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§51
Verfasst: 25.01.2012, 12:17
von arnie57
hallo,
bin ich verpflichtet den rehaantrag (10wochen frist)über die krankenkasse zu beantragen, oder kann ich auch persönlich bei drv den rehaantrag abgeben und mir eine empfangsbestätigung geben lassen die ich dann der kk per fax und post zusende?
kk besteht darauf dass rehaantrag nur über kk gestellt werden kann!!!
Gruß arnie57
Verfasst: 25.01.2012, 16:04
von Gerd.R
Hallo, Den Antrag bei der KK abgeben, fristgerechten Eingang
bestätigen lassen vom Sachbearbeiter. Die Diagnosen vom Arzt
auf direktem Weg zur DRV schicken lassen von Deinem Arzt.
So wie ich das sehe möchtest Du nicht das die Sachbearbeiter
Diagnosen bekommen. Der Weg ist so legal. Diagnosen sind so nur
dem MDK zugänglich. Gruß Gerd
§51
Verfasst: 25.01.2012, 19:52
von arnie57
danke für die antwort,
kk ist nicht am wohnort, bin ich denn verpflichtet den rehaantrag nur bei kk abzugeben???
kann ich nicht den rehaantrag persönlich bei drv am wohnort abgeben?
Verfasst: 25.01.2012, 19:59
von Gerd.R
Wenn die KK den Reha Antrag (10 W - Frist) verlangt, dann leitet die KK
den Rehaantrag zur DRV. Ist so gängig, die KK möchte immer sicherstellen das es auch zügig geht. Warum : Krankengeld einsparen, da die DRV dann Übergangsgeld zahlt. Das Dispositionsrecht wird so eingeschränkt. Aber wie schon gesagt Arzbericht geht DIREKT. Gruß Gerd
§51
Verfasst: 25.01.2012, 20:24
von arnie57
Aha,
also wenn ich persönlich bei drv abgebe dauert es der kasse zu lange!!!
d.h. ich bin nicht verpflichtet den rehaantrag bei der kasse abzugeben sondern kann diesen auch bei der drv abgeben und dann die empfangsbestätigung der kasse fristgerecht zustellen!
wieso geht es schneller wenn die kk den rehaantrag stellt?
finde ich ja irgendwie merkwürdig, habe übrigens kein problem wenn diagnosen der kk bekannt sind, sind ja sowoeso vom mdk der kasse bekannt!!!
also geht es nur darum krankengeldzeit zu schinden wenn die kk den reahaantrag abgibt, so so:-)
na dann werde ich dem §51 bzw. die 10 wochenfrist einhalten und die empfangsbestätigung von der drv bei der kk fristgerecht übersenden, so dass der aufforderung innerhalb der 10 wochenfrist den antrag zu stellen genüge getan ist.
wenn drv länger braucht kann der antragsteller ja nicht für:-)
Verfasst: 25.01.2012, 21:03
von Gerd.R
Wenn Du kein Problem damit hast, dann kannst Du auch alles mit
Arztberichten der KK zuschicken, glaube (habs grad nicht greifbar) das Du es auch zwingend in der 10 Wochen Frist der KK geben musst. Bei der Aufforderung steht ja auch, das Je nach Entscheid der Antrag in einen
Rentenantrag gewandelt wird. Warum wohl.? Die KK versucht Kosten zu sparen. Wenn Du aus Reha AU entlassen wirst, bist Du wenn §51 ist zum Antrag auf Rente verpflichtet. Ob Dir Rente bewilligt wird ist aber eine andere Sache. Nur überschreite keine Frist, sonst ist es nachteilig für
Dich. Gruß Gerd
Verfasst: 25.01.2012, 21:05
von Czauderna
Hallo,
der Antrag muss bei der Kasse zuerst eingereicht werden - schau mal auf den Unterlagen nach, da müsste es auch eine Seite bzw. einen Abschnitt geben, der von der Kasse vor Abgabe an den RV-Träger ausgefüllt werden muss.
Gruss
Czauderna
§51
Verfasst: 25.01.2012, 21:51
von arnie57
Hallo ckauderna und gerd
es steht nirgendwo dass ich den antrag nicht persönlich bei der drv abgeben darf!!!
