Unfall oder nicht ?BEK lehnt ab !

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Hardy
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Unfall oder nicht ?BEK lehnt ab !

Beitrag von Hardy » 15.01.2012, 10:56

Seit ca. 40 Jahren bin ich in o.g. BEK GEK , GKV.

nachdem ich im diesjährigen Langzeitwinterurlaub im Ferienhaus einen kleinen Unfall hatte, habe ich im Frontbereich eine erst 4jährige Brücke verloren, dies sich erst gelockert hat und dann leider komplett verlustig ging.

Also hin zum Dentist hier vor Ort, der mir eine Reparatur versprach, aber nur gegen eine nicht unerhebliche Summe von 1500€ .

Die BEK sagte mir sofort am Telefon, ich solle nach Deutschland zurückkehren und das hier reparieren lassen,bei dem Doc,der die Brücke gesetzt hat, was ich aber nicht will.Und schließlich ist doch der Zaharzt hier viel billiger für beide als in Deutschland.

Ich fragte sie , ob bei einem Unfall die BEK, nicht sowieso die Reparatur zahlen muesse,meinte sie nur, wir zahlen lediglich nach KVA den Anteil.

ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrueckt

Hardy

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.01.2012, 12:16

Welches Ausland?

lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/bkk.cgi?t=132662299768957105&sessionID=19478635771832590670&templateID=document&source=htilist&chosenIndex=263129_bv&xid=159753&highlighting=on&hlt=#hlt_ank

Auf gut Deutsch erstmal einen Antrag stellen usw suw.

Gruß

jochen

röschen
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Beitrag von röschen » 15.01.2012, 12:50

Was glauben Sie, warum viele für den Urlaub eine Reisekrankenversicherung abschließen?
Übrigens scheinen mir 1500 EUR für eine Reparatur deutlich mehr als das, was man hier zahlen müsste (von wegen "billiger"). Was hatte denn die Neufertigung damals gekostet?

Hardy
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Beitrag von Hardy » 16.01.2012, 18:58

zunächst, danke für euer Interresse !
europ. ausland ist hier gemeint.

Die Reisekrankenversicherung lehnt die Regulierung wegen ueberschreitens der 42 tage Regelung ab.

Die Gesamtkosten waren ca. 20.000 €. der Brueckenbereich um den es hier geht, lag bei ca.6.000€.

der Link funktioniert nicht !
Hardy

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 16.01.2012, 21:17

Hallo,
es macht keinen Unterschied für die Höhe der Leistung, ob eine Erkrankung oder ein Unfallereignis zugrunde lag. Wenn Auslandsrechnungen eingereicht werden, zahlt die Kasse im Normalfall nur die Kosten, die bei einer gleichen
Vertragsbehandlung in Deutschland auch entstanden wären, da gilt auch für Reparaturkosten bei Zahnersatz - da gibt es die Festzuschüsse, mehr nicht.
Dass die Reisekrankenversicherung wegen der hier angegebenen Gründe nicht zahlt, kann zu keiner anderen Entscheidung seitens der Kasse führen.
Gruss
Czauderna

Hardy
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Beitrag von Hardy » 17.01.2012, 09:58

hallo czauderna,

auch hier dankeschoen für die Antwort.
ja , dass leuchtet ein.Wenn es denn generell so gelten würde.
jedoch wie sieht es mit einem normalen unfall aus ?
sagen wir, ich hätte mir den Fuß gebrochen, wer zahlt dann die Erstversorgung ?

Hardy

Lord Dragon
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Beitrag von Lord Dragon » 17.01.2012, 15:32

Hardy hat geschrieben:hallo czauderna,

auch hier dankeschoen für die Antwort.
ja , dass leuchtet ein.Wenn es denn generell so gelten würde.
jedoch wie sieht es mit einem normalen unfall aus ?
sagen wir, ich hätte mir den Fuß gebrochen, wer zahlt dann die Erstversorgung ?

Hardy
Die Behandlung würde Ihre Krankenkasse bezahlen, entweder über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Wenn die Karte nicht akzeptiert wird, dann können Sie die Rechnung einreichen und bekommen Sie den Betrag erstattet, aber maximal was in Deutschland üblich ist.

Hardy
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Beitrag von Hardy » 17.01.2012, 16:47

nochmals danke auch an Lord dragon,

das ist mir soweit bekannt. Letztes Jahr hatte meine Frau hier einen solchen
Unfall ( Hand angebrochen).Aus kunft der BEK : kein Problem , reichen sie die Europ.Krankenkassenkarte bei KkHs. ein und wir rechnen mit denen ab.
So weit so gut.
Nun habe aber ich einen Unfall und soll ohne Zaehne im Frontbereich rumlaufen, weil die BEK die Kosten scheut ???


