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401 Euro Job + Selbständig

Verfasst: 30.01.2012, 13:42
von Suchende
Hallo zusammen,

da im meinem anderen Thread von mehreren geschrieben wurde, dass die Einstufung bei der neuen Krankenkasse nicht ganz richtig ist, überlege ich mir jetzt andere Alternativen, falls die Beiträge doch erhöht werden.

Ich habe das Angebot bekommen, einen 401 Euro Job zu machen, wie ist das dann mit der Versicherung, zählt das als Hauptjob, wenn ich da mehr verdiene als in der Selbständigkeit? Kann mir jemand sagen, wie hoch die KK-Beiträge sein werden, wenn ich angestellt 401 Euro verdiene und selbständig 400 Euro?
Danke schonmal

Verfasst: 30.01.2012, 23:47
von CiceroOWL
650 einnahmen aus deiner selbständigen tätigkeit sind höher als die 401 € als versichrungspflichte AN. Daher würde ichsagen, das da deine selbständige tätigkeit überwiegt und die Verschierungspflicht als AN ( Arbeitnehmer) nachrangig ist. Meiner Meinuung nach.

Würde heißen einen Teil dessen was du zur Zeit machst must du aufgeben und ein Nebengewerbe anmelden.

Gruss.

Jochen

Verfasst: 31.01.2012, 09:10
von Suchende
Was habe ich davon wenn ich weiter 650 euro verdiene? Das sind dann 650+401=1051 - 225 Krankenkasse= 826 Euro, und ich zahle nichts in die Rentenkasse oder Arbeitslosenvers. ein.

Reduziere ich die Selbständigkeit auf 400 Euro sind es 401+ 400- 40 Krankenkasse (?) = 761 Euro+ mehr Absicherung. Durch weniger Arbeit spare ich auch Spritkosten und habe mehr Zeit um mein eigenes Essen im Garten anzubauen, habe also letztlich mehr Geld.

Ich weiss, für die Gemeinschaft ist es nicht richtig, aber ich denke jetzt mal nur an mich. Die letzten Jahre habe ich ein Vermögen an die Krankenkasse gezahlt, habe oft gehungert und gefroren, hatte kein Geld mein Auto zu tanken um zur Arbeit zu kommen ( und habe die Reste Salatöl reingekippt). Leistungen habe ich nie in Anspruch genommen, nur die Vorsorgeuntersuchungen, ich lebe sehr gesund.

Ganz legal weniger arbeiten und mehr Leistung für weniger Geld bekommen, und nicht vom Staat abhängig sein, das gönne ich mir jetzt...oder hab ich wieder einen Denkfehler?

Verfasst: 31.01.2012, 22:23
von CiceroOWL
Denn ist die selbständige Tätigkeit passe und nur noch die Sv Pflichtigen Tätigkeit überwiegt.

Gruss

Jochen