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Krankenkasse versucht mich zu erpressen

Verfasst: 13.02.2012, 18:13
von Oktay44
Hallo,

Hab ein Riesenproblem mit der Kasse.

Zur Vorgeschichte:

Ich wurde zum 31.07.11 gekündigt. Bin daraufhin in die Türkei in Urlaub gefahren. Da ich nicht zum Arbeitsamt gegangen bin(darauf komm ich später nochmal zurück) hatt mir die Sachbearbeiterin der Krankenkasse gesagt das wenn ich nicht innerhalb von 4-5 Wochen eine Arbeit finde, müsste ich mich freiwillig versichern. So weit so gut.

Ich bin dann mit dem Motorrad in die Türkei gefahren und hab am 01.09.11 einen Unfall gebaut. Hatte eine Auslandskrankenversicherung, die alles gezahlt hat.

Am 16.09.11 bin ich mit dem Flugzeug zurückgekommen. Da die Nähte an meiner Hand entfernt wurden und meine Veletzung am Fuss auch auskuriert waren, hab ich mich beim Arbeitsamt am 27.09.11 gemeldet.
Jetzt fragt ihr euch bestimmt wieo ich erst jetzt zum Arbeitsamt bin. Ich habe gedacht man muss durchgehend 1 Jahr gearbeitet haben um Arbeitslosengeld zu beziehen. Das ist aber nicht der Fall, mann muss in den lezten 2 Jahren 360 Tage gearbeitet haben. Das hab ich in der Begründung angegeben. Die haben das auch so akzeptiert. Am selben Tag wo ich mich Arbeitslos gemeldet habe,´bin ich zum Arzt gegangen und er sagte mir das ich Morgen nochmal operiert werden muss, da die kleinzehen aus dem Gelenk draussen sind.
Nun wurde ich am 28.09.11 operiert und beziehe seit 10.11.11 Krankengeld. Wurde danach noch 2 mal operiert.

Jetzt im moment sind meine Zehen noch steif und ich hab einen Reha Antrag laufen.
Nun bekam ich am Freitag ein Schreiben der Krankenkasse das ich ab 13.02.12 wieder Arbeitsfähig bin, aber für leichte tätigkeiten im Sitzen und ohne Belastung der linken Hand. Nach Urteil des MdK !!!
Ich bin heute mit neuer Krankschreibung und Widerspruch zur Krankenkasse gegangen.

Nun bekomm ich vorhin ein Anruf von der Abteilungsleiterin der Krankenkasse, dass ich mein Widerspruch zurückziehen soll da ich obwohl ich Krank war mich beim Arbeitsamt zur Vermittlung gestellt habe. Sie meint es wäre Leistungserschleichung. Aber der Arzt hat ja nach meinem Arbeitsamtbesuch festgestellt das ich operiert werden muss?!
Die Abteilungsleiterin sagte mir wenn ich meinen Widerspruch zurückziehe dann werde sie die Akte schliessen und sie werde keine weiteren Schritte einleiten wegen leistungserschleichung und sie werde auch das Krankengeld nicht zurückfordern.
Ich weiss wirklich nicht was ich jetzt machen soll, ich fühle mich erpresst von ihr.

Was soll ich machen eurer Meinung nach?????

Danke für eure Hilfe

Verfasst: 13.02.2012, 18:58
von Krankenkassenfee
Hallo,

so etwas habe ich noch nicht gehört. Du warst am 27.9. bei der Arbeitsagentur und hast Dich arbeitslos gemeldet. Offensichtlich ging es Dir an dem Tag gesundheitlich gut und die Arbeitsagentur hat auch keine Gebrechen festgestellt, die gegen eine mögliche Vermittlung sprechen.
Am gleichen Tag nachmittag wird festgestellt, dass eine weitere OP durchgeführt werden muss. Hat der Doc denn gesagt, warum das direkt am nächsten Tag gemacht werden musste? Hatte er zufällig gerade einen Termin frei? Nach Not-OP (lebensnotwendiger Eingriff) klingt das Deiner Bechreibung nach eher nicht. Bitte führe das doch mal genauer aus.

