GKV oder PKV nach Rückkehr aus Ausland?
Verfasst: 01.02.2012, 06:53
Hi
Vielen Dank für alle Beiträge zum Thema GKV oder PKV nach Rückkehr aus dem Ausland. Bei mir liegt der Fall wie folgt:
• Bis 2001 habe ich in Deutschland gelebt und gearbeitet. Ich war GKV-versichert.
• 2002 bis 2008 habe ich in Luxemburg gearbeitet, aber in Deutschland gelebt. In Luxemburg gibt es nur GKV-Versicherungen.
• Ab 2008 bis heute wohne und arbeite ich in Hong Kong.
Hong Kong ist eine ehemalige britische Kolonie, und daher wurden viele Regelungen von England übernommen. So auch im Falle der Krankenbehandlung, jedoch mit einer kleinen Abweichung: Grds. hat jeder in Hong Kong Gemeldete (und ich bin brav gemeldet) Zugang zu Krankenhäusern + Ärzten + Medikamenten. Zu einigen Behandlungen ist jedoch eine, allerdings sehr kleine Zuzahlung zu leisten. Ich dachte, ich erläutere dies mal an Beispielen.
• Beispiel 1: Muss man als in HK Gemeldeter auf die Intensivstation, zahlt man 100 HKD pro Tag, das sind je nach Wechselkurs ca. EUR 7 - 10. Das beinhaltet dann Bett, Essen, Leistungen der Krankenschwester und Ärzte, die Untersuchungen und die Medikamente.
• Beispiel 2: Der Besuch beim Allgemeinmediziner ist mit HKD 45 zu berappen (ca. 3 bis 4,50 EUR je nach Wechselkurs) und deckt alle Kosten der Untersuchung und der Medikamente.
• Beispiel 3: Der Besuch beim Psychologen ist frei, so wie auch Vor-und Nachuntersuchungen bei Geburt, Tuberkuloseuntersuchungen und Brustuntersuchungen.
Diese Zahlungen oder Nichtzahlungen decken natürlich nicht die real angefallenen Kosten für Untersuchen, Leistungen und Medikamente. Daher ist de facto der obige Gesundheitsapparat zum allergrössten Teil durch die Regierung finanziert, das heisst durch Steuergelder, zu denen ich auch freundlich beitrage.
Daneben gibt es in Hong Kong auch private Ärzte, die muss man jedoch aus eigener Tasche zahlen (oder man hat eine Zusatzversicherung) und die Gebühren sind andere.
Nicht-in-Hong Kong-Gemeldete können auch zu den obigen öffentlichen Ärzten und Krankenhäusern, zahlen jedoch sehr viel höhere Gebühren, zB im Falle der Intensivstation 18.100 HKD, das sind ca. EUR 1.500 bis 1.800 pro Tag.
Meine Frage ist, was passiert, wenn ich nun nach Deutschland zurückkehre. Ganz konkret: Falle ich unter § 5 (1) Nr. 13 a SGB V?
Hier meine Überlegungen und Fragezeichen:
In Deutschland war ich in der GKV. Luxemburg ist EU und ich fand an anderen Stellen im Forum, dass die Krankenversicherung in anderen EU-Ländern wie die Krankenversicherung in Deutschland zu behandeln sei. Bis dann würde ich dann wohl unter § 5 (1) Nr. 13 a SGB V fallen, dh ich wäre in der GKV.
Hier meine erste Frage: Woraus ergibt sich denn die Gleichstellung von EU-Krankenkassen mit der deutschen Krankenkasse? Ich habe dies jetzt ein paar Mal in Foren gelesen, bin mir aber nicht über die Rechtsgrundlage im Klaren.
So, was aber passiert mit Hong Kong?
(i) Ist dies überhaupt relevant? Ich frage mich dies, da § 5 (1) Nr. 13 a von „zuletzt“ spricht. Ist „zuletzt“, als ich in Deutschland gelebt habe, oder ist „zuletzt“ am letzten Tag meines Gemeldetseins in Hong Kong, nach dem ich obige Gesundheitsleistungen nicht mehr beanspruchen darf?
(ii) Und falls dies relevant ist, ist denn das oben beschriebene System äquivalent zu GKV oder PKV? Mir scheint es richtig, dies als GKV zu sehen, da de facto unsere Zuzahlungen eher ein Tropfen auf den heissen Stein sind und auch in Deutschland Zuzahlungen bei Gesetzlich Krankenversicherten die Regel sind (zB die Medikamentenzuzahlungen etc).
Mir wurde auch gesagt, dass es Gemeinsame Richtlinien der Krankenversicherungen gibt, steht das irgendwo in diesen Richtlinien?
