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Krankenkasse kündigt die Familienversicherung...

Verfasst: 24.01.2012, 14:19
von ilona1904
Hallo,

ich habe vor einer Woche die Mitteilung meiner Krankenkasse erhalten, dass meine beiden Kinder (18 Monate und 3 Monate) rückwirkend zum 23.Juni 2011 (!!!) nicht mehr familienversichert sind.
Als Grund gab die Krankenkasse an, dass mein Mann mit dem ich seit dem 24. Juni 2011 verheiratet bin, die Einkommensgrenze überschritten hat. Er selbst ist privat versichert.

Dass die Krankenkasse sich erst jetzt, nach sieben Monaten meldet, ist schon der Hammer an sich. Ich habe der TKK rechtzeitig mitgeteilt, dass ich geheiratet habe. Und spätestens mit der Geburt unserer Tochter im Oktober, hatten sie auch die aktuelle Gehaltsabrechnung meines Mannes erhalten.

Lt. Krankenkasse erwarten diese wohl, dass wir freiwillige Beiträge für unseren Sohn ab dem 23.06.2011 zahlen und für unsere Tochter ab ihrem Geburtstag (Anfrang Oktober). Ist das rechtmäßig?

Meines erachtens hat die Krankenkasse geschlafen. Und wenn sie mir rückwirkend kündigt, wie kann sie dann Beiträge für eine freiwillige Versicherung meiner Kinder verlangen??? Natürlich sind in diesem Zeitraum auch Rechnungen für unsere Kinder (Impfungen und U-Untersuchungen) angefallen. Aber die können wir auch privat aus eigener Tasche zahlen, oder nicht?

Wir haben unsere Kinder nun seit dem 01.01. privat versichert.

Bis jetzt war ich immer sehr zufrieden mit meiner Krankenkasse gewesen.

Hoffentlich kann mir jemand mit einem Rat weiterhelfen.

Verfasst: 24.01.2012, 19:44
von Czauderna
Hallo,
was rechtmäßig, ist, das ist der Umstand, dass die Familienversicherung für die Kinder rückwirkend endet, ob die Kasse das hätte früher merken müssen, das ist eine andere Sache, ändert aber nichts an der Tatsache.
Was nicht geht ist, dass die Kasse ab dem Folgetag eine eigene Mitgliedschaft für die Kinder herstellt und Beiträge fordert - das geht nur dann wenn auch wirklich eine entsprechende Willenserklärung seitens des oder der Erziehungsberechtigten vorliegt. Ihr habt eure Kinder in der PKV versichert - okay, damit erübrigt sich die Mitgliedschaft bei der Kasse. Die Kasse kann und wird in diesem Fall die zu Unrecht erbrachten Leistungen für die Kinder zurückfordern - Beitrag fordern kann sie nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.01.2012, 20:45
von CiceroOWL
krankenkassen-direkt.de/news/urteil.pl?val=1327430599&urteil=31162194

Das BVG sieht das auch so.

Am besten nochmal mit der TK reden.
Ich verweise hier nochmal auf das was Kollege Czauderna geschrieben.

Gruss.

Jochen

Verfasst: 24.01.2012, 21:06
von ilona1904
Hallo Czauderna und CiceroOWL,

vielen dank für eure Antworten und den Link. Das hat mir weitergeholfen.

Ich stehe mit der TK im Kontakt und für mich war es auch nachvollziehbar, dass aufgrund des Verdienstes meines Mannes, die Kinder nicht bei mir mitversichert sein können. (Ich habe aber immer geglaubt, dass die Kinder immer bei mir in der GKV versichert sein können).

Was für mich allerdings nicht nachvollziehbar war, ist die Tatsache, dass die Mitteilung erst über ein halbes Jahr nach meiner Heirat kam. Und, dass mir der Sachbearbeiter mitteilte, dass wir dann die Beiträge zur freiwilligen Versicherung rückwirkend ab 23.06 zu zahlen hätten.

Nachdem mich der Sachbearbeiter heute nochmals angerufen hat, habe ich ihm einfach mitgeteilt, dass ich das nächste Schreiben der TK abwarten werde. Er hat nochmal darauf hinweisen wollen, dass evtl. die Beiträge zur freiwilligen Versicherung rückwirkend fällig werden könnten.

Ich finde das sehr "sonderbar"... und bin gespannt, wie es weitergeht.

Verfasst: 25.01.2012, 08:24
von CiceroOWL
Ich gehe davon aus das innerhalb der Prüfung der Familienversicherugnsbestandspflege noch ein Fragebogen versandt wurde, nach dem du deine Heirat angezeigt hast?

Gruss.

Jochen

Verfasst: 25.01.2012, 09:22
von Krankenkassenfee
Hallo,

bei allem sehe ich noch ein weiteres Problem:

Wenn Du eine Versicherung ab Juni oder Oktober herstellst, dann kann diese nicht zum 31.12.11 beendet werden. Die Aktion die Kinder privat ab 1.1. zu versichern war nicht glücklich. Denn für die freiwillige Versicherung sind Kündigungsfristen einzuhalten, und wenn die Kündigung diesen Monat noch bei der TK eingeht, dann kommst Du zum 31.3. frühestens raus.

Andererseits haben Deine Kinder sicher in dem strittigen Zeitraum Leistungen in Anspruch genommen. Versichertst Du die Kinder nicht, droht eine Rückforderung. Je nachdem was da angefallen ist - auch keine gute Rechnung.

LG, Fee