Hardy

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 17.01.2012, 17:10

Hallo,
es ist ein Unterschied, ob es sich im eine ärztliche oder zahnärztliche Behandlung, oder um Zahnersatz (auch Rep.) handelt. Diese Leistung haben viele Länder gar nicht. Und es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Antragsleistung.
Eine einfache Reperatur ist sicher kein Problem, etwas Provisorisches in etwa.
Bei 1500€ muss man schon eher an eine Neuversorgung denken.

Wie weit ist denn die deutsche Grenze entfernt?

LG, Fer

Hardy
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Beitrag von Hardy » 17.01.2012, 18:34

oh eine Fee ,
:D
ich muss ja auch mal Glück haben .

auch hier vielen Dank für die Teilnahme. Also ich bin ca.3500 km von der deutschen Grenze weg. Das wäre ja auch nicht das Problem , man kann ja schon für 99,90 € fliegen. Es geht mir auch nicht darum, nun einen Kampf mit meiner BEK anzufangen.
Es ist vielmehr so, dass ich nicht einsehe, dass ich jahrzehnte eingezahlt habe und nie größere Sachen hatte,ausser den Zaehnen in Deutschland.
Die Rechnung war damals so um die 20.000 € und die BEK hat davon nur den geringsten Teil uebernommen, weil ich kein Bonusheft hatte (Ich lehne das ab, da mag man denken was man will). uebrigens laufen hier auch die Menschen mit solchen Heften ihrer Krakasse rum. (Aber PC's in jedem Raum).
Ich will die BEK nicht betruegen oder uebervorteilen, ich moechte nur im Vohinein wissen, was man bezahlen will.
Ich war beim ADAC in der Auslandsreiseversicherung Unfall vor 3 Jahren , hab ueber ne Stunde mit einem der Chefs geredet, sehr nett. Und er sagte , dass er mich leider so unfair behandeln muss, weil andere z.Bspl. in den USA einen Unfall haben , der dann bis 17.000 Dollar kosten kann, pro Tag. Lieber seien ihm auch Leute wie wir ,die Jahrzehnte einzahlen und dann in einem Billigland mal nen kleinen Unfall haben.
Der ADAC hatte damals alle Kosten erstattet, aber auch zu verstehen gegeben, dass es nur ging , weil wir schon 25 Jahre einzahlen.

So, das zu den Hintergruenden. Es liegt mir fern, wie gesagt der barmer irgendetwas abzuringen , was mir nicht zusteht, aber wenn man mich zwingt, bleibe ich für immer in der BEK und wer weiß, was einem älteren Herrn noch so alles zustößt, was bestimmt auch teurer ist.

Hardy

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 17.01.2012, 19:35

Hallo,
dass ich jahrzehnte eingezahlt habe und nie größere Sachen hatte
ja, so denkt man einfach. Aber so ist es nicht.
Diese Art der Krankenversicherung ist eine Solidargemeinschaft und eine Riskoversicherung. Und das System funktioniert, weil nicht jeder das rausholt, was er eingezahlt hat oder ihm meint zuzustehen. Insofern ist es sicher eine ganz schlechte Begründung um etwas zu bekommen.
Und mal ganz ehrlich, das System funktioniert auch nur, weil manche eben wesentlich mehr einzahlen al besprechen. Wie sollten sonst die Kosten für Schwerkranke gestemmt werden?

Was spricht denn dagegen die Brücke erst mal günstig reparieren zu lassen?

LG, Fee

Hardy
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Beitrag von Hardy » 18.01.2012, 16:32

also meines Erachtens stimmt da was nicht. eine Solidargemeinschaft sollte doch dann eintreten, wenn bei irgendeinem der Solidarfall eintritt.
Nun, bei mir ist er nun eingetreten,und nicht weil ich nur mal zum Doc will,
sondern es ist etwas unvorhersehbares passiert.
Aber jetzt sagt die Solidargemeinschaft , du hast zwar 40 Jahre eingezahlt, aber du musst schon selber klarkommen.

Wir reden hier ja nicht von einer Irrsinnssumme sondern von lt.KVA 1500€ , wovon die KK ja nur einen kleinen Teil uebernimmt, also ich schaetze mal 200€. und genau das will ich genauer wissen, sind es 200€ oder 100€ oder 300€ es will mir niemand sagen.

Grundsätzliches: Als ich anfing bei der BEK,habe ich Beitrag X vielleicht 30€ gezahlt, heute zahle ich 240 €. Der unterschied für mich ist insofern spürbar, dass damals von der BEK alle Zahnbehandlungen bezahlt wurden, heute jedoch von allem maxim. 1 Drittel.