So, und jetzt kommt noch die letzte Krux: Für mindestens einen Monat nach Rückkehr werde ich voraussichtlich in Luxemburg versichert sein, da mir noch Urlaub zusteht.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Vielen Dank für alle Beiträge zum Thema GKV oder PKV nach Rückkehr aus dem Ausland. Bei mir liegt der Fall wie folgt:
• Bis 2001 habe ich in Deutschland gelebt und gearbeitet. Ich war GKV-versichert.
• 2002 bis 2008 habe ich in Luxemburg gearbeitet, aber in Deutschland gelebt. In Luxemburg gibt es nur GKV-Versicherungen.
• Ab 2008 bis heute wohne und arbeite ich in Hong Kong.
Hong Kong ist eine ehemalige britische Kolonie, und daher wurden viele Regelungen von England übernommen. So auch im Falle der Krankenbehandlung, jedoch mit einer kleinen Abweichung: Grds. hat jeder in Hong Kong Gemeldete (und ich bin brav gemeldet) Zugang zu Krankenhäusern + Ärzten + Medikamenten. Zu einigen Behandlungen ist jedoch eine, allerdings sehr kleine Zuzahlung zu leisten. Ich dachte, ich erläutere dies mal an Beispielen.
• Beispiel 1: Muss man als in HK Gemeldeter auf die Intensivstation, zahlt man 100 HKD pro Tag, das sind je nach Wechselkurs ca. EUR 7 - 10. Das beinhaltet dann Bett, Essen, Leistungen der Krankenschwester und Ärzte, die Untersuchungen und die Medikamente.
• Beispiel 2: Der Besuch beim Allgemeinmediziner ist mit HKD 45 zu berappen (ca. 3 bis 4,50 EUR je nach Wechselkurs) und deckt alle Kosten der Untersuchung und der Medikamente.
• Beispiel 3: Der Besuch beim Psychologen ist frei, so wie auch Vor-und Nachuntersuchungen bei Geburt, Tuberkuloseuntersuchungen und Brustuntersuchungen.
Diese Zahlungen oder Nichtzahlungen decken natürlich nicht die real angefallenen Kosten für Untersuchen, Leistungen und Medikamente. Daher ist de facto der obige Gesundheitsapparat zum allergrössten Teil durch die Regierung finanziert, das heisst durch Steuergelder, zu denen ich auch freundlich beitrage.
Daneben gibt es in Hong Kong auch private Ärzte, die muss man jedoch aus eigener Tasche zahlen (oder man hat eine Zusatzversicherung) und die Gebühren sind andere.
Nicht-in-Hong Kong-Gemeldete können auch zu den obigen öffentlichen Ärzten und Krankenhäusern, zahlen jedoch sehr viel höhere Gebühren, zB im Falle der Intensivstation 18.100 HKD, das sind ca. EUR 1.500 bis 1.800 pro Tag.
Meine Frage ist, was passiert, wenn ich nun nach Deutschland zurückkehre. Ganz konkret: Falle ich unter § 5 (1) Nr. 13 a SGB V?
Hier meine Überlegungen und Fragezeichen:
In Deutschland war ich in der GKV. Luxemburg ist EU und ich fand an anderen Stellen im Forum, dass die Krankenversicherung in anderen EU-Ländern wie die Krankenversicherung in Deutschland zu behandeln sei. Bis dann würde ich dann wohl unter § 5 (1) Nr. 13 a SGB V fallen, dh ich wäre in der GKV.
Hier meine erste Frage: Woraus ergibt sich denn die Gleichstellung von EU-Krankenkassen mit der deutschen Krankenkasse? Ich habe dies jetzt ein paar Mal in Foren gelesen, bin mir aber nicht über die Rechtsgrundlage im Klaren.
So, was aber passiert mit Hong Kong?
(i) Ist dies überhaupt relevant? Ich frage mich dies, da § 5 (1) Nr. 13 a von „zuletzt“ spricht. Ist „zuletzt“, als ich in Deutschland gelebt habe, oder ist „zuletzt“ am letzten Tag meines Gemeldetseins in Hong Kong, nach dem ich obige Gesundheitsleistungen nicht mehr beanspruchen darf?
(ii) Und falls dies relevant ist, ist denn das oben beschriebene System äquivalent zu GKV oder PKV? Mir scheint es richtig, dies als GKV zu sehen, da de facto unsere Zuzahlungen eher ein Tropfen auf den heissen Stein sind und auch in Deutschland Zuzahlungen bei Gesetzlich Krankenversicherten die Regel sind (zB die Medikamentenzuzahlungen etc).
Mir wurde auch gesagt, dass es Gemeinsame Richtlinien der Krankenversicherungen gibt, steht das irgendwo in diesen Richtlinien?
So, und jetzt kommt noch die letzte Krux: Für mindestens einen Monat nach Rückkehr werde ich voraussichtlich in Luxemburg versichert sein, da mir noch Urlaub zusteht.
Vielen Dank für eure Hilfe!