Seite 1 von 1

nicht ohne Anhörung !

Verfasst: 01.02.2012, 11:47
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 05.02.2012, 12:20
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Verfasst: 06.02.2012, 01:49
von leser
Machts Sinn hat geschrieben:Also keine Scheu - die Umfrage ist anonym.
Gut, dann oute ich mich mal :lol:

In dem von Dir beschriebenen Fall wollte der behandelnde Arzt (zunächst) nicht mitziehen
Habe dann in der Praxis angerufen, dort wurde mir direkt mitgeteilt, man könne nix machen, der MDK habe entschieden.
[...]
Wie kann es sein, dass mein Arzt mich auf der einen Seite krankschreibt und auf der anderen Seite 5 Tage später "angeblich" gegenüber dem MDK mich für arbeitsfähig hält?
Ich sag's mal etwas lakonisch, ohne AU-Schreibung stellt sich die Frage nach einem weiteren Krankengeld-Anspruch nicht, folglich entfällt auch eine Anhörung. Ich gebe Dir Recht, eine Anhörung wäre sicherlich sinnvoller, aber nach meiner Auffassung rechtlich nicht erforderlich, daher habe ich gar nicht abgestimmt. Ich kann jetzt nicht behaupten, dass ich mich mit jeder Rechtsgrundlage im SGB identifiziere :?
Nachdem sich der Arzt nun doch zu einer Stellungnahme gegenüber dem MDK aufgerafft hat, könnte dies zu einer Neubeurteilung führen. Ab hier wird der weitere Rechtsweg interessant... (Enthielt die Mitteilung z.B. eine Rechtsbehelfsbelehrung? sonst könnte so ein "im Nachhinein-Fall", wie Bully ihn beschrieb, entstehen :wink: ...womit aber wohl beide Parteien nicht wirklich zufrieden sind)

Verfasst: 10.02.2012, 11:34
von n8slider
Wie muss die Rechtsbehelfsbelehrung denn genau aussehen? Habe dazu leider in meinen Augen für mich nix Brauchbares gefunden.

Und was meinst du mit "Nachhinein-Fall"?

Verfasst: 10.02.2012, 13:35
von Czauderna
n8slider hat geschrieben:Wie muss die Rechtsbehelfsbelehrung denn genau aussehen? Habe dazu leider in meinen Augen für mich nix Brauchbares gefunden.

Und was meinst du mit "Nachhinein-Fall"?
Hallo,
mal schauen, ob ich dir noch richtig hin bekomme -
"Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift"

So, oder so ähnlich lautet eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, und die muss immer am Ende des Bescheides, also als Abschluss, stehen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.02.2012, 14:07
von Krankenkassenfee
Hallo,
eine Anhörung kann im laufenden Verfahren auch nachgeholt werden. Und sie kann auch telefonisch erfolgen. Sprich: Nach Bescheiderteilung kann sie im Widerspruchsverfahren im Nachhinein gemacht werden.

LG, Fee

Verfasst: 11.02.2012, 02:41
von leser
n8slider hat geschrieben:Und was meinst du mit "Nachhinein-Fall"?
Das war ein Insider :lol:
Der hier war gemeint: http://www.krankenkassenforum.de/rechts ... ght=#38539

Kleine Leseprobe Marburger Kommentar zum Verwaltungsverfahren (immer gern genommen :lol: ) http://books.google.de/books?id=NPOjjrx ... &q&f=false

...dort auch zu finden, was in die Rechtsbehelfsbelehrung gehört (Seite 22)

Verfasst: 13.02.2012, 11:15
von n8slider
OK@Nachhinein-Fall ;), verstanden.


Des Büchlein ist bestellt ;)

Verfasst: 14.02.2012, 00:16
von leser
n8slider hat geschrieben:Büchlein ist bestellt
Nicht Dein Ernst,
...oder? Es war jetzt nicht als Werbung gedacht :D