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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wie hoch???

Verfasst: 22.01.2012, 19:21
von Pitter
Hallo, vielleicht kann mir jemand was dazu sagen. Ich habe in 2010 mit meiner Selbstständigkeit nur sehr wenig verdient und habe meine Kasse deshalb gebeten, mich in den Tarif für einkommensschwache Selbst. einzustufen. So lag der Gesamtbetrag der Einkünfte bei mir nur bei ca. 7200 € davon waren 1500 € aus der Vermietung und Verpachtung einer Eigentumswohnung, die mir und meinen 2 Geschwistern gehört. Genau das ist jetzt der Grund, dass das jetzt abgelehnt wurde. Leider, Leider könne man keine Reduzierung vornehmen, das ich ja Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hätte. Also ich fasse es nicht...da muß es doch eine Grenze geben...es kann doch nicht sein, dass das alles über einen Kamm gescheert wird...will heißen, ob ich nun 3 Penthousewohnungen vermiete, oder nur eine kleine Mietbeteiligung aus einer gemeinsamen Wohnung bekomme!?!? Habe auch schon mal bei der Verbraucherzentrale nachgefragt...aber da habe ich so das Gefühl, dass die wohl sehr gerne auf der PKV rumhacken, sich aber bei der GKV sehr bedeckt bzw. zurückhalten. Wer Weiß was dazu? Vielen Dank!

Verfasst: 22.01.2012, 22:55
von Krankenkassenfee
Hallo,

soweit ich mich erinnere, darf man kein Vermögen von über 9000 € haben - so wie bei Hartz IV.
Der Wert der Eigentumswohnung, auch wenn nur 1/3, dürfte wohl über dem Betrag liegen. Dann scheidet die Versicherung als Selbständiger mit geringen Einnahmen leider aus.

LG, Fee

Verfasst: 22.01.2012, 22:59
von CiceroOWL
gkv-spitzenverband.de/upload/Grunds%C3%A4tze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30.05.2011_17011.pdf

7200 € insgesamt als Einnahmen?

http://www.abc-der-krankenkassen.de/rec ... en2010.htm

lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132726557465926009&sessionID=1892112181016433056&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=263129_bv&xid=159255,0

Die Mindestbemessunggrundlage liegt da denn bei 1916,25 €.

Wurde Widerspruch gegen Beitragsbescheid erhoben? 7200 € + Beteiligugnan wohnung, wären für mich schon ein Grund nur von 1916,50 € auszugehen. Sofern denn noch weniger Einkommen im gesamten Haushalt vorhanden ist kann denn von der niedrigsten Stufe ausgegangen werden, von 1277,5 €

Gruss.

Jochen

Verfasst: 23.01.2012, 14:31
von heinrich
Ciciero

kannst Du mir Deinen Satz
Wurde Widerspruch gegen Beitragsbescheid erhoben? 7200 € + Beteiligugnan wohnung, wären für mich schon ein Grund nur von 1916,50 € auszugehen. Sofern denn noch weniger Einkommen im gesamten Haushalt vorhanden ist kann denn von der niedrigsten Stufe ausgegangen werden, von 1277,5 €
einmal erklären.

Ich verstehe ihn nicht.

Nur am Rande sei erwähnt. Die allgemeine Mindeststufe für hauptberuflich selbstständig Tätige beträgt in diesem Jahr (2012) pro Monat 1968,75 EUR.
Die besondere Mindeststufe (bei all den Voraussetzungen, die erfüllen wären) bei mtl. 1312,50 EUR.

Wer Mieteinnahmen hat (auch wenn es NEGATIVE Mieteinnahmen) sind; allein deshalb ist schon die besondere Mindeststufe (1312,50) ausgeschlossen und es muss die allgemeine Mindeststufe genommen werden.

Verfasst: 23.01.2012, 18:39
von Pitter
Danke allen für die zügigen Antworten......hab´s fast geahnt....trotzdem ist das alles sehr merkwürdig....von den gegenwärtigen Bemessungen von fast 2000 € p.m. kann ich nur alpträumen!!

Verfasst: 23.01.2012, 22:17
von CiceroOWL
Pardon, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Es war eher anfrage ob denn ein Widerspruch gestellt wurde.

Gruß.

jochen

Verfasst: 27.01.2012, 00:44
von Pitter
Hallo, bringst das denn mit dem Widerspruch? :roll: Wenn´s denn eh eindeutig ist? Gruß Frank