krankengeld; problem mit bahn bkk münster
Verfasst: 19.01.2012, 14:58
hallo zusammen;
bin gespannt ob ich hier neuen input bekomme zu meinem "problem",
die fakten;
seit 11.9. krank
am 2.1. bis 23.1. vom vertretungsarzt krankgeschrieben, den dazugehörigen auszahlschein aber erst am 10.1. ausfüllen lassen, wobei das datum des "ausfüllens" nicht eingetragen wurde von der sprechstundenhilfe....
auf dem vordruck der auszahlscheine steht oben ;
fortlaufender anspruch auf kranken geld..... der auszahlschein innerhalb einer woche nach AUSSTELLUNGSDATUM bei der krankenkasse vorliegt.
dieser wurde wie gesagt am 10.1. ausgefüllt (belegbar durch die sprechstundenhilfe) und war am nächsten tag bei der kasse. (belegt)
eben habe ich kurz mit einem anwalt für sr gesprochen; dieser sagte das ich nicht juristisch beschlagen sein kann und muß, d.h. das was die krankenkasse schreibt (... der auszahlschein innerhalb einer woche nach AUSSTELLUNGSDATUM bei der krankenkasse vorliegt.....) ist für mich als juristischer laie ausschlag gebend.
noch etwas sehr interessantes ist geschehen;
als ich den satz "... der auszahlschein innerhalb einer woche nach AUSSTELLUNGSDATUM bei der krankenkasse vorliegt." realisiert habe, hab ich natürlich überlegt wann ich denn den schein hab ausfüllen lassen. daraufhin hab ich mit der bkk telefoniert und gebeten dieses datum zu berücksichtigen.
es wäre gar kein datum eingetragen hieß es.....
ich habe mir eine kopie zukommen zu lassen davon; und jetzt kommts: auf dem relevanten schein IST sehr wohl ein datum zu sehen. es scheint gedruckt zu sein. die sprechstundengehilfin sagte mir aber das sie dieses datum definitv NICHT dort vermerkt hätte, WENN dann handschriftlich. auf dem original als auch auf der kopie für meinen arbeitgeber ist dieser datumseintrag ebenfalls NICHT drauf......
wie kommt das nun auf den schein und welchen nutzen könnte das für wen haben? das datum stimmt übrigens, 10.1.2012.
bin sehr gespannt wie ihr das seht.
gruß dirk (besonders an chris`aus der rehabude )
bin gespannt ob ich hier neuen input bekomme zu meinem "problem",
die fakten;
seit 11.9. krank
am 2.1. bis 23.1. vom vertretungsarzt krankgeschrieben, den dazugehörigen auszahlschein aber erst am 10.1. ausfüllen lassen, wobei das datum des "ausfüllens" nicht eingetragen wurde von der sprechstundenhilfe....
auf dem vordruck der auszahlscheine steht oben ;
fortlaufender anspruch auf kranken geld..... der auszahlschein innerhalb einer woche nach AUSSTELLUNGSDATUM bei der krankenkasse vorliegt.
dieser wurde wie gesagt am 10.1. ausgefüllt (belegbar durch die sprechstundenhilfe) und war am nächsten tag bei der kasse. (belegt)
eben habe ich kurz mit einem anwalt für sr gesprochen; dieser sagte das ich nicht juristisch beschlagen sein kann und muß, d.h. das was die krankenkasse schreibt (... der auszahlschein innerhalb einer woche nach AUSSTELLUNGSDATUM bei der krankenkasse vorliegt.....) ist für mich als juristischer laie ausschlag gebend.
noch etwas sehr interessantes ist geschehen;
als ich den satz "... der auszahlschein innerhalb einer woche nach AUSSTELLUNGSDATUM bei der krankenkasse vorliegt." realisiert habe, hab ich natürlich überlegt wann ich denn den schein hab ausfüllen lassen. daraufhin hab ich mit der bkk telefoniert und gebeten dieses datum zu berücksichtigen.
es wäre gar kein datum eingetragen hieß es.....
ich habe mir eine kopie zukommen zu lassen davon; und jetzt kommts: auf dem relevanten schein IST sehr wohl ein datum zu sehen. es scheint gedruckt zu sein. die sprechstundengehilfin sagte mir aber das sie dieses datum definitv NICHT dort vermerkt hätte, WENN dann handschriftlich. auf dem original als auch auf der kopie für meinen arbeitgeber ist dieser datumseintrag ebenfalls NICHT drauf......
wie kommt das nun auf den schein und welchen nutzen könnte das für wen haben? das datum stimmt übrigens, 10.1.2012.
bin sehr gespannt wie ihr das seht.
gruß dirk (besonders an chris`aus der rehabude )