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Photovoltaikanlage

Verfasst: 26.01.2012, 19:47
von uschi5000
Ich bin Rentner und habe eine Photovoltaikanlage. Jetzt hörte ich, dass auf Einnahmen aus der Anlage Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Das kann doch wohl nicht sein?
Für Auskunft danke.

LG
Uschi

Verfasst: 26.01.2012, 19:58
von Krankenkassenfee
Hallo,

bist Du denn freiwillig versichert als Rentner, oder bist Du in der KVdR.
Wenn Du freiwillig versichert bist, sind alle Einnahmen zum Lebensunterhalt für die Beitragsbemessung heranzuziehen. Tauchen also positive Einnahmen aus den Einspeisungen auf Deinem Steuerbescheid auf, so denke ich, dass sie auch der BEitragspflicht unterliegen.

Aber ganz ehrlich: Habe ich in der Praxis noch nicht gehabt.

LG, Fee

Verfasst: 26.01.2012, 20:09
von uschi5000
Hallo,
ich bin pflichtversichert. Wie läuft es denn dann?

LG
Uschi

Verfasst: 26.01.2012, 20:35
von Krankenkassenfee
Hallo,

wenn Du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert bist, dann werden neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur aus 4 Einkommensarten noch Beiträge erhoben, und das sind:
Betriebliche Renten
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
Einkommen aus Arbeitnehmertätigkeit (über Mini-Job)
bestimmte Lebensversicherungen.

Also nicht.

LG, Fee

Verfasst: 26.01.2012, 21:03
von zeckerlrund
Hallo liebe Fee,

dazu würde ich auch gerne eine Frage stellen: bis 12/2012 beziehe ich ALG I (bin dann 63 Jahre). Um in die Pflichtversicherung der Rentner aufgenommen zu werden (9/10 Regelung) müßte ich noch bis zum 30.6.2014 warten. Die Regelsaltersrente wiederum steht mir (aufgrund der Anhebung des Rentenalters) erst ab dem 1.12.2014 zu.
Eigentlich hatte ich die Absicht, ab 1/2013 bis 12/2014 mich bei meinem Mann (freiwillig als Renter versichert) familienzuversichern, um in die Pflichtversicherung zu kommen. Die Frage ist, ob das dann überhaupt Sinn Macht, diese 2 Jahre abzuwarten. Ich glaubte, daß man als Pflichtversicherter die Beiträge nur auf die Rente abführt. Mein Mann hat noch etwas Einkünfte über seine Bildagentur und ich schicke seiner GKV den Einkommensteuerbescheid jeweils zu. Dazu wäre ich dann auch verpflichtet, oder?
Ich habe einen GdB von 50% und könnte ansonsten ohne Abschlag die Altersrente für Schwerbehinderte beziehen.
Unser beider Renten sind niedrig (jeweils um die € 350,--), dennoch würde ein früherer Bezug meiner Rente hilfreich sein.
Bin jetzt etwas verunsichert. Ich war bereits mal zur Beratung bei der Rentenanstalt gewesen, aber so explizit hat man mir das da nicht erklärt.
Vielleicht kannst Du, oder auch die Kollegen mir mit Eurem Rat helfen.
Das Jahr hat erst begonnen, somit habe ich noch gut Zeit für eine Entscheidung. Danke!

Verfasst: 26.01.2012, 21:45
von GerneKrankenVersichert
@uschi: Mein Bekannter mit einer Photovoltaikanlage hat dadurch "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" auf seinem Einkommenssteuerbescheid stehen. Wenn da bei dir ebenfalls so ist, sind davon Beiträge zu zahlen. Warum kann das nicht sein?

@zeckerlrund: Wenn du in der KVdR pflichtversichert bist, interessieren die Einkünfte deines Mannes nicht. Und wenn dein Mann irgendwann außer seiner Rente mal keine Einkünfte mehr haben sollte, kann er sogar bei dir in die Familienversicherung.

