Krankengeldzahlung für Selbstständige saisonabhängig
Verfasst: 04.02.2012, 20:48
Vielleicht kann mir in diesem Forum jemand helfen? Ich bin seit 21 Jahren selbstständiger Pächter eines Saisonbetriebes. Es handelt sich um eine Gaststätte mit Souvenirverkauf in einem Touristenort. Im Sommer viel Betrieb mit Touristen, im Herbst und Winter wenig bis gar kein Geschäft. Die AOK verweigert mir nun die Krankengeldzahlung mit folgender Begründung: ...Die Krankengeldzahlung erfolgt nur aus dem entfallenden Teil des Arbeitseinkommens aus der selbstständigen Tätigkeit. Ein Anspruch auf Krankengeld besteht nur dann, wenn ein Einkommensverlust eintritt. Ist aus dem Einkommensteuerbescheid ersichtlich, dass kein Gewinn und damit kein Arbeitseinkommen erzielt wurde, besteht kein Anspruch auf Krankengeld.
Die AOK folgert nun: Da ich seit November AU bin und das Jahr zuvor in genau diesem Monat kein Einkommen sprich Gewinn erzielt wurde, brauchen sie im November, Dezember usw. kein Krankengeld bezahlen, da ich ja auch die Jahre zuvor in dieser Zeit geschlossen hatte bzw. kein positives Einkommen hatte. Weiter verlangen sie von mir... zur Prüfung der Höhe des KG nachvollziehbare Unterlagen über den Ausfall Ihres Arbeitseinkommens aus der selbstständigen Tätigkeit. Und weiter: ...dies können monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen ... sein.
Außerdem möchte die AOK den Teil des Pachtvertrages einsehen in dem meine Öffnungszeiten insbesondere während meiner AU geregelt sind. Da die AOK nur nach dem entfallenden Teil des Arbeitseinkommens bezahlt, wollen sie von mir monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen. Bis jetzt ging ich davon aus, dass zur Berechnung des KG nur der Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres herangezogen wird. Davon 70% geteilt durch 12 Monate. Ich bezahle doch meine Beiträge nicht saisonabhängig, im Winter nichts im Sommer viel. Wenn man so rechnet, müsste mir, wäre ich im Sommer AU, ein dann erhöhtes KG zustehen? Ich kann doch nicht, würde man der Argumentation der AOK folgen, im Herbst meinem Arzt sagen, er braucht mich gar nicht erst krankschreiben, weil es eh kein Geld von der Kasse gibt, frühestens im Mai wieder, weil da hatte ich die Jahre zuvor auch ein positives Einkommen ?? Also nochmal zur Frage: Muss ich der Kasse monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Berechnung des KG geben?
Muss ich weiterhin in den Monaten ohne Einkommen während meiner AU der AOK Beiträge bezahlen? So das wars zu meinem Problem. Vielleicht hat doch jemand Ahnung, weil die UPD konnte mir bis jetzt nichts Genaues sagen. Sieht so aus, als müsste die Sache doch gerichtlich geklärt werden.
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe
Die AOK folgert nun: Da ich seit November AU bin und das Jahr zuvor in genau diesem Monat kein Einkommen sprich Gewinn erzielt wurde, brauchen sie im November, Dezember usw. kein Krankengeld bezahlen, da ich ja auch die Jahre zuvor in dieser Zeit geschlossen hatte bzw. kein positives Einkommen hatte. Weiter verlangen sie von mir... zur Prüfung der Höhe des KG nachvollziehbare Unterlagen über den Ausfall Ihres Arbeitseinkommens aus der selbstständigen Tätigkeit. Und weiter: ...dies können monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen ... sein.
Außerdem möchte die AOK den Teil des Pachtvertrages einsehen in dem meine Öffnungszeiten insbesondere während meiner AU geregelt sind. Da die AOK nur nach dem entfallenden Teil des Arbeitseinkommens bezahlt, wollen sie von mir monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen. Bis jetzt ging ich davon aus, dass zur Berechnung des KG nur der Einkommensteuerbescheid des letzten Jahres herangezogen wird. Davon 70% geteilt durch 12 Monate. Ich bezahle doch meine Beiträge nicht saisonabhängig, im Winter nichts im Sommer viel. Wenn man so rechnet, müsste mir, wäre ich im Sommer AU, ein dann erhöhtes KG zustehen? Ich kann doch nicht, würde man der Argumentation der AOK folgen, im Herbst meinem Arzt sagen, er braucht mich gar nicht erst krankschreiben, weil es eh kein Geld von der Kasse gibt, frühestens im Mai wieder, weil da hatte ich die Jahre zuvor auch ein positives Einkommen ?? Also nochmal zur Frage: Muss ich der Kasse monatliche betriebswirtschaftliche Auswertungen zur Berechnung des KG geben?
Muss ich weiterhin in den Monaten ohne Einkommen während meiner AU der AOK Beiträge bezahlen? So das wars zu meinem Problem. Vielleicht hat doch jemand Ahnung, weil die UPD konnte mir bis jetzt nichts Genaues sagen. Sieht so aus, als müsste die Sache doch gerichtlich geklärt werden.
Im Voraus vielen Dank für die Hilfe