Krankengeld Hilfe
Verfasst: 16.01.2012, 14:00
Hallo bin neu hier und brauche Hilfe.
Hatte einen befristeten Arbeitsvertrag.
Von 01.11 - 31.12.2011.
Bin am 26.11.2011 erkrank. Meine Arbeitsunfägheit geht noch bis 20.01.2012.
Habe das hier raus gefunden
nach § 5
Ebenfalls ab dem 01.01.2009 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Krankengeld für Arbeitnehmer ausgeschlossen, die in einem - von vornherein - auf weniger als 10 Wochen befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personen können in ihrem Arbeitsverhältnis keine vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung geltend machen. Einen möglichen Anspruch auf Krankengeld müssen diese Personen ebenfalls durch einen Wahltarif eigenständig absichern.
Also, kriege ich ab den 01.01.2012 jetzt Krankengeld oder nicht?
Gruß und Danke
Hatte einen befristeten Arbeitsvertrag.
Von 01.11 - 31.12.2011.
Bin am 26.11.2011 erkrank. Meine Arbeitsunfägheit geht noch bis 20.01.2012.
Habe das hier raus gefunden
nach § 5
Ebenfalls ab dem 01.01.2009 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Krankengeld für Arbeitnehmer ausgeschlossen, die in einem - von vornherein - auf weniger als 10 Wochen befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personen können in ihrem Arbeitsverhältnis keine vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung geltend machen. Einen möglichen Anspruch auf Krankengeld müssen diese Personen ebenfalls durch einen Wahltarif eigenständig absichern.
Also, kriege ich ab den 01.01.2012 jetzt Krankengeld oder nicht?
Gruß und Danke