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reha-entlassungsbericht an MDK und nun?

Verfasst: 24.01.2012, 12:29
von Miep
guten tag,

ich hatte schon mal geschrieben und brauche erneut eine einschätzung.

also: ich bin seit ende september krank geschrieben, seit mitte oktober im krankengeldbezug. mitte november bin ich auf eigenen wunsch (also keine aufforderung durch die krankenkasse) zur reha gefahren. diese hat mich arbeitsunfähig entlassen und die empfehlung für einen weiteren stationären aufenthalt in einer spezial klinik gegeben. dort steht ich seit dem 02.12.2011 auf der warteliste. mein arzt hat mich auch weiter krank geschrieben, die
AU ist lückenlos und das krankengeld wurde bisher bezahlt.

nun ist der entlassungsbericht der klinik da. da ich zuvor eine einwilligung unterschrieben habe, geht dieser nun an den MDK.

ich habe angst, dass dieser mich einfach nach aktenlage (ohne mich gesehen/gesprochen zu haben) wieder für arbeitsfähig erklärt.

wie lange benötigt der MDK erfahrungsgemäß für die auswertung eines reha berichtes? ab wann wird mir dann das krankengeld gestrichen?

wie wahrscheinlich ist es, dass ich für gesund erklärt werde, obwohl reha-klinik und mein arzt mich für arbeitsunfähig halten?

mir bleibt dann nur widerspruch einlegen, richtig?

danke schön.

Verfasst: 24.01.2012, 14:27
von Krankenkassenfee
Hallo,
warum glaubst Du, dass der MDK Dich arbeitsfähig schreibt?
Ich denke eher, dass in dem Gutachten stehen könnte: Wiedervorlage nach dem Krankenhausaufenthalt.

LG, Fer

Verfasst: 24.01.2012, 14:53
von Miep
was hat es mit dieser passage im reha-bericht auf sich?

"wir schätzen das leistungsvermögen für die bestehende tätigkeit als auch für den arbeitsmarkt allgemein vollschichtig ein, ohne besondere einschränkungen."

heisst das nicht, dass ich arbeitsfähig bin?

seltsamerweise wird vorher gross und breit erläutert, dass sich meine symptomatik in der reha nicht gebessert hat und dass das aufgrund der schwere der erkrankungen und der kürze der zeit auch wenig wahrscheinlich war....und dass ich dringend eine weitere stationäre therapie benötige, in der eine intensivere behandlung möglich ist...

was meinst du mit gutachten? dass gutachten,dass der MDK erstellen wird auf der grundlage des reha berichtes?

danke dir.

Verfasst: 25.01.2012, 10:55
von Miep
kann noch jemand weiterhelfen?

Verfasst: 27.01.2012, 10:49
von Miep
schade...

bin ziemlich verunsichert...

wenn der MDK nach aktenlage wieder arbeitsfähig schreibt und die krankenkasse daraufhin das krankengeld einstellt, ist ein widerspruch ja erfolgsversprechend, oder?

hab das hier im netz gefunden:

"Krankengeld darf nicht nach bloßer Aktenlage verweigert werden. Sind Krankenkassen der Auffassung, dass Versicherte trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld haben, so sind sie von Amts wegen zu eigenen medizinischen Ermittlungen verpflichtet. Dazu gehört in der Regel die Befragung der behandelnden Ärzte und eine Untersuchung des Patienten. (LSG Darmstadt AZ L8 KR 228/06)."

wäre sehr dankbar, wenn sich noch jemand melden würde, experte oder betroffener...

DANKE!!!!!!

Verfasst: 27.01.2012, 13:27
von Madlen
Hallo Miep,

ich weiß jetzt nicht, ob ich dir groß helfen kann. Bei mir war es so, dass ich seinerzeit ebenfalls AU aus der Reha entlassen wurde. Eine entsprechende Passage stand bei mir also auch drin. Das bedeutet, dass man nicht als erwerbsunfähig angesehen wird. Arbeitsunfähig und erwerbsunfähig sind ja zwei paar Schuhe. Ich war nach der Reha noch vier Monate AU und habe dann im Wege der Wiedereingliederung die Rückkehr ins Erwerbsleben geschafft.

Ich würde mir da jetzt erst einmal keine allzu großen Sorgen machen.

Gruß
Madlen
Miep hat geschrieben:was hat es mit dieser passage im reha-bericht auf sich?

"wir schätzen das leistungsvermögen für die bestehende tätigkeit als auch für den arbeitsmarkt allgemein vollschichtig ein, ohne besondere einschränkungen."

heisst das nicht, dass ich arbeitsfähig bin?

seltsamerweise wird vorher gross und breit erläutert, dass sich meine symptomatik in der reha nicht gebessert hat und dass das aufgrund der schwere der erkrankungen und der kürze der zeit auch wenig wahrscheinlich war....und dass ich dringend eine weitere stationäre therapie benötige, in der eine intensivere behandlung möglich ist...

was meinst du mit gutachten? dass gutachten,dass der MDK erstellen wird auf der grundlage des reha berichtes?

danke dir.

Verfasst: 27.01.2012, 17:07
von Krankenkassenfee
Hallo,
zunächst einmal bist Du Au entlassen. Im Deinen Fall wirklich einschätzen zu können, musst Du die ganze sozialmedizinische Beurteilung im Abschlußbericht anführen und nicht nur Bruchstücke.

Und was das LSG-Urteil angeht, im Zweifelsfall bringt Dir das Zitieren zwar was für ein Gerichtsverfahren, aber nicht kurzfristig Geld. Denn LSG ist nicht BSG.

LG, Fee