Neue Familienversicherung, welche Kündigungsfristen?
Moderator: Czauderna
Neue Familienversicherung, welche Kündigungsfristen?
Hallo,
wir haben derzeit folgende Konstellation: Familienversicherung bei der AOK, wir bekommen noch ergänzend ALGII. Hauptversicherter ist meine Frau.
Ich habe mich selbstständig gemacht und die Umsätze/Gewinne sind so hoch, dass wir in ca. 4 Wochen aus dem ALG-Bezug fallen.
Ich möchte mich dann freiwillig in der gesetzlichen KV versichern und wir wollen auch die KK wechseln, da wir mit der AOK nicht zufrieden sind. Ich werde den Höchstsatz zahlen und das möchte ich nicht bei der AOK tun, die sich als sehr zickig erwiesen hat wenn es darum ging mal was zu bewilligen.
Wenn ich mir eine neue KK suche, bin ich Hauptversicherter und meine Frau dann familienversichert, wie sieht es mit Ihren Kündigungsfristen bei der AOK aus? Normalerweise sind das ja 2 Monate, nur fällt ja der Bezug ALGII plötzlich weg, müßte sie da nicht sofort rauskommen?
Welche Vorgehensweise bei der Kündigung wäre da richtig?
Ich weiß immer noch nicht in welche KK wir wechseln werden, im Auge haben wir die TK und BARMER-GEK. Wichtig ist mir das die Kasse schnell leistet wenn mal was ist und nicht erst grundsätzlich alles erstmal ablehnt, man zig Widersprüche schreiben muß bis sie es dann doch genehmigen. Mir wäre auch eine KK mit Zusatzbeitrag egal, das ist nicht sooo wichtig.
Bei KK-Vergleichen wird ja immer nur die Leistung auf dem Papier verglichen, ich hätte gerne gewusst welche KK ihr empfehlen könnt wenn es darum geht auch mal was zu bewilligen.
Gruß
Gambrinus
wir haben derzeit folgende Konstellation: Familienversicherung bei der AOK, wir bekommen noch ergänzend ALGII. Hauptversicherter ist meine Frau.
Ich habe mich selbstständig gemacht und die Umsätze/Gewinne sind so hoch, dass wir in ca. 4 Wochen aus dem ALG-Bezug fallen.
Ich möchte mich dann freiwillig in der gesetzlichen KV versichern und wir wollen auch die KK wechseln, da wir mit der AOK nicht zufrieden sind. Ich werde den Höchstsatz zahlen und das möchte ich nicht bei der AOK tun, die sich als sehr zickig erwiesen hat wenn es darum ging mal was zu bewilligen.
Wenn ich mir eine neue KK suche, bin ich Hauptversicherter und meine Frau dann familienversichert, wie sieht es mit Ihren Kündigungsfristen bei der AOK aus? Normalerweise sind das ja 2 Monate, nur fällt ja der Bezug ALGII plötzlich weg, müßte sie da nicht sofort rauskommen?
Welche Vorgehensweise bei der Kündigung wäre da richtig?
Ich weiß immer noch nicht in welche KK wir wechseln werden, im Auge haben wir die TK und BARMER-GEK. Wichtig ist mir das die Kasse schnell leistet wenn mal was ist und nicht erst grundsätzlich alles erstmal ablehnt, man zig Widersprüche schreiben muß bis sie es dann doch genehmigen. Mir wäre auch eine KK mit Zusatzbeitrag egal, das ist nicht sooo wichtig.
Bei KK-Vergleichen wird ja immer nur die Leistung auf dem Papier verglichen, ich hätte gerne gewusst welche KK ihr empfehlen könnt wenn es darum geht auch mal was zu bewilligen.
Gruß
Gambrinus
Hallo,
es geht ja um meine Frau die jetzt noch Hauptversicherter in der Familienversicherung ist.
Später wechselt das, also ich bin Hauptversicherer und meine Frau in der Familienversicherung. Hat meine FRau da auch keine Kündigungsfrist wenn ALGII als Grundlage wegfällt?
Oder ist Familienversicherung allgemein damit gemeint? Also Familienversicherung als Oberbegriff, unabhängig davon wer der Hauptversicherte ist?
es geht ja um meine Frau die jetzt noch Hauptversicherter in der Familienversicherung ist.
Später wechselt das, also ich bin Hauptversicherer und meine Frau in der Familienversicherung. Hat meine FRau da auch keine Kündigungsfrist wenn ALGII als Grundlage wegfällt?
Oder ist Familienversicherung allgemein damit gemeint? Also Familienversicherung als Oberbegriff, unabhängig davon wer der Hauptversicherte ist?
Also wenn du denn der Hauptversicherte bist, entfällt grundsätzlich die Mitgliedschaft bei deiner Frau aufgrund des Bezuges von ALG II. Sie wäre denn bei in die Famileinversicherung zu versichern grundsätzlich. Das heißt die Mitgliedschaft bei deiner Frau wird unterbrochen. Sollte sich jetzt die Möglichkeit ergeben eine Beschäftigung aufzunehmen ergibt sich daraus einneues Wahlrecht für deine Frau.
