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brauche Hilfe Familienversicherung
Verfasst: 16.01.2012, 14:29
von tanjaundnick
Hallo
habe ein ganz großes Problem, habe letzten Monat geheiratet, jetzt hat mein Mann mich mitversichert, aber die Versicherung sagte das mein Sohn nicht mitversichert wird. Er soll über seinen Vater mitversichert werden, wir haben keinen Kontakt zum Vater, meine Rechtsanwältin versucht ihn schon zu erreichen, aber er reagiert nicht darauf. Mein jetziger Mann verdient durchschnittlich zwischen 1900 und 2500 € netto es ist mal so mal so. Jetzt meine Frage ich verdiene nichts im Moment mein Sohn bekommt mit 14 Jahren 257€ Unterhalt ist das richtig das mein Mann nicht den überwiegenden Unterhalt zahlt? Blicke beim überwiegenden Unterhalt nicht durch?
Danke
Tanja
Verfasst: 16.01.2012, 15:18
von Sportsfreund
Hallo tanja,
der Rechenweg ist nicht ganz so einfach. Aber alleine schon mit den 1900 EUR Netto wäre der überwiegende Unterhalt über Deinen Ehemann erfüllt.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 16.01.2012, 17:21
von Krankenkassenfee
Hallo,
ist das alles an Einkommen? Oder gibt es da noch einen Minijobs, Zinseinnahmen oder sonst was?
Oder noch ein Kind?
Lg, Fee
P.S. Vielleicht hat die Kasse evt. das Kindergeld mit reingerechnet?
Verfasst: 17.01.2012, 08:12
von tanjaundnick
Guten Morgen
nein leider gibt es im Moment keine weiteren Einnahmen, da ich zurzeit leider noch nicht arbeiten darf und mein Mann allein Verdiener ist. Vom Kindergeld haben die nichts gesagt die meinten nur die 257 € Unterhalt würden schon ausreichen, aber ich denke 257 € reichen da nicht aus, da wir ja noch viel mehr kosten haben, jeder der Kinder hat, weiß das es monate gibt wo man viel mehr für ein Kind ausgibt.
Tanja
Verfasst: 17.01.2012, 20:42
von CiceroOWL
Viele Personen leben in dem Haushalt?
Verfasst: 17.01.2012, 21:31
von tanjaundnick
Guten Abend,
wir sind 3 Personen, also mein Mann, ich und mein Sohn!
Hoffe das die Angaben reichen!
Danke LG Tanja
Verfasst: 18.01.2012, 08:12
von CiceroOWL
1900 + 2500 = 4400 : 2 = 2200 € Durchschnittsverdienst
2200 : 3 = 733,33 €
184 € Kindergeld
257 € Unterhalt
441 € Einkommen Stiefkind
733,33 : 2 = 366,65
733,33 - 441 = 292,33
(1) 1Das Mitglied hat einen Angehörigen dann überwiegend unterhalten, wenn es mehr als die Hälfte von dessen Unterhaltsbedarf aus seinem Einkommen aufgebracht hat. 2Verfügt der Angehörige selbst über Einkünfte, so ist davon auszugehen, dass er diese bis zur Höhe seines Unterhaltsbedarfs zur Deckung seines eigenen Lebensunterhalts verwendet.
441 € sind mehr als 366,65 € Also der überwiegende Unterhalt ist nicht gegeben
Wet der Haushaltsführug für Mitglied das voll arbeitet beträgt 10 % Und wenn ich mir das denn so weiter ansehe, Grob gesehen, ist tatsächlich der Überwiegende Unterhalt nicht gegeben.
Gruß
jochen
Verfasst: 18.01.2012, 09:30
von tanjaundnick
Danke
für deine Berechnung!
Das sind ja nicht so schöne Aussichten, da der Unterhalt eigentlich für andere Dinge ist und nicht auch noch für die Krankenkasse. Naja da müssen wir wohl dann durch. Und mir bleibt nichts anderes übrig als gegen den Kindsvater zu klagen.
LG Tanja
Kindergeld doch nicht anrechenbar?
Verfasst: 18.01.2012, 09:34
von tanjaundnick
Muß noch mal was schreiben!
Habe gerade gehört das Kindergeld gar nicht mit angerechnet werden darf, weiß jetzt auch leider nicht mehr weiter was stimmt und was nicht?
Ein ganz schöner misst ist das ganz hier mit den Gesetzen!
Verfasst: 18.01.2012, 10:35
von Fusionierter
So sieht meine Rechnung aus:
Gehalt 2200 Euro + Unterhalt 257 Euro = Gesamteinkommen 2457 Euro
2457 Euro : 3 Familienmitglieder = 819
Halber Unterhaltsbedarf: 409,50 Euro
Somit liegt das eigene Einkommen des Sohnes (257 Euro) unter dem halben Unterhaltsbedarf und die Familienversicherung ist möglich.
Wer hat andere Meinungen/Vorschläge???
Verfasst: 18.01.2012, 13:50
von Sportsfreund
Hi zusammen,
ich gebe Fusionierter recht. Deshalb auch meine vorherige Aussage: FamV-Anspruch müsste bestehen.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 20.01.2012, 07:44
von CiceroOWL
Und was ist mit dem Kindergeld? 184 +257 = 441 ist mehr als die 409. Das wird ja nu denn dem Kurzen zugerechnet, ist immer noch draussen.
Verfasst: 20.01.2012, 09:38
von Sportsfreund
Hi Cicero,
laut den Richtlinien zum Überw.Unterhalt zählen die Nettoeinnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können.
Und laut Rundschreiben 08a vom 22./23.1.2008, in dem sich eine tabellarisch Übersicht befindet, gehört Kindergeld NICHT zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Also: die 184 EUR bleiben außen vor.
Gruß
Sportsfreund
Verfasst: 20.01.2012, 14:00
von CiceroOWL
Hallo muss mich entschuldigen,
habe ich garnicht dran gedacht.
Ihr habt natütlich recht.
Gruss.
Jochen