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Unterhalt + Minijob wann muß Krankenkassenbeitrag zahlen?
Verfasst: 11.02.2012, 17:54
von Michaela1973
Wenn ein 18 jähriger Schüler einen Minijob auf 400 Euro Basis bekommt und gleichzeitig Unterhalt von seinem Vater bekommt (der würde normalerweise ja reduziert werden w/dem Einkommen wird aber trotzdem weiter an Schüler gezahlt. Unterhalt steht ab 18 dem Schüler zu und nicht der Kindsmutter), muß er dann Beiträge zur Krankenkasse zahlen weil er so über 400 Euro kommt? Normalerweise ist er ja familienversichert.
gruß
Michaela 1973
Verfasst: 11.02.2012, 18:06
von CiceroOWL
Die fragestellugn verstehe ich jetzt nicht. Wenn der Schüler einen 400 € ausübt und nich tals Stiefkind in der Familienversicherung versichert ist, spielen die Unterhaltsleistungen eigentlich keine Rolle.
Verfasst: 11.02.2012, 20:57
von Steinlaus
Hi,
Unterhalt zählt nicht zum Gesamteinkommen nach §10 Abs. 1 Nr. 5 SGBV. Übt er nur einen Minijob aus kann er weiter in der Familienversicherung bleiben.
Ciao die Laus
Verfasst: 11.02.2012, 22:18
von Michaela1973
Also er ist bei seiner Mutter versichert. Ich weiß allerdings nicht, ob die Mutter bei ihrem jetzigen Mann in der Familienversicherung ist und er als Stiefkind mit drinn hängt. Auf jeden Fall hat er jetzt einen Minijob und ich wollte halt sicher gehen, daß sein Unterhalt nicht mir reinfällt wenn wir ihn freiwillig weiterzahlen.
Re: Unterhalt + Minijob wann muß Krankenkassenbeitrag zahlen
Verfasst: 22.03.2012, 13:50
von Tamski
Hallo Michaela1973 !
Ich wäre mir da gar nicht so sicher . BaFög wird ja immerhin auch als Einkommen gesehen. Also ich glaube mal gehört zu haben, dass der Unterhalt schon miteinberechnet wird, aber trotzdem nicht versteuert wird! Also würde sich ja trotzdem nichts für den genannten 18 jährigen Schüler ändern
Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Man sollte sich trotzdem bei sowas immer rechtlich absichern! Wer kennt sich denn schon in dem Rechtswirrwarr aus
. Hier findest du auch zu deiner Frage Beratung!
deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/familienrecht/unterhalt
Re: Unterhalt + Minijob wann muß Krankenkassenbeitrag zahlen
Verfasst: 22.03.2012, 14:44
von jumpingpoint
Tamski hat geschrieben:BaFög wird ja immerhin auch als Einkommen gesehen. Also ich glaube mal gehört zu haben, dass der Unterhalt schon miteinberechnet wird, aber trotzdem nicht versteuert wird! Also würde sich ja trotzdem nichts für den genannten 18 jährigen Schüler ändern
Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Man sollte sich trotzdem bei sowas immer rechtlich absichern! Wer kennt sich denn schon in dem Rechtswirrwarr aus
. Hier findest du auch zu deiner Frage Beratung!
deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/familienrecht/unterhalt
Diese Aussage ist falsch! Und "Hörensagen" trägt auch nicht zur kompetenten Beratung bei, die in diesem Forum eigentlich geboten wird. Bafög zählt nicht zum Gesamteinkommen und hat damit keine Auswirkungen auf die Familienversicherung.
Wie CiceroOWL bereits richtig geschrieben hat, zählt auch Unterhalt nicht zum Gesamteinkommen, sodass dadurch auch die Familienversicherung nicht verhindert wird und bei einem Minijob grds. weiterhin die Familienversicherung möglich ist.
Knackpunkt könnte tatsächlich sein, wenn das Kind nicht bei seiner Mutter versichert ist, sondern beim Stiefvater. Dort kommt es dann darauf an, wer den überwiegenden Unterhalt für das Kind trägt und dabei würde dann das Einkommen aus dem Minijob angerechnet werden und ggf. eine weitere Familienversicherung verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Verfasst: 22.03.2012, 14:45
von broemmel
Ich würde mir die teure Anwaltshotline mal lieber sparen.
So ein Quatsch hier...
Sorry!
Verfasst: 22.03.2012, 16:07
von Tamski
Ich wollte ja nur helfen! Von meinen Kollegen beziehen einige BaFög und was ich da mitbekommen habe versuche ich nur hier zu teilen
. Aber wenn ihr mich eines besseren belehren könnt, dann ist allen ja nur geholfen.
Die Seite auf die ich hingewiesen habe war ja nur als Tipp gemeint
. Mir wurde da schon einmal gut geholfen. Immernoch besser als ein Besuch in einer Kanzlei oder ähnliches!