Gruß
Jochen
Gruß
Jochen
-
- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Hallo Gambrinus,
deine Versicherung:
Du kannst aus der Familienversicherung heraus ohne Einhaltung einer Frist eine neue Kasse wählen.
Achtung! Du schreibst, dass du dich bereits selbstständig gemacht hast. Wenn dein Einkommen jetzt 375 € / Monat übersteigt hast Du schon jetzt keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr - egal wie's mit dem ALG-Bezug aussieht! In diesem Fall solltest du dich schnellstmöglich mit deiner Wunschkasse in Verbindung setzen.
Versicherung deiner Frau:
Kommt darauf an. Du schreibst Ihr bekommt "ergänzend ALG II". Ergänzend wozu? Hat Deine Frau noch eine Beschäftigung?
Gruß
Swantje
deine Versicherung:
Du kannst aus der Familienversicherung heraus ohne Einhaltung einer Frist eine neue Kasse wählen.
Achtung! Du schreibst, dass du dich bereits selbstständig gemacht hast. Wenn dein Einkommen jetzt 375 € / Monat übersteigt hast Du schon jetzt keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr - egal wie's mit dem ALG-Bezug aussieht! In diesem Fall solltest du dich schnellstmöglich mit deiner Wunschkasse in Verbindung setzen.
Versicherung deiner Frau:
Kommt darauf an. Du schreibst Ihr bekommt "ergänzend ALG II". Ergänzend wozu? Hat Deine Frau noch eine Beschäftigung?
Gruß
Swantje
Hallo,
also nochmal von vorn, damit es keine Verständigungsprobleme gibt:
Wir (Familie bildet eine Bedarfsgemeinschaft bei ALGII) bekamen/bekommen ALGII.
Versichert sind wir bei der AOK, meine Frau ist der "Hauptversicherte", ich und die Kinder in der Familienversicherung.
Ich habe mich selbstständig gemacht, wird bekommen jetzt nur noch ergänzend ALGII weil ich ja verdiene, im letzten Bewilligungszeitraum aber noch nicht so viel, um ganz aus ALGII rauszufallen. Es zählen in der Bedarfsgemeinschaft alle Einkünfte, egal wer das Geld verdient. Meine Frau arbeitet nicht.
Jetzt ist der Gewinn so hoch geworden, dass wir aus dem ALGII Bezug rausfallen werden. Ich muß dann freiwillig in die gesetzliche KV (privat lohnt nicht). Das ich sofort bei der AOK rauskomme ist klar, ich wusste nur nicht wie das mit meiner Frau ist.
Diesen Wegfall von ALGII und das ich mich dann versichern muß, wollen wir halt gleich als Anlass nehmen die Krankenkasse zu wechseln.
Beispiel: ALGII für 2 Erw + 2 Kinder + Miete sind 1200 Euro, ich verdiene 1000 Euro durch meine Selbstständigkeit, bleiben 200 Euro "Minus" übrig, dass heißt, ich kann mit den 1000 Euro Familie + Miete noch nicht allein zahlen, bekomme ergänzend ALG!! in Höhe von 200 Euro inkl. aller Vergünstigungen wie Sozialticket, Krankenversicherung usw.
Dieses Einkommen aus Selbstständigkeit habe ich nicht zur freien Verfügung, sondern es wird auf ALGII angerechnet, so dass die "Bedarfsgemeinschaft" unterm Strich wieder die 1200 Euro netto raus hat wie lt. ALGII zustehen würde (einfaches Rechenbeispiel).
Oder anders rum: Wen ich mich mit Einkommen über 375 Euro selbst krankenversichern müßte, schmälert das ja wieder den Gewinn und der ALGII-Bezug würde steigen. Beispiel: 1200 Euro Bedarf, 1000 Euro Einkommen, minus 300 Krankenversicherung (fiktive Höhe) macht nur 700 Euro Einkommen und würde bedeuten, dass das Amt nicht mehr 200 Euro zuzahlen müßte, sondern 500 Euro damit unterm Strich wieder die 1200 Euro rauskommen die der Bedarfsgemeinschaft zustehen würden.
Ich hoffe das ist verständlich ausgedrückt, wenn nicht, nochmal fragen
Gruß
gambrinus
also nochmal von vorn, damit es keine Verständigungsprobleme gibt:
Wir (Familie bildet eine Bedarfsgemeinschaft bei ALGII) bekamen/bekommen ALGII.
Versichert sind wir bei der AOK, meine Frau ist der "Hauptversicherte", ich und die Kinder in der Familienversicherung.
