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Ende KG April 2012-----Rente beantragt-.---Anspruch ALG 1???

Verfasst: 26.01.2012, 18:40
von optimist
Guten Abend,

heute habe ich Fragen zum ALG 1 während bestehender AU.

Mein KG-Anspruch müßte im April 2012 enden. Nach MDK ist meine Erwerbsfähigkeit gemindert und wurde geraten EM-Rente zu beantragen. Habe im Dezember 2011 EM-Rente beantragt. Gutachter der RV befürwortet EM-Rente. Habe eine psychiatrische Grunderkrankung. Ich warte jeden Tag auf Rentennachricht.

Was ist für den Fall, dass bis Aussteuerung ich keine Rente beziehe (z.B. wegen Widerspruch oder ähnliches)???? Muß/sollte ich dann einen ALG 1 Antrag stellen? Wonach berechnet die Agentur das ALG 1? Ist es in Höhe des Krankengeldes zu zahlen? Oder gehen die nach dem letzten Gehalt in 2010?

Bedanke mich für eure Info.

LG Optimist

Verfasst: 26.01.2012, 20:39
von Krankenkassenfee
Hallo,

Du musst wieder ALG 1 beantragen. Und das ALG1 bemisst sich dann aus einem bestimmten Zeitraum (1 Jahr? - leider weiß ich das nicht), aber ganz sicher wird der Krankengeldbezug mit berücksichtigt.

Den Antrag auf ALG 1 solltest Du binnen einer Woche nach Erhalt des Bescheides über das Ende des Krankengeldes bei der Agentur stellen.

LG, Fee

Verfasst: 08.02.2012, 12:42
von Duwisib
Ich hab gerade dieses Problem. Ausgesteuert, AL I beantragt, Termin bei der Leistung sagt Geld (Übergangsgeld) gibt es erst nach Prüfung durch den MD. Dieser sollte innerhalb von 3 Wochen sein. Wenn der MD eine AU von länger als 6 Monate (anschließend) bescheinigt, gibt es Geld bis zum Eintritt der EU Rente. Sagt der MD arbeitsfähig, gibt es AL I und Termine beim Vermittler.
Achtung: Sagt der MD eine AU von weniger als 6 Monate voraus gib es nichts. Das heißt im Zweifelsfall gleich Sozialhilfe/ Hartz IV beantragen, damit man nicht ohne Geld da steht.