Ausgesteuert, darf die KK meine BUZ auf Beitrag anrechnen?
Verfasst: 05.02.2012, 21:28
Hallo,
ich in seit 14.01.2012 ausgesteuert. Seit einem Schlaganfall darf ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Die KK wusste (woher auch immer?) von meiner privaten BUZ, die mir jeden Monat etwas zahlt und zieht nun diese Zahlung zur Berechnung des Beitrages heran. Laut KK muss ich einen Grundbeitrag von ca.147 Euro im Monat leisten. Ist das denn rechtens? Habe auch Probleme zu verstehen dass die Dreijahresfrist bei mir um sein soll. Hatte den Schlaganfall im Juli 2010, die KK rechnet diese 3Jfrist aber seit 2009, wo ich nur drei Tage wegen einer anderen Sache krankgeschrieben wurde.
Danke euch für eine Antwort
ich in seit 14.01.2012 ausgesteuert. Seit einem Schlaganfall darf ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Die KK wusste (woher auch immer?) von meiner privaten BUZ, die mir jeden Monat etwas zahlt und zieht nun diese Zahlung zur Berechnung des Beitrages heran. Laut KK muss ich einen Grundbeitrag von ca.147 Euro im Monat leisten. Ist das denn rechtens? Habe auch Probleme zu verstehen dass die Dreijahresfrist bei mir um sein soll. Hatte den Schlaganfall im Juli 2010, die KK rechnet diese 3Jfrist aber seit 2009, wo ich nur drei Tage wegen einer anderen Sache krankgeschrieben wurde.
Danke euch für eine Antwort