Die Brücke wird ja schon dauernd repariert das vierte mal bereits, von verschieden Docs, doch alle sind sich einig: da muss etwas dauerhaftes rein und das kostet dann 1500 €.
Für mich stellt sich das so dar: Alle meine Docs hier, haben in D studiert und gearbeitet. Die wollen nicht reparieren für 150 €, die wollen Kasse machen, da unterscheiden die sich in keinster Weise von ihren deutschen Kollegen.
Aber das ist mir im Grunde egal, weil ich jemanden dafür bezahle und zwar monatlich, dass er zwischen mir als Laien und einem Arzt vermittelt und die richtige Behandlung gewährleistet. Das war mal der Anspruch der Kassen. Da die Kassen ihre Statuten ständig nach unten verändern, brauche ich mich ebenfalls nicht mehr an den Vertrag zu halten (denn der stammt noch aus dem Jahre bei mir 1972) .
Bleibt nur Kasse wechseln (das werde ich in diesem Leben aus Gemeinheit nicht mehr tun) oder in eine private (dort spielt sich jedoch das gleiche ab.)

Hardy

friesenjunge48
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Krankenkassen

Beitrag von friesenjunge48 » 18.01.2012, 17:25

Hardy ich war von 1964 bis 2006 in der AOK habe den Glauben an diese Kasse verloren,dann in die IKK gewechselt vom Regen in die Traufe,habe jetzt eine andere bis dato sehr zufrieden.
Ob du da nun 40 Jahre Kunde bist, oder nicht das ist denen wurscht.
Vielleicht solltest du versuchen über eine höhere Ebene in der BEK zu einem besserem Ergebnis zu kommen.
Unten sitzen zuviele die durch Leistung auf Kosten der Versicherten sich nach oben arbeiten wollen,
Meine Meinung.
Gruß friesenjunge48

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.01.2012, 20:41

Bevor der Thread vollkommen ins Bodenlose abdriftet, versuche ich es mal mit der rechtlichen Grundlagen und Fakten - wobei ich mir bei der genannten Konstellation viele Wenn's und Aber's vorstellen kann, die das Ganze wieder in einem anderen Bild erscheinen lassen.

1. Zahnersatz - auch Reparaturen - ist genehmigungspflichtig. Egal ob er jetzt im In- oder Ausland angefertigt wird.

Ob er vor 40 Jahren wirklich zuzahlungsfrei war, kann Czauderna beantworten. Ich kann behaupten, dass seit mindestens 25 Jahren eine Zuzahlung fällig ist.

Die Höhe der damaligen Kosten lässt mich vermuten, dass es sich um einen andersartigen und besonders aufwändigen Zahnersatz (ggf. Implantate) handelt. In der "früher war alles besser-Zeit" hätte es für diesen Zahnersatz 0,00 DM bzw. Euro Zuschuss gegeben. Um es mal an einem Autobeispiel zu verdeutlichen: Die Kasse zahlt den VW (Regelversorgung), wenn man eine gleichartige, höherwertige Versorgung wählt (den Audi), zahlt die Kasse trotzdem den VW. Jetzt gibt es noch den Ferrari (die andersartige Versorgung in Form von Implantaten oder festsitzendem Zahnersatz, wenn herausnehmbarer die Regelversorgung wäre). Da hätte es früher überhaupt keinen Zuschuss gegeben, seit dem 01.01.2005 und der Einführung der Festzuschüsse wird trotzdem der VW in Form des Festzuschusses gezahlt, an den Versicherten und nicht mit dem Zahnarzt abgerechnet. Allerdings ist der Versicherte in einem solchen Fall Privatpatient gegenüber dem Zahnarzt, was sich sowohl in der Honorargestaltung (nach privatärztlichen Tarifen) als auch in der Position gegenüber dem Zahnarzt bemerkbar macht. Während die Krankenkasse Versicherte mit einer Regelversorgung (VW oder Audi) z. B. bei einem Mängelgutachten unterstützen kann, verliert der Versicherte diesen Schutz bei andersartiger Versorgung (dem Ferrari). Also auch den Anspruch auf die von dir jetzt gewünschte Vermittlung zwischen Kasse und Arzt.

Früher, als es für den Ferrari noch keinen Zuschuss gab, war das eine Exotenversorgung. Seit es trotzdem den Festzuschuss gibt, wird es so dargestellt, als würden "die Kassen" immer weniger zahlen und das sei eine ganz normale Versorgung. Für die Regelversorgung wird der Festbetrag in der früheren Höhe, orientiert an den durchschnittlichen Kosten, gezahlt. Beim VW wird im Verhältnis nach wie vor ein Anteil von 50 % bis 65 % der Kosten gezahlt und die Kosten sind sogar unterproportional gestiegen. Die Kosten für den Audi und besonders den Ferrari sind explodiert. Nähere Infos: http://www.vdek.com/vertragspartner/zah ... /index.htm

Vor diesem Hintergrund stellt sich jetzt natürlich die Frage, wer für die Reparatur des andersartigen Zahnersatzes bzw. eine neue Brücke aufkommt. Und da wird dir telefonisch keine Kasse was zusagen.

