Ende KG April 2012-----Rente beantragt-.---Anspruch ALG 1???
Verfasst: 26.01.2012, 18:40
Guten Abend,
heute habe ich Fragen zum ALG 1 während bestehender AU.
Mein KG-Anspruch müßte im April 2012 enden. Nach MDK ist meine Erwerbsfähigkeit gemindert und wurde geraten EM-Rente zu beantragen. Habe im Dezember 2011 EM-Rente beantragt. Gutachter der RV befürwortet EM-Rente. Habe eine psychiatrische Grunderkrankung. Ich warte jeden Tag auf Rentennachricht.
Was ist für den Fall, dass bis Aussteuerung ich keine Rente beziehe (z.B. wegen Widerspruch oder ähnliches)???? Muß/sollte ich dann einen ALG 1 Antrag stellen? Wonach berechnet die Agentur das ALG 1? Ist es in Höhe des Krankengeldes zu zahlen? Oder gehen die nach dem letzten Gehalt in 2010?
Bedanke mich für eure Info.
LG Optimist
heute habe ich Fragen zum ALG 1 während bestehender AU.
Mein KG-Anspruch müßte im April 2012 enden. Nach MDK ist meine Erwerbsfähigkeit gemindert und wurde geraten EM-Rente zu beantragen. Habe im Dezember 2011 EM-Rente beantragt. Gutachter der RV befürwortet EM-Rente. Habe eine psychiatrische Grunderkrankung. Ich warte jeden Tag auf Rentennachricht.
Was ist für den Fall, dass bis Aussteuerung ich keine Rente beziehe (z.B. wegen Widerspruch oder ähnliches)???? Muß/sollte ich dann einen ALG 1 Antrag stellen? Wonach berechnet die Agentur das ALG 1? Ist es in Höhe des Krankengeldes zu zahlen? Oder gehen die nach dem letzten Gehalt in 2010?
Bedanke mich für eure Info.
LG Optimist