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Beitragsnachzahlung seit Oktober 2010 - Hilfe bei Berechnung

Verfasst: 30.01.2012, 16:01
von 6aus49
Hallo zusammen,

bin seit November 2011 freiwillig versichert (vorher KVdS) und habe am Freitag erfahren, dass ich seit Oktober 2010 nicht mehr in der KVdS hätte sein dürfen und nun Beiträge nachzahlen soll.
Ich soll angeben, ob ich Ratenzahlung wünsche. Auf meine telefonische Anfrage, wie hoch denn die Beitragsnachzahlung ausfallen wird, wurde mir mitgeteilt, dass diese erst noch berechnet werden muss.
Woher soll ich denn dann wissen, ob ich den Betrag in einem Rutsch zahlen kann oder nicht?! :roll:
Da meine KK erfahrungsgemäß nicht die schnellste ist, und ich heute Nacht gerne schlafen würde, habe ich mich jetzt mal dran gemacht selber zu rechnen. Beiträge werden doch jeweils für den vergangenen Monat eingezogen, richtig?
Vielleicht ist jemand hier "einfach mal" so nett und schaut mal kurz drüber ob meine Rechnung so stimmen kann? Wäre wirklich sehr lieb.

2010 - Beitrag freiwillige Versicherung: 140,53 €
Beitrag KVdS: 64,66 €
Nachzahlung November - Januar = 227,61 €

2011 - Beitrag freiwillige Versicherung:145,64 €
(bis 31.03.) Beitrag KVdS: 66,81€
Nachzahlung Februar - April = 236,49 €

(ab 01.04.) Beitrag KVdS: 77,40€
Nachzahlung Mai - Oktober = 409,44 €

LG

Verfasst: 30.01.2012, 16:44
von amerin
Was war denn der Stand zum Oktober 2010, Fachsemester, Alter?
Wann war Studienende?

Verfasst: 30.01.2012, 17:43
von 6aus49
Bin im Oktober 2010 30 geworden, Studienende (11 Fachsemester) war September 2011.

Verfasst: 30.01.2012, 17:58
von amerin
Ok, wenn Du erst im Okt. 2010 30 wurdest, dann liegt das schon im WS2010/11 und somit sollte für dieses Sem. bis Ende März 2011 die KVdS weiter gelten: Keine Nachzahlung
:arrow: Oder hast Du etwa abweichende Sem.verläufe?

Danach Beitrag als "Student im 1. Sem. nach der Versicherungspflicht" von Apr. mit Sep. 2011 (teils nur auf Antrag): 111,15 Euro/Mon.

Ab Okt. 2011: 145,64 Euro/Mon.

Verfasst: 30.01.2012, 18:31
von 6aus49
Du hast recht, ich habe mich vertan. Tatsächlich soll ich "nur" für das SS 2011 nachzahlen, nicht für das WS 2010/2011.

"Student im 1. Sem. nach der Versicherungspflicht" höre, vielmehr lese, ich jetzt zum ersten Mal, meine KK hat dies nicht erwähnt.
Könnte ich den Antrag dafür noch rückwirkend stellen oder obliegt dies dem Ermessen der KK? Mir wurde nämlich telefonisch mitgeteilt, dass ich ab April 2011 freiwillig versichert sein müsste. Das bedeutet für mich, sofern ich keinem Denkfehle erliege:
145,64 EUR abzüglich der bereits gezahlten Beiträge für die KVdS in der Zeit von Mai (rückwirkend für April) bis Oktober 2011 = 406,44 EUR. (Seit November 2011 werden die Beiträge zur fKV eingezogen.)
Stimmt das so?
Plus minus paar Euro spielen jetzt keine Rolle, ich möchte nur gerne für den worst case gewappnet sein. :?

Verfasst: 30.01.2012, 21:24
von amerin
Das sind beide freiw. Vers. Einfach Deine KK fragen.
Deine worst case Zahlen stimmen, teurer gehts nicht.

Verfasst: 30.01.2012, 22:11
von 6aus49
Ich danke dir.