Selbstständig->Angestellt -> Zwangswechsel in GKV?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Palü
Beiträge: 1
Registriert: 14.01.2012, 19:19

Selbstständig->Angestellt -> Zwangswechsel in GKV?

Beitrag von Palü » 25.01.2012, 19:52

Hallo,

laut Focus focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/privatekrankenversicherung/private-krankenversicherung_aid_54318.html gibt es eine Zwangsrückführung ehemals Privatversicherter auch gegen deren Willen in zwei Fällen. Ich zitiere hier mal den zweiten:
Fallgruppe zwei: Wer aus der Selbstständigkeit in eine Festanstellung wechselt, verliert nach der aktuellen Gesetzeslage seinen privaten Schutz zumindest vorübergehend. Unabhängig davon, wie viel er verdient oder in den Vorjahren verdient hat, wird er für mindestens drei Jahre wieder Pflichtmitglied der GKV
Ist man jetzt also wirklich wieder in der GKV Zwangspflichtversichert nach dem Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis egal wieviel man als Angestellter dann verdient? Glaube ich eigentlich nicht, steht aber da.

x-perte
Beiträge: 28
Registriert: 13.01.2012, 18:38

Beitrag von x-perte » 25.01.2012, 20:21

Hallo,

der Beitrag scheint entweder alt oder schlecht recherchiert zu sein.

Wer aus der PKV kommt und eine Beschäftigung aufnimmt, muss zwangsläufig in die GKV.

Entscheidend ist jedoch das Einkommen und das Alter desjenigen.

Verdient dieser über der Versicherungspflichtgrenze bleibt er PKV oder ist er über 55 Jahre alt und war vorher längere Zeit PKV, bleibt er auch PKV.

Gruß

x-perte

roemer70
Beiträge: 1445
Registriert: 23.06.2010, 01:59

Beitrag von roemer70 » 25.01.2012, 22:41

x-perte, Du liegst mit der ersten Annahme richtig:
"Mittwoch, 22.09.2010, 13:30"

edit: Ach ja, willkommen im Forum! :)

amerin

Beitrag von amerin » 25.01.2012, 22:54

Na für den Stand bis Ende 2010 mit Ullas Eingriffen damals, stimmt somit die zitierte Aussage ganz genau!

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.01.2012, 09:01

Aus der Praxis kenne ich es eigentlich nur, dass diejenigen froh sind, dass/wenn sie wieder zurück dürfen. Wer in der PKV bleiben möchte, sollte sein Gewerbe weiterhin aufrecht erhalten und hauptberuflich selbständig sein, dann "muss" und "darf" er als Angestellter nicht zurück.

Antworten