Nun zum Thema Leistungserschleichung. Wenn überhaupt, dann hätte doch die Arbeitgentur darauf kommen müssen, oder? Und dort hat man diese Gedanken wohl nicht gehabt. Und ich halte das auch seitens der Krankenkasse für schwer die Beweiskette zu führen. Aber schreib doch bitte erst mal was zu diesem 27.9., was da zu der OP gesagt wurde. Und wann warst Du in Deutschland das erste Mal wieder beim Arzt? Und was wurde da gesagt?

LG, Fee

Krankenkasse versucht mich zu erpressen

Verfasst: 13.02.2012, 19:19
von Oktay44
Das erste mal war ich am 19.09.11 beim arzt hier in Deutschland. Da wurden die Nähte gezogen.

Am 23.09.11(Freitag) habe ich ein Schreiben von dem Doktor bekommen, indem stand : Bitte kommen sie nächste Woche vorbei, eventuell OP erforderlich an den kleinzehen.

Ich bin am27.09.11 (Dienstag) zum Arbeitsamt mit Verband an der Hand und Humpeldem Fuss, die haben nicht mal gefragt wegen meinen Verletzungen. Als ich dann am Nachmittag zum Arzt bin, sagte er mir das ich am nächsten Tag, also am Mittwoch operiert werden muss. In der Praxis ist Mittwochs der ambulante OP Tag, deswegen gleich am nächsten Tag ;-)

Verfasst: 13.02.2012, 19:36
von Czauderna
Hallo,
so wie geschildert, hört sich das tatsächlich etwas "erpresserhaft" an, aber
ich denke, dass die Kasse hier überhaupt nicht betroffen ist, denn offenbar hat doch das Arbeitsamt erst mal sechs Wochen geleistet. Wie auch schon geschrieben, hätte allenfalls das Arbeitsamt da etwas unternehmen können.
Also, was das angeht kannst du der Kasse schon mal entsprechend Bescheid geben. Anders verhält es sich da mit dem MDK-Gutachten - dieser hat sich offenbar nur an den Befundberichten orientiert und danach könntest du dich beim Arbeitsamt zur Vermittlung melden.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.02.2012, 19:43
von Krankenkassenfee
Hallo,

also war es definitiv keine 100 % notwendige OP am 28.9., sondern es musste "mal" und "zeitnah" gemacht werden - praktischerweise an dem nächsten Tag, weil OP-Tag. Insofern glaube ich, dass die Beweisführung der Kasse für eine Leistungserschleichung sehr schwer werden wird. Die Aufzeichnungen des Arztes werden das im Streitfall untermauern können. Und die OP hätte ja auch eine Woche später gemacht werden können - theoretisch.

Als Du Dich am 27.9. bei der Arbeitsagentur zur Vermittlung gemeldet hast, musstest Du ja nur vermittlungsfähig sein. Ein Verband und humpeln muss ja nicht dagegen sprechen. Es gibt genug Leute, die auch humpelnd arbeiten gehen.

Nun zum Thema Gesundschreibung durch den MDK: Hier kommt es auf den ärztlichen Widerspruch an. Dieser muss natrülich auch auf die Vermittlungsfähigkeit einer Arbeitslosen abgestellt sein, nicht auf die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten. Ist das Attest schlüssig, dann sehe ich schon Erfolgschancen. Problem nur: Während des Verfahrens kriegst Du halt kein Krankengeld und kein Arbeitslosengeld. Deshalb: Vorsichtshalber auch bei der Arbeitsagentur melden.

Den Vorwurf der Leistungserschleichung sollen sie erst mal beweisen. Ein gewisser Anscheinsbeweis ist schon erkennbar - aber auch seinerseits widerlegbar. Da würde ich es auf einen Streit/Verfahren ankommen lassen. Sag der Dame von der Krankenkasse, dass sie das bitte schriftlich Dir zusenden möge - damit Du es rechtlich prüfen lassen kannst. Mal schaun, ob da wirklich was kommt.

Andere Möglichkeit: Du meldest Dich morgen gesund bei der Arbeitsagentur. Und wenn es dann gesundheitlich wieder nicht mehr geht, gehst Du wieder zum Arzt und lässt Dich erneut krank schreiben. Hast dann weniger Ärger, wieder Geld - aber "gewonnen" haben andere.

Ich kann Dir die Entscheidung nicht abnehmen. Der rechtlich richtige Weg ist Nr.1. Dann hast Du aber Rennerei, Ärger, Druck und kein Geld. Aber Recht. Oder Nr.2. und Du machst eine Faust in der Tasche, und sie sind damit durchgekommen.