Fakt ist doch dass ich der aufforderung der kk nach §51 sgb innerhalb von 10 wochen den antrag auf reha gestellt haben muss, dieser afforderung komme ich doch dann nach auch wenn ich bei der drv abgebe, auch meine mit....pflicht ist dann doch genüge getan oder? kann es nur so verstehen das kk dass nicht passt wenn dadurch der bearbeitungszeitraum bei der drv länger dauert und dadurch länger kg. gezahlt werden muss.
Frage nochmals wo steht das der antragsteller dies so nicht tun darf???
Re: §51
Verfasst: 25.01.2012, 23:02
von Czauderna
arnie57 hat geschrieben:Hallo ckauderna und gerd
es steht nirgendwo dass ich den antrag nicht persönlich bei der drv abgeben darf!!!
Fakt ist doch dass ich der aufforderung der kk nach §51 sgb innerhalb von 10 wochen den antrag auf reha gestellt haben muss, dieser afforderung komme ich doch dann nach auch wenn ich bei der drv abgebe, auch meine mit....pflicht ist dann doch genüge getan oder? kann es nur so verstehen das kk dass nicht passt wenn dadurch der bearbeitungszeitraum bei der drv länger dauert und dadurch länger kg. gezahlt werden muss.
Frage nochmals wo steht das der Antragsteller dies so nicht tun darf???
Hallo,
ja, dann mach das doch einfach - schick ihn an die Rentenversicherung - lass dir den Eingang bestätigen - wie willst du sonst beweisen dass du den Antrag wirklich weggeschickt hast. Nur, dann weiß die Rentenversicherung nicht, dass du dazu aufgefordert wurdest, wird den Antrag ggf. wirklich anders bearbeiten, vielleicht auch zurückgeben weil die Bestätigung der Kasse fehlt,
deine Kasse hat da sicher Verständnis dafür - aber egal. wie du dich auch "windest" den Antrag musst du stellen, sonst ist das Krankengeld weg.
Der Kasse ist das letztendlich egal - Hauptsache der Antrag ist innerhalb der 10-Wochen-Frist gestellt worden. Die Kasse kann den RV-Träger jederzeit bitten, den Antrag als Eil-Antrag zu werten, auch wenn er nicht über die Kasse an den RV-Träger gesandt wurde.
Also tu, was du für richtig hältst.
Gruss
Czauderna
§51
Verfasst: 26.01.2012, 06:27
von arnie57
hallo kcauderna,
danke für deine antwort, natürlich weiss der Rententräger dass ich nach §51 aufgefordert wurde ist doch im Rehaantrag angekreuzt!!!
ich wollte doch nur wissen ob meine kk mir das vorschreiben kann ob ich bei kk oder rv den antrag abgebe.
ansonsten ist es auch mir egal ob ich bei kk oder rv abgebe:-) aber man tut ja so bei der kk als ob ich nicht die wahl habe!!!
sb scheint also nich ganz sachkundig zu sein oder? klar muss ich den antrag abgeben das ist klar und auch kein problem ,wie dann rv entscheidet ist ja eine andere sache.
es geht also nur darum dass manche sb den versicherten für dumm halten und denken dass man sich alles gefallen lassen muss, dem ist bei weitem nicht so
)
okay dank an alle
Verfasst: 26.01.2012, 09:00
von Krankenkassenfee
Hallo,
natürlich kannst Du den Antrag auch bei der Rentenversicherung abgeben. Du musst der Kasse nur die fristgerechte Antragstellung nachweisen. Und das ist in der Vergangenheit schon das ein oder andere Mal schief gegangen.
Wenn Post eben nicht ankam oder verloren ging, oder der Antrag wochenlang unauffindbar bei der DRV war. Das ist dann Dein Risiko.
Die Kasse lehnt sich zurück und sagt (berechtigt): Weise mir die Antragstellung nach und dann gibt es wieder Geld. Und nein, ich recherchiere es nicht für Dich.
Wenn die Kasse ihren Teil nicht ausgefüllt hat und der AUD-Beleg fehlt wird die Sache verzögert. Solche Spielchen mögen Dir vielleicht ein Wohlgefühl geben, könnten sich aber rächen, wenn Du den G 510 fürs Übergangsgeld bei der Kasse einreichst. Die müssen das auch nicht an Dich zurückschicken, sondern können es direkt an die DRV schicken. Und nirgendwo steht, dass man das sofort machen muss. Dann wartest Du eben auch mal etwas.
