Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes
Verfasst: 12.01.2012, 14:42
Hallo zusammen,
ich bin als Selbständige in der GKV freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
Für die Zeit vor der Geburt meines Kindes habe ich Mutterschutzgeld (in Höhe des Krankengeldes) beantragt.
Dies wurde mir durch die KK für die Zeit vor Geburt des Kindes für den Zeitraum vom 12.12.2011 bis zum Geburtstermin in 2012 gewährt.
Bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes wurde jedoch nicht der letzte vorliegende Einkommensbescheid 2009 herangezogen, sondern der Vorauszahlungsbescheid 2010, aus dem ein vorläufiges Einkommen hervorgeht.
Meine Einnahmen waren in 2009 und 2011 wesentlich höher als in 2010.
D.h. ich möchte das die KK entweder den letzten vorliegenden Einkommensbescheid (also 2009) oder
mein Einkommen in 2011 (welches ich bisher nur über eine BWA nachweisen kann) heranzieht.
Auf diesen Wunsch ist die KK nicht eingegangen, mit der Begründung, dass sie das letzte "amtliche" Dokument heranziehen,
in dem Fall den Vorauszahlungsbescheid 2010 (aus dem ein von mir geschätztes Einkommen hervorgeht).
Habe ich eine "rechtliche" Chance, dass die GKV für die Berechnung des Krankengeldes (hier: Mutterschaftsgeldes)
meine letzten vorliegenden Einkommensbescheid 2009 (anstatt den Vorauszahlungsbescheid 2010) heranzieht?
Vielen Dank im Voraus.
Alexia
ich bin als Selbständige in der GKV freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
Für die Zeit vor der Geburt meines Kindes habe ich Mutterschutzgeld (in Höhe des Krankengeldes) beantragt.
Dies wurde mir durch die KK für die Zeit vor Geburt des Kindes für den Zeitraum vom 12.12.2011 bis zum Geburtstermin in 2012 gewährt.
Bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes wurde jedoch nicht der letzte vorliegende Einkommensbescheid 2009 herangezogen, sondern der Vorauszahlungsbescheid 2010, aus dem ein vorläufiges Einkommen hervorgeht.
Meine Einnahmen waren in 2009 und 2011 wesentlich höher als in 2010.
D.h. ich möchte das die KK entweder den letzten vorliegenden Einkommensbescheid (also 2009) oder
mein Einkommen in 2011 (welches ich bisher nur über eine BWA nachweisen kann) heranzieht.
Auf diesen Wunsch ist die KK nicht eingegangen, mit der Begründung, dass sie das letzte "amtliche" Dokument heranziehen,
in dem Fall den Vorauszahlungsbescheid 2010 (aus dem ein von mir geschätztes Einkommen hervorgeht).
Habe ich eine "rechtliche" Chance, dass die GKV für die Berechnung des Krankengeldes (hier: Mutterschaftsgeldes)
meine letzten vorliegenden Einkommensbescheid 2009 (anstatt den Vorauszahlungsbescheid 2010) heranzieht?
Vielen Dank im Voraus.
Alexia