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Wann ist Aufnahme nach Heirat in GKV Familienversicherung mö
Verfasst: 25.01.2012, 18:05
von Karldall
Ein Paar möchte in naher Zukunft heiraten, der eine Partner ist in einer GKV versichert der andere nirgendwo.
Der GKV versicherte möchte nach der vollzogenen Eheschliessung nun seine angetraute bei seiner GKV in die Familienversicherung eintragen lassen, wann kann nach der Trauung frühestens der Antrag gestellt werden?
Gruß.
Verfasst: 25.01.2012, 18:17
von x-perte
Hallo,
der Antrag kann rein theoretisch sogar vor der Eheschliessung gestellt werden, was aber eher keinen Sinn macht, da die Familienversicherung eh erst durchgeführt wird, sobald die Eheurkunde vorliegt und alle Voraussetzungen für die Familienversicherung geprüft sind.
Gruß
x-perte
Verfasst: 25.01.2012, 19:06
von Karldall
Soweit alles verstanden aber wie sieht es mit den beizulegenden Papieren aus z.B. Heiratsurkunde und Verdienstebescheinigung für Mini Job der Ehefrau in Spe, Originale oder Kopien, der Antrag wird brieflich gestellt?
Gruß.
Verfasst: 25.01.2012, 19:33
von x-perte
Hallo,
i.d.R. reicht es wenn man die Eheurkunde und die Lohnbescheinigung als Kopie schickt.
Alles andere ist mir bisher noch nicht untergekommen.
Gruß
x-perte
Verfasst: 25.01.2012, 20:31
von Karldall
Vielen lieben Dank für die Antwort!
Also genaugenommen könnte der Versicherte Ehepartner ein Tag nach der Eheschliessung den Antrag und die zugehörigen Kopien an die zuständige Geschäftsstelle der GKV schicken, oder?
Wie lange dauert dann die Bearbeitung des Antrags und das Ok der GKV?
LG Karl.
Verfasst: 25.01.2012, 20:44
von x-perte
Hallo,
ja ein Tag nach der Heirat reicht aus.
Die Dauer der Bearbeitung ist sicherlich von KK zu KK unterschiedlich, sollte aber i.d.R. nicht länger als 5 Arbeitstage (zzgl. Postweg) dauern.
Man kann aber auch den Antrag faxen.Das geht definitiv noch schneller.
Gruß
x-perte