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Familienversicherung - Einkommensgrenze

Verfasst: 30.01.2012, 16:51
von hermann85
Hallo,
meine FRau ist bei mir in der GKV mitversichert, sie übt einen MInijob aus (ca. 345 EUR).
Jetzt hat sie die Gelegenheit, noch freiberuflich dazuzuverdienen (aber stark schwankendes Einkommen), im Schnitt vielleicht 150 - 200 EUR.
Wenn sie sich jetzt anmelden will zur Pflichtversicherung: werden die beiden Einkommen addiert und der Beitrag daraus errechnet, also die 345 + der Monatsschnitt, davon 14%, oder gibt es unterschiedliche Sätze für freiberuflich und Job, was müsen wir beachten?
Danke im Voraus!
Hermann

Verfasst: 30.01.2012, 17:46
von Czauderna
Hallo,
erst bei der Kasse erkundigen, ob bei dieser Einkommenshöhe wirklich die Familienversicherung wegfällt (wahrscheinlich ja) - der Status hauptberuflich selbständig kommt grundsätzlich nur dann zum Zuge, wenn wöchentlich 20 Stunden dafür aufgewandt werden und/oder die Einnahmen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Versicherte sind - beides, glaube ich, trifft hier nicht zu.
Kommt es zum Wegfall der Familienversicherung muss sie auf jedenfall nach der Mindesbeitragfsbemessungsgrenze von derzeit 875,00 € mtl. Einnahmen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.
Gruss
Czauderna

Familienversicherung - Einkommensgrenze

Verfasst: 30.01.2012, 18:21
von hermann85
Vielen Dank!
Das heißt also, für beide Jobs zusammen - den Minijob und die freiberufliche Tätigkeit - insgesamt also 14% von den gut 875 EUR, monatlich also gut 123 EUR, sehe ich das richtig?
Danke + Gruß
Hermann