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Anspruch auf Krankengeld oder doch nicht?

Verfasst: 01.02.2012, 10:45
von Sasou
Guten Morgen zusammen,

ich hoffe ihr könnt uns weiterhelfen, da mich die Krankenkasse langsam in den Wahnsinn treibt.

Zunächst die Eckdaten:

- Februar 2011 - 26. Okt. 2011 - Bezug von ALG I

- 27. Okt. 2011 - Aufnahme einer Vollzeitstelle mit Befristung zum 31.12.11 (lt. Arbeitsvertrag evlt. Verlängerung aber möglich)

- 09.11.11 - Krankschreibung mit Verdacht auf Karpaltunnelsyndrom beidhändig (wurde letztlich bestätigt und OP rechts bereits erfolgt)

- laut Arbeitgeber kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten 28 Tagen nach Beschäftigungsaufnahme - dies steht allerdings nicht im Vertrag, sondern war nur auf dem Personalstammblatt bei genauem Hinsehen ersichtlich.

- Kündigung durch Arbeitgeber zum 09.12.11 - zwar ohne entsprechende Begründung, aber mir wurde fernmündlich mitgeteilt, dass die Kündigung wg der Krankheit erfolgt.

- aktuell weiterhin vorerst krankgeschrieben bis 20.02.12; laut Orthopäde soll 2. OP frühestens 3 Monate, besser erst 6 Mon. nach erster OP erfolgen.

Die Krankenkasse ließ nach Antrag auf Krankengeld eine Weile nichts von sich hören, schickte dann einen Bescheid, indem laut MDK zum 31.01.12 die Arbeitsunfähigkeit endete.
Der Widerspruch ist noch in Arbeit, da meine Ärzte (Hausarzt und Orthopäde) das anders sehen.
In dem Bescheid wurde mir allerdings Krankengeld zugesagt bis zum 31.01.12

Nun habe ich erneut Post bekommen und in dem Schreiben (ein Brief, kein Bescheid) wird das KG komplett verweigert, da mein Arbeitsverhältnis auf unter 10 Wochen befristet war und bei mir der ermäßigte Beitragssatz gelte.
Ich hab hier inzwischen einiges gelesen und weiß, dass dies eigentlich auch zutrifft; also unter 10 Wochen = kein KG.
Allerdings sehe ich auf meiner Lohnabrechnung, dass ich 8,2% an die Krankenkasse bezahlt habe - laut meiner Info habe ich also doch den vollen Beitragssatz entrichtet!

Meine Frage lautet nun: Wenn ich bei einem betristeten Arbeitsverhältnis unter 10 Wochen Dauer den vollen KK-Betrag bezahlt habe, habe ich dann nicht DOCH einen Anspruch auf Krankengeld? So langsam steig ich da nämlich nicht mehr durch^^

Liebe Grüße, Sasou

Re: Anspruch auf Krankengeld oder doch nicht?

Verfasst: 01.02.2012, 17:42
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Re: Anspruch auf Krankengeld oder doch nicht?

Verfasst: 01.02.2012, 20:46
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:
Sasou hat geschrieben: In dem Bescheid wurde mir allerdings Krankengeld zugesagt bis zum 31.01.12
Hallo Sasou,

das ist ein begünstigender Verwaltungsakt, den die Krankenkasse wohl nur unter den Voraussetzungen des § 45 SGB X http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html also zumindest wohl nicht für die Vergangenheit zurücknehmen kann. Deswegen lohnt es sich, zumindest insoweit hartnäckig zu bleiben.

Zur Rest bezüglich des Beitrages und davon abgeleiteten Krankengeldanspruches kann ich nichts beitragen.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
die Entgegennahme des Beitrages (Achtung, jetzt wird es behördlich), stellt ein reines Verwaltungshandeln dar und rechtfertigt keine Anerkenntnis einer Versicherungspflicht oder Berechtigung oder eines Krankengeldanspruchs.
Das heißt im Klartext, dass dein Arbeitgeber für dich den falschen Krankenversicherungsbeitrag abgeführt hat führt nicht zum automatischen Krankengeldanspruch. Die Kasse muss und wird den zu viel gezahlten Beitrag zurückzahlen.
Was dagegen den Verwaltungsakt (Krankengeldbewilligung) angeht, da bin ich der gleichen Meinung wie Machts Sinn.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.03.2012, 16:18
von ballqueen
Ich glaube zwar fast nicht mehr daran, dass Sasou noch einmal zurück kommt. Dennoch hier ein paar Ideen zur weiteren Recherche: lohnexperte.de/glossar/krankengeld.html
lohnexperte.de/glossar/krankentagegeld.html
Und natürlich per Sufu: http://www.krankenkassenforum.de/-vp16975.html
http://www.krankenkassenforum.de/-vp18283.html