Ich habe mich selbstständig gemacht, wird bekommen jetzt nur noch ergänzend ALGII weil ich ja verdiene, im letzten Bewilligungszeitraum aber noch nicht so viel, um ganz aus ALGII rauszufallen. Es zählen in der Bedarfsgemeinschaft alle Einkünfte, egal wer das Geld verdient. Meine Frau arbeitet nicht.
Jetzt ist der Gewinn so hoch geworden, dass wir aus dem ALGII Bezug rausfallen werden. Ich muß dann freiwillig in die gesetzliche KV (privat lohnt nicht). Das ich sofort bei der AOK rauskomme ist klar, ich wusste nur nicht wie das mit meiner Frau ist.
Diesen Wegfall von ALGII und das ich mich dann versichern muß, wollen wir halt gleich als Anlass nehmen die Krankenkasse zu wechseln.
upps... ich verdiene seit einigen Monaten mehr wie 375 Euro, nur wird das ja mit ALGII verrechnet/angerechnet. Der Arbeitsberater meinte solange wie wir ALGII bekommen muß ich mir um die Krankenkasse keine Gedanken machen. Wir sind ja immer noch "bedürftig".Achtung! Du schreibst, dass du dich bereits selbstständig gemacht hast. Wenn dein Einkommen jetzt 375 € / Monat übersteigt hast Du schon jetzt keinen Anspruch auf Familienversicherung mehr - egal wie's mit dem ALG-Bezug aussieht!
Beispiel: ALGII für 2 Erw + 2 Kinder + Miete sind 1200 Euro, ich verdiene 1000 Euro durch meine Selbstständigkeit, bleiben 200 Euro "Minus" übrig, dass heißt, ich kann mit den 1000 Euro Familie + Miete noch nicht allein zahlen, bekomme ergänzend ALG!! in Höhe von 200 Euro inkl. aller Vergünstigungen wie Sozialticket, Krankenversicherung usw.
Dieses Einkommen aus Selbstständigkeit habe ich nicht zur freien Verfügung, sondern es wird auf ALGII angerechnet, so dass die "Bedarfsgemeinschaft" unterm Strich wieder die 1200 Euro netto raus hat wie lt. ALGII zustehen würde (einfaches Rechenbeispiel).
Oder anders rum: Wen ich mich mit Einkommen über 375 Euro selbst krankenversichern müßte, schmälert das ja wieder den Gewinn und der ALGII-Bezug würde steigen. Beispiel: 1200 Euro Bedarf, 1000 Euro Einkommen, minus 300 Krankenversicherung (fiktive Höhe) macht nur 700 Euro Einkommen und würde bedeuten, dass das Amt nicht mehr 200 Euro zuzahlen müßte, sondern 500 Euro damit unterm Strich wieder die 1200 Euro rauskommen die der Bedarfsgemeinschaft zustehen würden.
Ich hoffe das ist verständlich ausgedrückt, wenn nicht, nochmal fragen
Gruß
gambrinus
Puh.. Du fragst Fragen...
Ich kenne mich da ehrlich gesagt nicht sooo sehr aus.
Beim Amt sind 1000 Euro Gewinn: Einnahmen minus Ausgaben. Einfache Einnahme-Überschussrechnung. Steuern (die irgendwann evtl. mal für den Zeitraum zu zahlen sind) interessiert das Amt nicht... Man kann auch rechnerisch keine XX Euro/pro Monat Einkommenssteuervorauszahlung "wegpacken" und vom Gewinn abziehen, jedenfalls bei ALGII.
Der erste aktuelle Steuerbescheid sollte irgendwann nach Mai kommen für 2011, da bin ich dann aber aus ALGII raus.
Ich kenne mich da ehrlich gesagt nicht sooo sehr aus.
Beim Amt sind 1000 Euro Gewinn: Einnahmen minus Ausgaben. Einfache Einnahme-Überschussrechnung. Steuern (die irgendwann evtl. mal für den Zeitraum zu zahlen sind) interessiert das Amt nicht... Man kann auch rechnerisch keine XX Euro/pro Monat Einkommenssteuervorauszahlung "wegpacken" und vom Gewinn abziehen, jedenfalls bei ALGII.
Der erste aktuelle Steuerbescheid sollte irgendwann nach Mai kommen für 2011, da bin ich dann aber aus ALGII raus.
Also gut Amt meldet dich als Familienversicherten ab, mit dem Grund fehlende Hilfsbedürftigkeit und nu was macht denn dein geschätze Krankenkasse fragt die nach oder meldet dich das Jobcenter gleich pflichtig? oder gar nicht? wenn du jetzt dir eine Kasse suchst mußt du das machen. Es kaommt jetzt letzendlich daruf an wie sich 2011 deine Einnahmen gestalten und dein zu versteuerndes Einkommen. Also vieleicht denn mal eine Kasse ins Auge fassen, das Gespräch suchen usw und dich beraten lassen. Hier sind die Möglichkeiten eingeschränkt.
gruß
Jochen
gruß
Jochen