Verfasst: 26.01.2012, 22:02
von zeckerlrund
GerneKrankenVersichert: Uschi ist doch pflichtversichert und dennoch wird ihr Einkommen berücksichtigt? Oder habe ich Fee da falsch verstanden?

Verfasst: 26.01.2012, 22:12
von GerneKrankenVersichert
zeckerlrund hat geschrieben:GerneKrankenVersichert: Uschi ist doch pflichtversichert und dennoch wird ihr Einkommen berücksichtigt? Oder habe ich Fee da falsch verstanden?
Eigenes Einkommen, nicht das Einkommen des Ehegatten. Sofern es auf dem Steuerbescheid als Einkommen aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit ausgewiesen wird. Ein Minijob zählt nicht dazu, da muss ich Fee korrigieren.
§ 237 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner
Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt

1.
der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung,
2.
der Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen und
3.
das Arbeitseinkommen.

Verfasst: 26.01.2012, 22:26
von zeckerlrund
Mein Mann hat sein Einkommen aus Selbständigkeit und wir werden gemeinsam veranlagt. Also errechnet sich mein Beitrag nicht nur aus der Rente, sondern auch dem gemeinsamen Einkommen, verstehe ich das jetzt richtig?
Worauf ich hinauswill: wenn dem so ist, dann brauche ich nicht bis Ende 2014 auf meine reguläre Altersrente zu warten, sondern beantrage sie für Zeitpunkt ab dem 1.1.2013. Ich habe dann natürlich immer noch einen Abschlag, aber bei der niedrigen Rente spielt das keine große Rolle. Für unser Budget wäre gut je eher desto hilfreicher.

Verfasst: 26.01.2012, 22:34
von GerneKrankenVersichert
zeckerlrund hat geschrieben:Mein Mann hat sein Einkommen aus Selbständigkeit und wir werden gemeinsam veranlagt. Also errechnet sich mein Beitrag nicht nur aus der Rente, sondern auch dem gemeinsamen Einkommen, verstehe ich das jetzt richtig?
Nur dann, wenn dein Mann privat und du freiwllig in der GKV versichert bist. Wenn du in der KVdR versichert bist, interessiert das Einkommen deines Mannes nicht. Bei einer Rente von 350,-- € bist du also für 54,25 € Gesamtbeitrag krankenversichert, und davon übernimmt der RVT noch 25,55 €. Als freiwillig Versicherte ist dein KV-Beitrag mindestens bei ca. 140,-- €, der Beitragszuschuss des RVT bleibt gleich.

Verfasst: 26.01.2012, 22:56
von zeckerlrund
Um alle Klarheiten zu beseitigen :? Mein Mann ist freiwillig in der GKV versichert. Er zahlt € 145,-- abzüglich der Zuschüsse der RV und der Künstlersozialkasse.
Wenn ich bis 2014 noch freiwillig versichert bleibe, dann erfülle ich auf alle Fälle die 9/10 Regelung und bin somit in der Pflichtversicherung der Rentner, mit exakt den von Dir hier vorgerechneten Beiträgen.
Wenn ich nun ab 2013 bei meinem Mann familienversichert werde, zählt das für die Erreichung der 9/10 Regelung ja auch und ich beantrage erstmal keine Rente.
Die Frage ist dann, welche Kasse. Mein Mann ist in der BIG direkt gesund (ich habe in einem anderen Thread darüber geschrieben, wie mein Mann mit 72 von der PKV in die GKV wechseln konnte) und ich bin in bei der DAK sehr zufrieden versichert. Das wird Czauderna sicher gerne hören!
Sorry, GerneKrankenVersichert, wenn ich Dir das Ohr abkaue. Aber ich bin nur Laie und versuche so gut zu verstehen wie ich kann.

Verfasst: 26.01.2012, 22:57
von x-perte
Vollkommen richtig GerneKrankenVersichert.

Bei dieser niedrigen Rente würde ich, solange es irgendwie finanziell tragbar ist, warten bis ich die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung der Rentner (KVDR) erfüllt habe.

