Wechsel PKV in GKV. Wo Gehaltsgrenze?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Puschi
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Wechsel PKV in GKV. Wo Gehaltsgrenze?

Beitrag von Puschi » 16.01.2012, 21:12

Guten Abend,

mein Mann ist seit dem 2.8.2002 in der PKV und möchte gerne in die GKV zurückwechseln. Ich selber (seine Frau) bin durchgehend in der GKV pflichtversichert.
Nun habe ich im Netz recherchiert und finde zwei verschiedene Gehaltegrenzen, bei deren unterschreitung mein Mann ebenfalls wieder pflichtversichert werden würde. Es scheint einen Unterschied zu machen, ob man am 31.12.2002 bereits in einer PKV war oder erst danach.

Nun habe ich heute zuerst seine ehemalige GKV angerufen, aus der er am 2.8.2002 ausgetreten ist. Die Dame hatte von einem bestimmten Datum noch nie gehört, machte sich aber schlau und rief mich zurück. Diese GKV würde meinen Mann zurücknehmen wenn er für 12 Monate unter 4237,50 Euro brutto verdient.

Danach rief ich zur Sicherheit meine GKV an und fragte dort dasselbe. Sofort kam die Antwort, mein Mann dürfe nur 3825 Euro/Monat verdienen, da er ja am 31.12.2002 bereits in einer PKV war.

Nun sind wir so schlau wie vorher. Was stimmt den nun? Er muss ja mit einem AG einen neuen Vertrag schließen, da hätten wir schon ganz gerne die richtige Zahl beim Gehalt stehen......

Danke.

Puschi
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Beitrag von Puschi » 16.01.2012, 21:24

Hallo,

ich habe noch etwas vergessen - mein Mann war 2002 Arzt im Praktikum - hatte also eigentlich nicht das geforderte hohe Einkommen und in seinem Schreiben zur Versicherungsfreiheit seiner ehemaligen GKV steht auch das Wort "vorläufig". Spielt das eventuelle eine Rolle für die verschiedenen Auskünfte? Seine ehemalige GKV konnte ihn und den Verlauf durch die ehemalige Versichertennummer ja einsehen, was meine GKV nicht konnte.

Puschi

Czauderna
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Re: Wechsel PKV in GKV. Wo Gehaltsgrenze?

Beitrag von Czauderna » 16.01.2012, 21:24

Puschi hat geschrieben:Guten Abend,

mein Mann ist seit dem 2.8.2002 in der PKV und möchte gerne in die GKV zurückwechseln. Ich selber (seine Frau) bin durchgehend in der GKV pflichtversichert.
Nun habe ich im Netz recherchiert und finde zwei verschiedene Gehaltegrenzen, bei deren unterschreitung mein Mann ebenfalls wieder pflichtversichert werden würde. Es scheint einen Unterschied zu machen, ob man am 31.12.2002 bereits in einer PKV war oder erst danach.

Nun habe ich heute zuerst seine ehemalige GKV angerufen, aus der er am 2.8.2002 ausgetreten ist. Die Dame hatte von einem bestimmten Datum noch nie gehört, machte sich aber schlau und rief mich zurück. Diese GKV würde meinen Mann zurücknehmen wenn er für 12 Monate unter 4237,50 Euro brutto verdient.

Hallo, wenn er unter die Krankenversicherungspflichtgrenze fällt wird er pflichtig -
er könnte sich nur von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn er am 31.12.2002 in der PKV versichert war und sein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung (3712,00€) liegen würde.
Da er sich ja nicht befreien lassen will, denke ich, er weiß jetzt was zu tun ist.
Gruss
Czauderna
Danach rief ich zur Sicherheit meine GKV an und fragte dort dasselbe. Sofort kam die Antwort, mein Mann dürfe nur 3825 Euro/Monat verdienen, da er ja am 31.12.2002 bereits in einer PKV war.

Nun sind wir so schlau wie vorher. Was stimmt den nun? Er muss ja mit einem AG einen neuen Vertrag schließen, da hätten wir schon ganz gerne die richtige Zahl beim Gehalt stehen......

Danke.

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