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Ausgesteuert, darf die KK meine BUZ auf Beitrag anrechnen?

Verfasst: 05.02.2012, 21:28
von soschi44
Hallo,
ich in seit 14.01.2012 ausgesteuert. Seit einem Schlaganfall darf ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Die KK wusste (woher auch immer?) von meiner privaten BUZ, die mir jeden Monat etwas zahlt und zieht nun diese Zahlung zur Berechnung des Beitrages heran. Laut KK muss ich einen Grundbeitrag von ca.147 Euro im Monat leisten. Ist das denn rechtens? Habe auch Probleme zu verstehen dass die Dreijahresfrist bei mir um sein soll. Hatte den Schlaganfall im Juli 2010, die KK rechnet diese 3Jfrist aber seit 2009, wo ich nur drei Tage wegen einer anderen Sache krankgeschrieben wurde.
Danke euch für eine Antwort

Verfasst: 05.02.2012, 22:12
von Rossi
Tja, Du erhälst seit dem 14.01.2012 kein Krankengeld mehr. Damit endet dann auch die beitragsfreie Krankenversicherung. Denn die Beitragsfreiheit (Krankenversicherung zum Nulltarif) ist nur am Bezug des Krankengeldes gekoppelt.

Jenes ist seit dem 14.01.2012 vorbei. Nun musst Du die Krankenversicherung selber löhnen. Es gibt dort eine sog. Mindestbemessungsgrenze, wonach man die Beiträge zu zahlen hat. Diese Mindestbemessungsgrenze beträgt derzeit 875,00 €; dies entspricht dann dem Beitrag von 147,00 Euro. Will heißen, auch wenn Du gar kein Einkommen hast, dann zahlst Du die 147,00 Glocken immer.

Wenn Deine priv. BUZ allerdings oberhalb von 875,00 Euro liegt, dann müsstes Du sogar mehr zahlen. Eine Nulltraif-Versicherung ist nicht mehr möglich.

Hm, was ich derzeit nicht verstehe? Waurm hast Du kein ALG I als sog. Nahtlosigkeit bei der Arbeitsagentur beantragt?

Verfasst: 06.02.2012, 01:11
von CiceroOWL
Seit einem Schlaganfall darf ich meinen Beruf nicht mehr ausüben.


Könnte es sein das hier § 123 SGB III nicht greift? Un das ggf ein Antrag auf EM Rente läuft, = Versicherugnspflicht als Rentenantragssteller?

Gruss.

Jochen

Verfasst: 06.02.2012, 11:31
von soschi44
Hallo Rossi und Jochen,

ALG 1 Antrag lief seit Dezember, heute Bewilligungsbescheid bekommen.Die mussten sich erst mit meinen ganzen Ärzten unterhalten :roll: Dann hat sich das mit dem freiwillig versichern wohl erstmal erledigt.
EM Rentenantrag ist auch gestellt, das dauert. FALLS der bewilligt wird muss dann wohl die RV der Aagentur alle gezahlten Beträge erstatten.
Danke euch nochmal

"Nicht das Beginnen wird belohnt sondern das Durchhalten"

Verfasst: 06.02.2012, 12:57
von CiceroOWL
also denn hat sich damit die Mitgliedschaft als Rentenantragssteller erledigt. Die BUZ wird denn auch nicht Angerechnet noch nicht. Wünsche denn für die Zukunft alles gute.

Gruss Jochen