Nochwas - fehlender Bonus. Diese Untersuchungen nicht durchführen zu lassen, ist deine Entscheidung. Die Konsequenzen sind dann aber auch von dir zu tragen. Eine Krankenkasse ist kein Verein wie der ADAC, sondern muss sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Und gerade im Bereich Bonus schauen uns die Zahnärzte (!) auf die Finger, ob wir den Bonus nicht zu hoch festsetzen. Denn im Bereich der zahnärztlichen Versorgung gibt es noch die Pauschalzahlungen. D. h., die Kassen zahlen die Summe x mit befreiender Wirkung, die die Zahnärzte dann unter sich aufteilen. Je niedriger der Festzuschuss der Kasse ausfällt, desto mehr frisches Geld kommt dazu. Würden die Kassen allen Versicherten den doppelten Festzuschuss bewilligen, hätte das für sie überhaupt keine Auswirkungen, wohl aber für die Zahnärzte.

So, 1. Baustelle, der Zahnersatz an sich. Da könnte ich mir vorstellen, dass bei dieser Konstellation ein Gutachter eingeschaltet wird. Und das ist im Ausland schwierig. Kommen wir zur

2. Baustelle, dem Ausland.

So wie du schreibst, bist du zum Langzeitwinterurlaub in deinem Ferienhaus. Wenn dazu noch ein Langzeitsommerurlaub, ein Kurzzeitosterurlaub und noch ein Herbsturlaub kommen, stellt sich die Frage des gewöhnlichen Aufenthaltes. Damit verbunden die Frage, ob du in Deutschland überhaupt weiter versichert werden kann. Oder dich evtl. im Wohnland einschreiben musst. Ob dies über Pauschalen oder Einzelabrechnung abgedeckt ist. Usw. usf. Je nachdem hast du Anspruch nach § 13 Abs. 4 SGB V - oder nicht.
4) Versicherte sind berechtigt, auch Leistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz anstelle der Sach- oder Dienstleistung im Wege der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, es sei denn, Behandlungen für diesen Personenkreis im anderen Staat sind auf der Grundlage eines Pauschbetrages zu erstatten oder unterliegen auf Grund eines vereinbarten Erstattungsverzichts nicht der Erstattung. Es dürfen nur solche Leistungserbringer in Anspruch genommen werden, bei denen die Bedingungen des Zugangs und der Ausübung des Berufes Gegenstand einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft sind oder die im jeweiligen nationalen System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung der Versicherten berechtigt sind. Der Anspruch auf Erstattung besteht höchstens in Höhe der Vergütung, die die Krankenkasse bei Erbringung als Sachleistung im Inland zu tragen hätte. Die Satzung hat das Verfahren der Kostenerstattung zu regeln. Sie hat dabei ausreichende Abschläge vom Erstattungsbetrag für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vorzusehen sowie vorgesehene Zuzahlungen in Abzug zu bringen. Ist eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit nur in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum möglich, kann die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung auch ganz übernehmen.
Grundsätzlich kannst du natürlich auch mit der Europäischen Versichertenkarte die ortsüblichen Leistungen in Anspruch nehmen. Ich vermute allerdings, dass es die Leistung in deinem Ferienhaus-Land nicht gibt - du kannst dich jedoch nochmal bei der dortigen Krankenkasse erkundigen, falls der Zahnarzt dich auf diese evtl. bestehende Möglichkeit nicht hingewiesen hat.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 18.01.2012, 22:06

Hallo,
das hat man nun davon, wenn man so alt ist und so lange dabei.
Also, er war mal eine relativ kurze Zeit so, fragt mich bitte nicht nach den Jahreszahlen, dass der Zahnersatz (Normalversorgung) zu 100% übernommen wurde, aber schon damals galt, wie ich schon schrieb, eine Normalversorgung und es gab feste Gebührensätze - wer mehr und besser haben wollte, musste auch seinerzeit selbst zahlen. Dann wurde eingeführt dass nur noch 80% von der Kasse übernommen wurde (auch nur Normalversorgung) und dann folgten die Festzuschüsse in der Form, wie wir sie heute haben.
PS: Solidargemeinschaft heißt nicht, nur weil man sonst keine Leistung beansprucht und dann mal eine hat, die aber saftig, dass die dann von der Kasse
übernommen wird - die Regeln, Gesetze und Satzungen gelten für alle und werden nicht ausgewürfelt.
Gruss
Czauderna

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