und November tatsächlich noch ein Leistungsanspruch zusteht (ich habe in diesen beiden Monaten zum Einstieg etwas weniger gearbeitet und dadurch natürlich auch etwas weniger verdient). Nun steht in dem Nachzahlungsbescheid ja auch drin, dass ich für Oktober und November über das Arbeitsamt pflichtversichert bin.

Nun meine Frage: Wenn das Arbeitsamt nun für diese beiden Monate meine Beiträge bezahlt, wieso haben mein Arbeitgeber und ich die dann bezahlt? Können wir uns das wiederholen? Weil, doppelt muss die Krankenkasse das ja nun nicht haben.

Freue mich auf hilfreiche Antworten.

LG,
Amaterasu

Verfasst: 14.02.2012, 10:02
von Sportsfreund
Hallo,

also "doppelt" zahlen geht schon. Denn der Grundgedanke in der gesetzlichen KV ist, dass prozentual vom Einkommen Beiträge zu entrichten sind.

Demnach soll ein Arbeitnehmer mit 2000,- EUR Brutto genau soviel zahlen wie ein Arbeitnehmer mit 1000,-, der zudem auch eine Rente mit 1000,- hat. Nach Deiner Vorstellung würde der Zweite ja "doppelt" Beiträge bezahlen. Finde, das ist aber schon in Ordnung so.

Dass der Gesetzgeber halt nicht alle möglichen Einnahmen beitragspflichtig gestaltet hat ist dann ja eine andere Frage.

Gruß
Sportsfreund