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Wie versichere ich mich selbst ? Welche Schritte ?

Verfasst: 24.01.2012, 14:09
von evo65
Hallo erstmal,
ich bin 21 Jahre jung und zur Zeit noch familienversichert. Ich bin Student im ersten Semester und habe folgendes Problem:
Ab Januar diesen Jahres habe ich ein monatliches Nettoeinkommen von ca.600 € und habe von einem Freund erfahren, dass ich mich jetzt selbst versichern muss.
Meine Frage wäre welche Schritte ich jetzt durchführen muss und wohin soll ich mich wenden ?
Was müsste ich beachten ?
Vielen Danke schonmal im vorraus
mfg

Re: Wie versichere ich mich selbst ? Welche Schritte ?

Verfasst: 24.01.2012, 19:56
von Czauderna
evo65 hat geschrieben:Hallo erstmal,
ich bin 21 Jahre jung und zur Zeit noch familienversichert. Ich bin Student im ersten Semester und habe folgendes Problem:
Ab Januar diesen Jahres habe ich ein monatliches Nettoeinkommen von ca.600 € und habe von einem Freund erfahren, dass ich mich jetzt selbst versichern muss.
Meine Frage wäre welche Schritte ich jetzt durchführen muss und wohin soll ich mich wenden ?
Was müsste ich beachten ?
Vielen Danke schonmal im vorraus
mfg
Hallo,
an die Krankenkasse des Vaters bzw. der Mutter - dort den Sachverhalt mitteilen -
dann wird die Familienversicherung beendet und es tritt grundsätzlich Versicherungspflicht als Student ein. Das bedeutet, eine eigene Mitgliedschaft muss her - entweder bei der bisherigen Kasse oder bei einer GKV-Kasse deiner Wahl. Du könntest dich auch von der Krankenversicherungspflicht als Student befreien lassen, dann müsstest du aber in eine Privatkrankenkasse.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.01.2012, 20:24
von evo65
Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Was wäre empfehlenswerter ?
Eine private Krankenversicherung oder gesetzliche ?
Zahlt man bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch Beiträge?
Wenn ich bei einer anderen Versicherung als die der Familienversicherung mich versichern lasse, muss ich mich bei der alten Versicherung abmelden oder macht dass die neue Versicherung automatisch. ?
Danke schonmal für die Antwort

Verfasst: 24.01.2012, 20:53
von Czauderna
evo65 hat geschrieben:Vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Was wäre empfehlenswerter ?
Eine private Krankenversicherung oder gesetzliche ?
Also ich als GKV-Mitarbeiter rate natürlich zur GKV-Kasse als Student und nicht zur Befreiung. Der Pflichtbeitrag für Studenten liegt derzeit bei 77,70 € mtl.
incl. Pflegeversicherung und ist bei allen Kassen gleich hoch.


Zahlt man bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch Beiträge?

ja sicher - siehe oben

Wenn ich bei einer anderen Versicherung als die der Familienversicherung mich versichern lasse, muss ich mich bei der alten Versicherung abmelden oder macht dass die neue Versicherung automatisch. ?
Ja, es gibt ein Meldeverfahren zwischen den Kassen über Beginn und Ende der Familienversicherung - wenn du der neuen Kasse mitteilst, bei welcher Kasse du bisher familienversichert warst, dann macht die eine entsprechende Meldung, dass du nun selbst versichert bist.
Danke schonmal für die Antwort
Bitte, gern geschehe

Gruss
Czauderna

Verfasst: 25.01.2012, 14:56
von evo65
Danke erstma für die Antwort,
habe heute mit der BKK für Finanzen und Wirtschaft angerufen, man meinte mir für stundenten habe sich das jetzt geändert ? nichtmehr die fixen 77,xx € sondern wird je nach lohn abgerechnet ? stimmt das? bin grad etwas verwirrt.
vielen Dank schonmal

Verfasst: 25.01.2012, 17:03
von amerin
Folgende Sonderregelungen sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeits­losen­ver­si­che­rung zu beachten:
Arbeitet der Student neben dem Studium, dann sind diese Nebenbeschäftigungen ver­si­cher­ungs­frei und damit auch beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, wenn die Beschäftigung:
- nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausgeübt wird;
- nur in den Semesterferien ausgeübt wird;
- in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt wird und nur in den Semester­ferien auf mehr als 20 Stunden ausgedehnt wird.
Die Höhe des Verdienstes ist dabei ohne Bedeutung. Zu beachten ist, dass eine kostenfreie Familienversicherung nur durchgeführt werden kann, wenn das Einkommen aus der Beschäf­tigung regelmäßig 400 EUR monatlich nicht überschreitet. Ein Überschreiten der 400 EUR Grenze ist lediglich für maximal zwei Monate im Kalenderjahr zulässig.

Falls eine Beschäftigung ausgeübt wird, die eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stun­den umfasst, so ist auch diese Beschäftigung versicherungsfrei, wenn sie:

- auf maximal zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage im Voraus befristet ist und
- alle Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden innerhalb eines Jahres zusammen höchstens 26 Wochen bzw. 182 Kalendertage umfassen. Auch hier ist die Höhe des Arbeitsentgelts ohne Bedeutung.

Verfasst: 25.01.2012, 18:46
von x-perte
Hallo,

was für eine schlechte Auskunft von der BKK.

Als Student zahlst du erstmal grundsätzlich den Studenteneinheitsbetrag.

Sofern du deine Beschäftigung als Werkstudent ausübst (unter 20 Wochenstunden oder auch mehr sofern es in der vorlesungsfreien Zeit passiert), zahlst du dann nur Beiträge (halber Beitrag) zur Rentenversicherung wenn du über 400 € brutoo monatlich verdienst.

Gruß

x-perte

PS: Ich kann auch eine gute KK empfehlen mit vielen interessanten Zusatzleistungen. :P