Ende KG nach 78 Wochen....wann beginnt Frist?
Verfasst: 24.01.2012, 20:57
Hallo und guten Abend!
Ich bin seit dem 28.10.2010 AU. Gehaltsfortzahlung ab 28.10.2010 für 6 Wochen. KG ab 43 Tag. Ich habe bis jetzt noch keine Info von meiner KK über Aussteuerung. Aktueller STand ist. Rehaaufforderung von KK in Febr. 2011. Rehaantrag gestellt und von RV im Mai 2010 abgelehnt, da mit Reha die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann.
Oktober 2010 Auforderung einen Rentenantrag zu stellen. Versuch der Wiedereingliederung Anfang November 2011. Nach 5 Tagen Wiedereingliederung abgebrochen. EM-Rentenantrag Anfang Dezember 2012 gestellt. Gutachtertermin der RV am 19.01.2012 gehabt mit Befürwortung der EM-Rente auf ZEit (psychiatrische Erkrankung).
1.Frage: Beginnt die 78 Wochen-Frist mit Beginn der AU oder mit Beginn der KG-Zahlung? Wann wäre dann Ende der Bezugsdauer?
2.Frage: Welche Abzüge sind von der Brutto-EM-Rente vorzunehmen? Brutto-EM-Rente liegt bei rund 1150 Euro.
Bedanke mich im voraus für die Info. Wünsche euch einen schönen Abend.
LG Optimist
Ich bin seit dem 28.10.2010 AU. Gehaltsfortzahlung ab 28.10.2010 für 6 Wochen. KG ab 43 Tag. Ich habe bis jetzt noch keine Info von meiner KK über Aussteuerung. Aktueller STand ist. Rehaaufforderung von KK in Febr. 2011. Rehaantrag gestellt und von RV im Mai 2010 abgelehnt, da mit Reha die Erwerbsfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann.
Oktober 2010 Auforderung einen Rentenantrag zu stellen. Versuch der Wiedereingliederung Anfang November 2011. Nach 5 Tagen Wiedereingliederung abgebrochen. EM-Rentenantrag Anfang Dezember 2012 gestellt. Gutachtertermin der RV am 19.01.2012 gehabt mit Befürwortung der EM-Rente auf ZEit (psychiatrische Erkrankung).
1.Frage: Beginnt die 78 Wochen-Frist mit Beginn der AU oder mit Beginn der KG-Zahlung? Wann wäre dann Ende der Bezugsdauer?
2.Frage: Welche Abzüge sind von der Brutto-EM-Rente vorzunehmen? Brutto-EM-Rente liegt bei rund 1150 Euro.
Bedanke mich im voraus für die Info. Wünsche euch einen schönen Abend.
LG Optimist