Versicherungspflicht bei Minijob / kurzfristiger Beschäftigu
Verfasst: 01.02.2012, 17:28
Hallo und guten Tag,
kurz zu mir: ich war bis zum 25ten Lebensjahr als Student familienversichert (BKK) und habe (quasi) direkt mit Erreichen dieses Alters meinen Abschluss gemacht. Seitdem (Oktober 2011) habe ich einen Minijob, verdiene mtl. genau EUR 342 - das wars. Hartz IV oder dgl. wollte ich nicht zusätzlich beantragen, so lange ich auch ohne (und Dank täglich schwindendem Kontoguthaben) noch klarkomme; ich bin auch nicht arbeitslos gemeldet o.ä.
Zu meinen Fragen: Ich ging davon aus, dass mein Arbeitgeber einen KK-Mindestbeitrag für mich abführt, ich daraus jedoch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen habe, also im Prinzip nicht versichert bin. Ist das korrekt? Und ist es auch legal?
Die Kasse hat sich interessanterweise bisher nicht gemeldet, ich gehe jedoch auch selten bis nie zum Arzt; das letzte Mal vor etwa zwei Jahren. Ist es möglich, dass ich mich für die vergangenen Monate rückwirkend versichern, also Beträge nachzahlen muss?
In einer Woche nehme ich eine kurzfristige Beschäftigung auf, bei der ich etwa EUR 800 in zehn Tagen verdienen werde. Rechnet man diesen Betrag auf ein Jahr herunter, so wären das rd. EUR 67 p.M., zusammen mit dem Minijob also über EUR 400 - komme ich hierdurch wieder in eine andere "Kategorie", muss mich also wieder komplett versichern oder ähnliches?
Abgesehen davon werde ich im April ein Volontariat beginnen, also einer "normalen" Beschäftigung nachgehen oder - falls ersteres nicht klappen sollte - ein Masterstudium beginnen; nur zur Information.
Vielen Dank im Voraus & freundliche Grüße,
mirkow
kurz zu mir: ich war bis zum 25ten Lebensjahr als Student familienversichert (BKK) und habe (quasi) direkt mit Erreichen dieses Alters meinen Abschluss gemacht. Seitdem (Oktober 2011) habe ich einen Minijob, verdiene mtl. genau EUR 342 - das wars. Hartz IV oder dgl. wollte ich nicht zusätzlich beantragen, so lange ich auch ohne (und Dank täglich schwindendem Kontoguthaben) noch klarkomme; ich bin auch nicht arbeitslos gemeldet o.ä.
Zu meinen Fragen: Ich ging davon aus, dass mein Arbeitgeber einen KK-Mindestbeitrag für mich abführt, ich daraus jedoch keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen habe, also im Prinzip nicht versichert bin. Ist das korrekt? Und ist es auch legal?
Die Kasse hat sich interessanterweise bisher nicht gemeldet, ich gehe jedoch auch selten bis nie zum Arzt; das letzte Mal vor etwa zwei Jahren. Ist es möglich, dass ich mich für die vergangenen Monate rückwirkend versichern, also Beträge nachzahlen muss?
In einer Woche nehme ich eine kurzfristige Beschäftigung auf, bei der ich etwa EUR 800 in zehn Tagen verdienen werde. Rechnet man diesen Betrag auf ein Jahr herunter, so wären das rd. EUR 67 p.M., zusammen mit dem Minijob also über EUR 400 - komme ich hierdurch wieder in eine andere "Kategorie", muss mich also wieder komplett versichern oder ähnliches?
Abgesehen davon werde ich im April ein Volontariat beginnen, also einer "normalen" Beschäftigung nachgehen oder - falls ersteres nicht klappen sollte - ein Masterstudium beginnen; nur zur Information.
Vielen Dank im Voraus & freundliche Grüße,
mirkow