Seite 1 von 2
Krankengeld bezogen bis zur Aussteuerung,jetzt erneut Krank!
Verfasst: 13.02.2012, 20:38
von Junior80
Hallo Leute,
ich wurde in einem anderem Forum darauf Aufmerksam gemacht mich hier zu Melden, damit ich auch eine richtige Aussage bekomme.
folgendes Problem...
Ich fang mal ganz vorne an..
Ich bin am 26.03.2009 aufgrund Bandscheibenprobleme Krankgeschrieben worden und bin bis zur Aussterung am 08.08.2010 Krank gewesen.
(das ich das nur mit einem Anwalt erreichen konnte ist nebensache)
Dann war ich vom 09.08.2010 bis zum 28.02.2011 via § 125 übers AA weiterhin Krank, mit MDK, etc, etc.
Ab dem 01.03.2011 habe ich eine neue Arbeit angefangen und war bis zum 5.1.2012 Arbeiten ohne Unterbrechung. Doch am 5.1.2012 hatte ich einen Arbeitsunfall. Dieser wurde als Arbeitsunfall gemeldet und lief über die BG, bis zum 4.02.2012. - Diagnose S30 eine prellung des Sakralgelenks!!!
Dann habe ich einen Arbeitsversuch gewagt was ich auch unter Schmerzen bis zum 9.02.2012 durchilet und dann erneut beim selben Arzt vorstellig war, am 09.02.2012.
Dort habe ich die gleichen Beschwerden angegeben und der Arzt sagte. das ist wohl wieder die Bandscheibe. Durch den Sturz kann das sich Verschlimmert haben, aber es kann nicht weiter über die BG laufen weil ich daran vorerkrankt war. Soo... Jetzt bin ich also aufeinmal an der Bandscheibe Krank und dies bis zum 18.02.2012 erstmal, denn das wird dann noch nicht behoben sein.
Wie sieht das jetzt mit dem Krankengeld anspruch aus?
Der Sb von meiner KK sagte mir heute erst mal die 3 Jahres Frist und dann müsste ich ein halbes Jahr Kranheistfrei sein?
Bekomme ich jetzt Krankengeld? Muss der Arbeitgeber jetut erstmal 6 Wochen zahlen weil es eine andere Diagnose ist wie sieht das alles aus?
Re: Krankengeld bezogen bis zur Aussteuerung,jetzt erneut Kr
Verfasst: 13.02.2012, 22:04
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 14.02.2012, 06:29
von Junior80
hallo,
Ich weiß jetzt nicht was mit starren Blockfristen gemeint ist?
Doch da Du von 2006 schreibst, bist Du wohl auch in dem anderen Forum.
Ich war 2006 schon an der Bandscheibe erkrankt, das muss im Juni/Juli gewesen sein. Am 04.09.2006 bin ich operiert worden.
Dann war ich Krank bis zum 31.09.2007. In der Zeit bin ich auch Gekündigt worden zum Ende Februar 2007 hin.
Ab dem 01.10.2007 habe ich eine neue Arbeit gehabt, wo ich dann bis zum nächsten Termin den 26.03.2009 geabreitet habe wo dann die obigen Daten geltden aus meinem ersten Beitrag.
Ich weiß nicht ob das wichtig ist, aber 2006 war ich noch in einer anderen Krankenkasse. Bei meiner jetzigen bin ich erst seit Ende 2007!
LG Micha
Verfasst: 14.02.2012, 09:08
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 14.02.2012, 10:09
von Junior80
Ich weiß es nicht, der SB hat gestern nix gesagt außer 3 Jahres Frist und nen halbes Jahr nicht Krank sein.
Soll ich da noch einmal anrufen? Nach was soll ich fragen und über was müssen die mir Auskunft geben?
Verfasst: 14.02.2012, 10:26
von Grampa
ohne deine konkreten DAten zu haben kannst du hier keine verwertbare Aussage erwarten, dazu ist das Thema Blockfrist einfach zu umfangreich
Macht´s Sinn hat mit seinen Anmerkungen recht, bei AU ab Sommer 2006 wg. Rücken läuft deine 2. Blockfrist (3-Jahres-Zeitraum mit 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld) ab Sommer 2009-Sommer 2012
wenn aber ab Juni/Juli 2009 1,5 Jahre Anspruch bestehen, müsste die Aussteuerung irgendwo im Dezember/Januar gewesen sein und nicht am 08.08.10 -> da fehlt was, vllt. eine relative kurze Vorerkrankung von 4-6 Wochen in der Vergangenheit (also vor 26.03.09, weil 78 Wochen ab da laufen bis ca. 22.09.10)
ich setze jetzt mal einfach voraus, dass du aktuell noch in der gleichen Blockfrist bist wie die AU 26.03.09-08.08.10, in dem Fall hättest du keinen Anspruch auf Krankengeld, eine Prellung ist rein medizinisch gesehen nach paar Wochen ausgeheilt, insoweit ist die Aussage des Arztes nachvollziehbar und wird auch von Seiten der Berufsgenossenschaften regelmäßig angewandt -> weitere AU kann nicht unfallbedingt sein, also Zusammenhang mit Vorerkrankungen/degenerativen Veränderungen
sprich: ohne die bereits vorhandenen Vorschäden wäre die Prellung nach
z.B. 6 Wochen ausgeheilt, wenn sie jetzt länger dauert ist es nicht mehr primär unfallbedingt und damit keine Leistung der BG
auch eine neue Entgeltfortzahlung tritt nicht ein, es handelt sich ja um das gleiche Beschwerdebild, die konkrete Klassifizierung nach ICD-10 spielt da keine Rolle
edit: das halbe Jahr sollte erfüllt sein, die Frage ist, ab wann die neue Blockfrist läuft, also frage den SB gezielt nach der Blockfrist für die Rückenerkrankung und gleiche das mit deinen AU-Zeiten dann ab ob das passt
Verfasst: 14.02.2012, 11:39
von Junior80
Also heisst das jetzt?