LG, Fee

Krankenkasse versucht mich zu erpressen

Verfasst: 13.02.2012, 19:59
von Oktay44
Danke für eure Hilfreiche antworten.

Ich werde jetzt zurückziehen und als "verlierer" aus dieser sache gehen.
Das wird zu lange dauern mit dem Gericht usw. und würde meine Nerven nur belasten.
Ich zieh Morgen den Wiederspruch zurück, aber sobald ich nur ein bisschen Schmerzen bekomme bei der Arbeit lauf ich sofort zum Arzt und lass mich krankschreiben.

Das komische an der sache ist das ich heute zumm Doktor mit dem Schreiben gegangen bin und er mich wieder bis 29.02.12 krankgeschrieben hat, da ich ihm geschildert habe das ich immer noch schmerzen habe.

Die Abteilungsleiterin hat gesagt wenn ich nicht den Wiederspruch zurückziehe wird sie auch das Arbeitsamt benachrichtigen über die Geschichte.

Naja, ich zieh jetzt den kürzeren aber ich bin mir sicher das ich wegen dieser Verletzung noch mal Krank werde.....

Verfasst: 13.02.2012, 20:07
von Krankenkassenfee
Hallo,
pass nur auf, dass Du nicht zum Spielball zwischen der Kasse und dem Arbeitsamt wirst. Denn wenn das Arbeitsamt hört, dass Du eigentlich krank bist, dann wollen sie Dich auch nicht bzw. niht zahlen.

Traurig, dass es so endet. Aber ich kann Dich verstehen.

Sachen gibts ....

LG, Fee

Verfasst: 13.02.2012, 21:38
von Machts Sinn
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Verfasst: 14.02.2012, 07:40
von Krankenkassenfee
Hallo,
also rein rechtlich ist es ein voraussichtliches Ende der AU. Keiner verbietet einem früher wieder arbeiten zu gehen oder sich vermitteln zu lassen.

Außerdem hat doch der MDK die Arbeitsfähigkeit festgestellt :-)

LG, Fee

P.S. Vielleicht geht es ja heute wirklich gesundheitlich vieeellll besser

Verfasst: 14.02.2012, 09:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 14.02.2012, 10:45
von Grampa
es gibt einen Bescheid seitens der Kasse über das Bestehen einer Arbeitsfähigkeit, wenn dagegen kein Widerspruch eingelegt und im weiteren Verlauf anerkannt wird, ist diese leistungsrechtliche Entscheidung der Kasse rechtskräftig und verbindlich, auch für das Arbeitsamt, als wo wird hier was verschwiegen?

wenn er mit frisch gezogenen Nähten und humpelnd sich vermittelbar melden konnte, warum dann nicht jetzt auch??

Schmerzen sind relativ und begründen nicht zwingend eine AU, vor allem im Hinblick auf den anzuwendenden Beurteilungsmaßstab

offenbar ist aktuell ungefähr der gleiche Status erreicht wie vor der letzten OP und da war er ja auch mit Restbeschwerden vermittelbar -> oder etwa doch nicht und hat er doch Leistungen beim AA erschlichen?
und genau da setzt die Kasse mit der Argumentation an...ich würde mir ganz genau überlegen ob ich gegen die Feststellung der AF vorgehe, dass kann auch nach hinten losgehen

ich sehe hier keine Erpessung sondern lediglich eine Aufklärung über mögliche Konsequenzen

Verfasst: 14.02.2012, 11:05
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 14.02.2012, 11:21
von Grampa
ich habe meine Ansicht bezüglich des Vorliegens einer AU klar formuliert, das wir beide da nicht auf einen Nenner kommen ist nichts Neues

nur weil mir mein Steuerberater schrifltich bestätigt, das Finanzamt habe mir Betrag X zu erstatten, heisst das noch lange nicht, dass das Finanzamt das auch ungeprüft macht

wie oft empfehlen Ärzte eine Rehamaßnahme und leiten diese ein und wie oft wird der Antrag dennoch abgelehnt

nur weil ein Arzt was ausstellt, begründet das noch lange nicht einen Anspruch, egal ob nun auf KRG, Reha, eine IGEL-Leistung oder sonst was...

und was meine Ansichten in deinen Augen besagen interessiert mich schlichtweg nicht 8)