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Folgen einer Kündigung für Familienversicherung? (f.GKV)
Verfasst: 05.02.2012, 16:35
von Max
Hallo,
Ich bin aktuell freiwillig in der GKV versichert und werde meinen Job zu Ende Juni kündigen.
Meine Frau hat einen 400 Euro Job und ist über mich Familienversichert.
Ich werde mit meiner Frau ab Anfang Juni (Resturlaub) bis Mitte Juli durch Asien reisen und mich anschließend arbeitslos (ALG I) melden.
Mir ist nicht ganz klar, wie ich mich im Bezug auf die Krankenversicherung meiner Frau verhalten sollte.
Ich würde vermuten, dass im Juli die Nachversicherungspflicht der GKV greift. Gilt diese Nachversicherungspflicht auch für meine Frau?
Nach der Rückkehr aus Asien (Ende Juli) würde ich mich sofort arbeitslos melden. Was passiert dann mit der Familienversicherung meiner Frau? Muss sie sich dann selbst versichern?
Unter Umständen ist noch wichtig zu erwähnen, dass meine Frau Amerikanerin ist und selbst i.d.R. keine Leistungen vom Arbeitsamt erhält.
Vielen Dank im Voraus!
Max
Re: Folgen einer Kündigung für Familienversicherung? (f.GKV)
Verfasst: 05.02.2012, 16:40
von Czauderna
Max hat geschrieben:Hallo,
Ich bin aktuell freiwillig in der GKV versichert und werde meinen Job zu Ende Juni kündigen.
Meine Frau hat einen 400 Euro Job und ist über mich Familienversichert.
Ich werde mit meiner Frau ab Anfang Juni (Resturlaub) bis Mitte Juli durch Asien reisen und mich anschließend arbeitslos (ALG I) melden.
Mir ist nicht ganz klar, wie ich mich im Bezug auf die Krankenversicherung meiner Frau verhalten sollte.
Ich würde vermuten, dass im Juli die Nachversicherungspflicht der GKV greift. Gilt diese Nachversicherungspflicht auch für meine Frau?
Nach der Rückkehr aus Asien (Ende Juli) würde ich mich sofort arbeitslos melden. Was passiert dann mit der Familienversicherung meiner Frau? Muss sie sich dann selbst versichern?
Unter Umständen ist noch wichtig zu erwähnen, dass meine Frau Amerikanerin ist und selbst i.d.R. keine Leistungen vom Arbeitsamt erhält.
Vielen Dank im Voraus!
Max
Hallo,
da eine Versicherungspflicht* nicht innerhalb eines Monats eintritt kommt auch der nachgehende Leistungsanspruch nicht zum Zuge. Ihr müsstet Euch beide freiwillig versichern, wobei für deine Ehefrau die Familienversicherung weiterhin Bestand hätte.
Gruss
Czauderna
* nach einer freiwilligen Versicherung gibt es ohnehin keinen nachgehenden Anspruch - vielen Dank an meinen "Nachschreiber" für die Korrektur.
Verfasst: 05.02.2012, 17:02
von GerneKrankenVersichert
Es besteht kein nachgehender Anspruch, da keine Pflichtversicherung endet. Deine freiwillige Mitgliedschaft endet auch nicht mit Beschäftigungsende, sondern wird zu geänderten Konditionen fortgeführt, es sei denn, du kündigst die Mitgliedschaft. Das geht aber nur, wenn du eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweist.
Verfasst: 07.02.2012, 21:12
von Max
Hi,
Danke für die schnelle Antwort!
Ich habe noch eine Nachfrage....
Ich habe erst vor zwei Wochen das Schreiben erhalten, dass ich mich freiwillig versichern muss (bzw. Privat), da mein Einkommen über den Grenzwerten liegt.
Nach meinem Verständnis, basiert dies auf der Annahme, dass mein Gehalt auch dieses Jahr den definierten Satz übersteigt. Durch die Kündigung wird dies aber nicht der Fall sein. Falle ich dadurch wieder in die Pflichtversicherung zurück?
Ändert dies etwas an der Nachversicherungspflicht?
Danke,
Max
Verfasst: 09.02.2012, 22:06
von heinrich
aha,
du bist überhaupt nicht pflichtversichert, sonder freiwillige versichert.
Anscheinend als Arbeitnehmer oberhalb der Jahresentgeltgrenze.
Das Ausscheiden aus dem Arbeitverhältnis ändert daran nichts. Dadurch wird/bist nicht wieder pflichtversichert.
Allerdings ändert sich durch den Tatbestand, dass du FREIWILLIG versichert bist eine andere Sache.
Als freiw. Versicherter hast du keinen "Nachversicherungsanspruch".
§ 19 SGB V. Der gilt nur für Pflichtversicherte.
Die freiwillige Versicherte (wie du) läuft einfach (auch bei Ende des Arb-Verh) weiter; MIT BEITRAGSPFLICHT.
Du solltest Dich mal mit Deiner KK unterlagen und die Fragespielchen , "was ist wenn" durchkauen.