Ich habe 4 Wochen AU über die BG, dann weitere 2 Wochen über die KK und dann sind 6 Wochen voll. Was bekomme ich dann?
Es wird doch hier jetzt von 2 Krankheiten gesprochen, bekomme ich von der KK noch bescheid das ich mich dann vorraussichtlich wieder beim AA melden muss?
Verfasst: 14.02.2012, 11:50
von Grampa
es wird nicht wirklich von 2 Krankheiten gesprochen siehe meine Ausführungen
es wird von der BG die Behauptung aufgestellt, dass eine Prellung des Rückens nur max. 4 Wochen akute AU begründen kann, eine darüber hinaus gehende AU wg. Rückenchmerzen kann nicht mehr rein unfallbedingt sein, auch wenn der Unfall der Auslöser war
da geht es um die Abgrenzung zwischen gesetzlicher Unfallversicherung und Krankenversicherung
was nach den 6 Wochen EFZ kommt kann ich dir immer noch nicht beantworten, da ich nicht deinen Krankheitsverlauf kenne oder weiß, auf welche Blockfrist deine Kasse abstellt
Verfasst: 14.02.2012, 12:07
von Junior80
Der SB hat mir gestern gesagt, das wenn die AU vom 9.02. beginnt meine Entgeldzahlung über die Firma von da an noch 11 Tage zu zahlen hat.
Und danach wieder §125 via AA kommen wird.
Erreiche den von der KK gerade nicht.
Werde ich da wieder ein Schreiben bekommen, wo ich gebeten werde zum AA zu gehen?
Verfasst: 14.02.2012, 12:39
von Grampa
grds. solltest du von deiner Kasse einen Bescheid erhalten, aus dem hervorgeht, warum für die aktuell ausgestellte AU kein Anspruch auf Krankengeld besteht, z. B. wg. Zusammenhang mit Aussteuerung, da muss dann unterschieden werden ob noch in der gleichen Blockfrist oder zwar neue Blockfrist mit grds. neuem Anspruch auf 78 Wochen, aber eine der beiden Bedingungen nach §48 Abs. 2 (6 Monate seit Aussteuerung nicht arbeitsunfähig wegen dieser Erkrankung UND erwerbstätig oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden) ist nicht erfüllt
bei dir klingt das nach "noch gleiche Blockfrist"
mit dem Bescheid dann wieder beim AA melden, solange der Rententräger nicht über das Vorliegen von Erwerbsminderung entschieden hat, muss das AA nach §125 wieder zahlen, vorausgesetzt natürlich, dass ein Grundanspruch auf ALG I noch besteht (der ja abhängig ist vom Alter und den gezahlten Beiträgen)
Verfasst: 16.02.2012, 13:00
von Junior80
SO habe heute das Schreiben von der KK bekommen, da ich noch einmal darauf hingewiesen habe das ich dieses brauche.Dort steht jetzt drin;
Beginn der Arbeitsunfähigkeit: 26.03.2009
Beginn des 3 Jahres Zeitraums: 03.12.2008
Leistungsanspruch insgesamt: 546 Tage
Somit endet der Anspruch auf Krankengeld am 08.08.2010.
Damit kann ich jetzt zum Amt rennen?
Woher wissen die denn jetzt wann ich keine Lohnfortzahlung mehr bekomme ohne meine Firma zu kontaktieren?
LG Micha
Verfasst: 16.02.2012, 13:29
von Grampa
die werden sich schon eine Arbeitgeberbescheinigung anfordern, zum konkreten Ablauf beim AA kann ich auch nur spekulieren
Beginn Blockfrist also der 03.12.08 -> warst du ab 03.12.08 oder ab 03.12.05 wg. Rücken AU? wenn ja, dann scheint die Berechnung zu passen
Verfasst: 16.02.2012, 13:47
von Junior80
Das weiß ich nicht mehr, gehe mal davon aus das dieses passt.
Das heißt also ab wann würde ich überhaupt mal wieder Krankengeld auf den rücken bekommen?
Verfasst: 17.02.2012, 14:12
von Junior80
So, ich muss jetzt einen Antrag auf Arbeitslosengeld beantragen und einen Antrag auf "Erwerbsminderungsrente"...damit ich überhaupt eine Zahlung bekomme?
Verfasst: 17.02.2012, 14:44
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.