Ich verstehe zwar immer noch nicht, was Du bezweckst, aber triff da man nicht auf den Falschen. Und was Du in den Antrag auf den Selbstauskunftsbogen schreibst liest bei der Kasse eh keiner. Sooooo interessant ist das nicht, und bei mehreren Anträgen, die man wöchentlich bekommt, hat man dafür keine Zeit.
LG, Fee
Verfasst: 26.01.2012, 09:32
von GerneKrankenVersichert
Ich vermute, dass der Kollege es leider nicht geschafft hat, dir zu vermitteln, warum eine Antragstellung über die Kasse auch für dich günstiger ist.
Normalerweise liegt der Kasse, wenn sie nach § 51 auffordert, bereits ein Gutachten des MDK vor. Das heißt, die ärztlichen Befundberichte sind überhaupt nicht mehr erforderlich. Wenn der Antrag an die Kasse zurückgeht, fügt sie eine Kopie des MDK-Gutachtens bei und schickt den Antrag an das Dezernat für Eilfälle beim RVT. Je nach RVT ist vereinbart, dass dieser über Eilfälle innerhalb von 4 Wochen entscheidet und auch bei Bewilligung der Klinik mitteilt, dass der Versicherte bevorzugt einberufen werden soll. Im Grunde genommen sollte dieses Vorgehen sowohl im Interesse der Kasse als auch des Versicherten sein.
Wenn der Versicherte jetzt aus irgendwelchen Gründen nicht möchte, dass das Verfahren zügig durchgeführt wird, kann er es natürlich verzögern. 10-Wochen-Frist bis zum Ende ausreizen, Antrag an den RVT schicken, der findet dann natürlich nicht den Weg zum Eilfall-Dezernat, sondern kommt erst mal auf den Stapel zu den "normalen" Fällen usw. usf. Wenn du es in der Form durchziehen möchtest - deine Entscheidung. Ich gebe nur zu bedenken, welches Licht dies auf deine Motivation, an deiner Gesundung mitzuwirken, wirft. Und dass die Kasse dir dann nicht entgegenkommen wird, wenn du z. B. die Klinik ändern oder den Termin verschieben möchtest. Da wird sie wahrscheinlich auf der Einschränkung des Gestaltungsrechtes bestehen und dir ihre Zustimmung verweigern.
Frage: Geht es dir nur darum, dass du dich falsch beraten und unter Druck gesetzt fühlst? Dann solltest du in deinem eigenen Interesse den Weg über die Kasse einhalten und dich ggf. über das Vorgehen beschweren. Wenn du tatsächlich die Reha verzögern möchtest, frage dich mal, ob du die o. g. Konsequenzen tragen möchtest und ob du überhaupt wieder gesund werden und arbeiten möchtest oder eher ein anderes Ziel verfolgst - möglich lange Krankengeld beziehen und ggf. die Zeit bis zur Rente überbrücken.
§51
Verfasst: 26.01.2012, 10:52
von arnie57
hallo,
natürlich geht es mir um meine gesundheit, auch werde ich den antrag der kk zuführen, ich wollte lediglich mal von anderen hören ob die kk es mir auferlegen kann oder nicht.
wenn ich den beitrag von Fee lese bestätigt sich der eindruck natürlich wieder, wenn der antrag auf übergangsgeld dann ev. von kk verzögert wird sozusagen als retourkutsche dass lässt doch tief blicken:-)
aber auch dagegen gibt es ein wirksames mittel gegen sb
)
okay nochmals vielen dank für eure antworten wobei die letztere wirklich für mich sehr gut erklärt war und man das dann auch versteht. vielleicht sollten manche sb mal dies für sich verinnerlichen:-)
Verfasst: 26.01.2012, 11:23
von Gerd.R
Kurze Anmerkung von mir : Nach Abgabe bei der KK hatte ich
innerhalb 3 Arbeitstagen die DRV Bewilligung für Reha.
Ist super, so kann ich auch dann schnell weg sein und
feststellen wie belastbar ich bin (Wirbelsäule). Gruß Gerd