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Ende KG nach 78 Wochen....wann beginnt Frist?

Verfasst: 24.01.2012, 20:57
von optimist
Hallo und guten Abend!

Ich bin seit dem 28.10.2010 AU. Gehaltsfortzahlung ab 28.10.2010 für 6 Wochen. KG ab 43 Tag. Ich habe bis jetzt noch keine Info von meiner KK über Aussteuerung. Aktueller STand ist. Rehaaufforderung von KK in Febr. 2011. Rehaantrag gestellt und von RV im Mai 2010 abgelehnt, da mit Reha die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann.
Oktober 2010 Auforderung einen Rentenantrag zu stellen. Versuch der Wiedereingliederung Anfang November 2011. Nach 5 Tagen Wiedereingliederung abgebrochen. EM-Rentenantrag Anfang Dezember 2012 gestellt. Gutachtertermin der RV am 19.01.2012 gehabt mit Befürwortung der EM-Rente auf ZEit (psychiatrische Erkrankung).

1.Frage: Beginnt die 78 Wochen-Frist mit Beginn der AU oder mit Beginn der KG-Zahlung? Wann wäre dann Ende der Bezugsdauer?

2.Frage: Welche Abzüge sind von der Brutto-EM-Rente vorzunehmen? Brutto-EM-Rente liegt bei rund 1150 Euro.

Bedanke mich im voraus für die Info. Wünsche euch einen schönen Abend.

LG Optimist

Re: Ende KG nach 78 Wochen....wann beginnt Frist?

Verfasst: 24.01.2012, 21:06
von Czauderna
optimist hat geschrieben:Hallo und guten Abend!

Ich bin seit dem 28.10.2010 AU. Gehaltsfortzahlung ab 28.10.2010 für 6 Wochen. KG ab 43 Tag. Ich habe bis jetzt noch keine Info von meiner KK über Aussteuerung. Aktueller STand ist. Rehaaufforderung von KK in Febr. 2011. Rehaantrag gestellt und von RV im Mai 2010 abgelehnt, da mit Reha die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann.
Oktober 2010 Auforderung einen Rentenantrag zu stellen. Versuch der Wiedereingliederung Anfang November 2011. Nach 5 Tagen Wiedereingliederung abgebrochen. EM-Rentenantrag Anfang Dezember 2012 gestellt. Gutachtertermin der RV am 19.01.2012 gehabt mit Befürwortung der EM-Rente auf ZEit (psychiatrische Erkrankung).

1.Frage: Beginnt die 78 Wochen-Frist mit Beginn der AU oder mit Beginn der KG-Zahlung? Wann wäre dann Ende der Bezugsdauer?

Hallo, die Blockfrist beginnt mit dem Beginn der Au - wenn diese am 28.10.2010 vom Arzt festgestellt wurde, also mit dem 29.10.2010 - dies, weil
der Anspruch auf Krankengeld auch dann beginnt, dieser zwar wegen der Lohnfortzahlung ruht aber trotzdem bei den 78 Wochen berücksichtigt wird.


2.Frage: Welche Abzüge sind von der Brutto-EM-Rente vorzunehmen? Brutto-EM-Rente liegt bei rund 1150 Euro.

15,5 % Krankenversicherung und 1,95 % Pflegeversicherung - davon zahlt der
RV-Träger die Hälfte.


Bedanke mich im voraus für die Info. Wünsche euch einen schönen Abend.

LG Optimist
Gruß
Czauderna

Verfasst: 24.01.2012, 21:26
von optimist
Vielen Dank Czauderna!

Aber ich habe etwas gelesen von der BEsteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es sollen in 2012 bei BEzug 64 Prozent der Rente versteuert werden. Aber da gibt es doch auch Veranlagungsgrenzen?????? Hält der RV-Träger von der Rente die Steuern ein oder wird das über den Jahresausgleich bei der Steuererklärung gemacht?

Hat da jemand Kenntnis?

Vielen Dank

LG Optimist

Verfasst: 24.01.2012, 22:27
von Czauderna
optimist hat geschrieben:Vielen Dank Czauderna!

Aber ich habe etwas gelesen von der BEsteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es sollen in 2012 bei BEzug 64 Prozent der Rente versteuert werden. Aber da gibt es doch auch Veranlagungsgrenzen?????? Hält der RV-Träger von der Rente die Steuern ein oder wird das über den Jahresausgleich bei der Steuererklärung gemacht?

Hat da jemand Kenntnis?

Vielen Dank

LG Optimist
Hallo, ich bin kein Steuerfachmann, aber die Rentenversicherung behält mit Sicherheit keine Steuer ein - da muss der Rentner eine Einkommensteuerklärung abgeben - vielleicht mal in einem Fachforum für Finanzfragen nach hören.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.01.2012, 09:28
von Krankenkassenfee
Hallo,

das mit den Steuern geht doch schon seit 3 Jahren durch die Presse: Alle Rentner müssen eine Steuererklärung machen.

LG, Fee