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Grundlage für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes

Verfasst: 12.01.2012, 14:42
von Alexia
Hallo zusammen,

ich bin als Selbständige in der GKV freiwillig mit Anspruch auf Krankengeld versichert.

Für die Zeit vor der Geburt meines Kindes habe ich Mutterschutzgeld (in Höhe des Krankengeldes) beantragt.
Dies wurde mir durch die KK für die Zeit vor Geburt des Kindes für den Zeitraum vom 12.12.2011 bis zum Geburtstermin in 2012 gewährt.

Bei der Berechnung des Mutterschutzgeldes wurde jedoch nicht der letzte vorliegende Einkommensbescheid 2009 herangezogen, sondern der Vorauszahlungsbescheid 2010, aus dem ein vorläufiges Einkommen hervorgeht.

Meine Einnahmen waren in 2009 und 2011 wesentlich höher als in 2010.
D.h. ich möchte das die KK entweder den letzten vorliegenden Einkommensbescheid (also 2009) oder
mein Einkommen in 2011 (welches ich bisher nur über eine BWA nachweisen kann) heranzieht.
Auf diesen Wunsch ist die KK nicht eingegangen, mit der Begründung, dass sie das letzte "amtliche" Dokument heranziehen,
in dem Fall den Vorauszahlungsbescheid 2010 (aus dem ein von mir geschätztes Einkommen hervorgeht).

Habe ich eine "rechtliche" Chance, dass die GKV für die Berechnung des Krankengeldes (hier: Mutterschaftsgeldes)
meine letzten vorliegenden Einkommensbescheid 2009 (anstatt den Vorauszahlungsbescheid 2010) heranzieht?

Vielen Dank im Voraus.

Alexia

Verfasst: 12.01.2012, 15:28
von Buzz Lightyear
....Auf diesen Wunsch ist die KK nicht eingegangen, mit der Begründung, dass sie das letzte "amtliche" Dokument heranziehen,
in dem Fall den Vorauszahlungsbescheid 2010 (aus dem ein von mir geschätztes Einkommen hervorgeht).

Habe ich eine "rechtliche" Chance, dass die GKV für die Berechnung des Krankengeldes (hier: Mutterschaftsgeldes)
meine letzten vorliegenden Einkommensbescheid 2009 (anstatt den Vorauszahlungsbescheid 2010) heranzieht?
na dann lass Dir vom Finanzamt ein neues "amtliches" Dokument ausstellen, in dem Du für 2011 auf Grund Deines höheren Einkommens in 2011 das Finanzamt um Anpassung der Vorauszahlung für 2011 (eine sogenannte "nachträgliche" Vorauszahlung) bittest. Sowas geht in der Regel recht schnell. Und solange den Bescheid offen halten.

Verfasst: 12.01.2012, 18:09
von Alexia
Hallo zusammen,

ich muss dennoch noch mal nachhaken:

Wird für die Berechnung des Krankengeldes bei Selbständigen der letzte vorliegende "endgültige" Einkommensbescheid herangezogen oder kann tatsächlich der vorläufige Vorauszahlungsbescheid herangezogen werden, wenn der aktueller ist?
Gehen da alle Krankenkassen einheitlich vor oder liegt es in deren Ermessen?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Alexia

Verfasst: 13.01.2012, 13:41
von Czauderna
Alexia hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich muss dennoch noch mal nachhaken:

Wird für die Berechnung des Krankengeldes bei Selbständigen der letzte vorliegende "endgültige" Einkommensbescheid herangezogen oder kann tatsächlich der vorläufige Vorauszahlungsbescheid herangezogen werden, wenn der aktueller ist?
Gehen da alle Krankenkassen einheitlich vor oder liegt es in deren Ermessen?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Alexia
Hallo,

bei Selbständigen besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Der Grundsatz lautet, dass der Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ( entspricht Beginn der Schutzfrist) für die Berechnung herangezogen wird.
Ein weitere Grundsatz lautet auch, dass Geldleistungen in der Höhe gewährt werden, wonach auch der Beitrag entrichtet wurde (Betonung liegt auf Grundsatz, da es Ausnahmen geben kann).
Hier sehe ich, dass das Einkommen zugrunde gelegt wird, welche für die letzte Beitragsfestsetzung auch herangezogen wurde.
Gruss
Czauderna