In der KVDR werden die Beiträge (betrifft erstmal nur die gesetzliche Rente) direkt aus dieser berechnet. Bei 350 € Bruttorente ist das nicht die Welt.

Solltest du vorher die Rente beantragen und nicht in die KVDR kommen, kannst du eine freiwillige Versicherung abschliessen. Dabei liegt aber die Mindestberechnungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge bei 875 € monatlich. Das bedeutet, du zahlst aus deiner 350 € Rente Beiträge und die Krankenkasse "unterstellt" dir weiteres Einkommen in Höhe von 525 € und dafür musst du auch Beiträge zahlen, egal ob du dieses Einkommen hast oder nicht. Weiterhin werden nahezu alle anderen Einnahmen in der freiwilligen Versicherung beitragspflichtig.

Gruß

x-perte

Verfasst: 26.01.2012, 23:01
von x-perte
@zeckerlrund: Aus der Familienversicherung heraus, hast du ein freies Wahlrecht zu jeder gesetzlichen Krankenkasse.

Gruß

x-perte

Verfasst: 26.01.2012, 23:05
von GerneKrankenVersichert
zeckerlrund hat geschrieben:Um alle Klarheiten zu beseitigen :? Mein Mann ist freiwillig in der GKV versichert. Er zahlt € 145,-- abzüglich der Zuschüsse der RV und der Künstlersozialkasse.
Wenn ich bis 2014 noch freiwillig versichert bleibe, dann erfülle ich auf alle Fälle die 9/10 Regelung und bin somit in der Pflichtversicherung der Rentner, mit exakt den von Dir hier vorgerechneten Beiträgen.
Wenn ich nun ab 2013 bei meinem Mann familienversichert werde, zählt das für die Erreichung der 9/10 Regelung ja auch und ich beantrage erstmal keine Rente.
Die Frage ist dann, welche Kasse. Mein Mann ist in der BIG direkt gesund (ich habe in einem anderen Thread darüber geschrieben, wie mein Mann mit 72 von der PKV in die GKV wechseln konnte) und ich bin in bei der DAK sehr zufrieden versichert. Das wird Czauderna sicher gerne hören!
Sorry, GerneKrankenVersichert, wenn ich Dir das Ohr abkaue. Aber ich bin nur Laie und versuche so gut zu verstehen wie ich kann.
Da können wir jetzt einfach mal eine überschlägige Rechnung machen und die Beiträge deinem gewünschten Lebensalter gegenüber stellen: . Also - dein Verlust in einem Jahr sind abzüglich Beitrag 200,-- € im Monat, macht 2400,-- € insgesamt. Dein Gewinn ab dem Folgejahr an Beitrag ist ca. 1200,-- €. Du musst also noch länger als 3 Jahre leben, damit es sich für dich lohnt. Und da gehe ich einfach mal davon aus, dass du das vorhast :lol: .

Kassenwahl ist ein anderes Thema - da sind sowohl dein Mann als auch du frei. Wenn du mit der DAK also zufrieden bist und dein Mann schon 18 Monate bei der BIG ist, kann er zur DAK wechseln und du wirst dort familienversichert. Und auch du hast mit deiner Rentenantragsstellung wieder die Freiheit, die DAK zu wählen.

Verfasst: 26.01.2012, 23:11
von zeckerlrund
Danke GerneKrankenVersichert und x-perte für Eure Hilfe!
Bei der Rentenanstalt wollte man mich in den Rentenantrag reinquatschen, und dann hätte es ein böses Erwachen gegeben.
Ich habe dann erstmal sämtliche Unterlagen an die GKV bezüglich der 9/10 Regelung geschickt und habe seit kurzem den Bescheid wo ich stehe.
Ich würde sehr gerne was hinzverdienen für die Zeit bis 2014, bisher habe ich aufgrund körperlicher Einschränkungen leider noch nichts finden können.