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Krankengeld Hilfe

Verfasst: 16.01.2012, 14:00
von Zorro
Hallo bin neu hier und brauche Hilfe.

Hatte einen befristeten Arbeitsvertrag.
Von 01.11 - 31.12.2011.
Bin am 26.11.2011 erkrank. Meine Arbeitsunfägheit geht noch bis 20.01.2012.

Habe das hier raus gefunden

nach § 5

Ebenfalls ab dem 01.01.2009 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Krankengeld für Arbeitnehmer ausgeschlossen, die in einem - von vornherein - auf weniger als 10 Wochen befristeten Arbeitsverhältnis stehen. Diese Personen können in ihrem Arbeitsverhältnis keine vollen 6 Wochen Entgeltfortzahlung geltend machen. Einen möglichen Anspruch auf Krankengeld müssen diese Personen ebenfalls durch einen Wahltarif eigenständig absichern.

Also, kriege ich ab den 01.01.2012 jetzt Krankengeld oder nicht?

Gruß und Danke

Verfasst: 16.01.2012, 17:09
von Czauderna
Hallo,
wie es da steht - wenn du keinen Wahltarif bei der Krankenkasse abgeschlossen hast, dann nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.01.2012, 17:11
von Krankenkassenfee
Hallo,
kommt darauf an, wie Du versichert warst. Mit ermäßigtem Beitragssatz?
Hat der Arbeitgeber was gesagt? Was steht im Arbeitsvertrag?

Ich vermute mal, dass es wahrscheinlich so ist, dass Du kein Krankengeld bekommst.

Wenn sich das nicht rekonstruieren lässt, dann mal bei der Kasse anrufen,

LG, Fee

Verfasst: 16.01.2012, 17:34
von Zorro
Hallo Krankenkassenfee,

Mit ganz normalen Beitragssatz.

Gruß

Verfasst: 16.01.2012, 18:18
von Krankenkassenfee
Hallo,

aber wenn der normale und nicht der ermäßigte Beitragssatz abgeführt wurde, dann ist doch was falsch.

Geh bitte mal zur Kasse und lass nachsehen.

LG, Fee

Verfasst: 16.01.2012, 18:31
von Zorro
Hallo Krankenkassenfee,

Habe meine 9,95 % an die Krankenkasse abgegeben. Laut meiner Gehaltsabrechnung für November und Dezember, war das alles richtig.

Was heißt ermäßigter Beitagssatz?

Gruß

Verfasst: 16.01.2012, 18:39
von Zorro
ich meinte 8,2%