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Fußbruch - Hilfe im Haushalt möglich?
Verfasst: 11.01.2012, 12:00
von gdbusch
Hallo an alle, besonders die, die sich auskennen.
Meine allerbeste Freundin hat sich vor Weihnachten den Fuß gebrochen. (Knochen äußerer Zeh). Sie wurde operiert, hat nun nen Metallstück nebst Schrauben im Fuß und darf ihn nicht belasten. Geht deshalb mit Stützen. Sie ist echt gehandicapt dadurch.
Hat jaden Tag ihren Sohn(7) und sich selbst zu versorgen. Natürlich fällt ihr das schwer.
Von Ihrer Unfallversicherung bekommt sie das Krankenhaustage-geld erstattet.
Meine Frage: Steht ihr vielleicht auch ne Art Haushaltshilfe zu? Oder eine andere Unterstützung? Wer kann Tipps geben. Vielen Dank im voraus.
Verfasst: 11.01.2012, 13:22
von Czauderna
Hallo,
wenn der Arzt der Kasse bescheinigt, dass es sich um eine akute Erkrankung handelt und sie deshalb das Kind und den Haushalt nicht versorgen kann und dies auch kein andereer im haushalt lebende Angehörige dies tun kann, dann steht ihr Haushaltshilfe zu.
Am besten sofort Antrag von der Kasse fordern - diese Leistung sollte
möglichst zeitnach bei der Kasse beantragt werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.01.2012, 14:29
von Krankenkassenfee
Hallo,
aber man beachte:
Es handelt sich um den Teil Mehrleistung an Haushaltshilfe (weil ja nicht während eines stationären Aufenthaltes).
Die Frage ist, ob und in welchem Umfang die Kasse das in ihrer Satzung als Leistung führt.
Bei welcher Kasse ist die Freundin denn versichert? Und ist sie alleinerziehend bzw. lebt sie alleine mit dem Kind? Ist sie ansonsten berufstätig und wenn ja, in welchem Umfang?
LG, Fee
Verfasst: 11.01.2012, 21:16
von gdbusch
Merci schon mal für´s schnelle antworten.
Weitere Details......
Sie ist bei der DAK.
Hat nen eigenen Haushalt (nur Sie und der Sohn wohnen dort).
Alleinerziehend schon.... ihr Sohn ist wohl gelegentl. b Vater.(viell. 1xwöchentl.)
Ist voll berufstätig, 40Std./Wo., Kauffrau i EH. Arbeitszeit Mo-Sa.
Verfasst: 12.01.2012, 07:40
von Krankenkassenfee
Hallo,
dann ist es nicht so einfach. Die Leistung hat die Kasse meines Wissens schon, nur für die Zeit der üblichen Berufstätigkeit der Mutter wird es nichts geben. Allenfalls davor (morgens Kind fertig machen) und abends (Kind bettfertig machen und allgm. Haushalt) sehe ich als Leistung an.
Am besten Mal einen Antragsvordruck bei der Kasse besorgen, ausfüllen und zurückschicken. Dann seht Ihr schwarz auf weiß, wie viel die dazugeben.
LG, Fee
Verfasst: 12.01.2012, 22:03
von gdbusch
Danke schön, @fee!
Hab selber noch mal b der Kasse direkt auf die Internetseite geschaut. Dort ist als Leistung "Haushaltshilfe" angegeben. Wie das ganze nun berechnet wird, weiß ich auch nicht aber mal schaun.
Sicher ist, das die Leistung f max. 6Wo. nach d OP gezahlt wird und man die gesetzl. Zuzahl leisten muß. (5-10€).
Wenn es dann so ist, wie du schreibst, ist fraglich, ob noch etwas übrig bleibt.
.
Und sag mal bitte noch... kann die Leistung auch von der eigenen Mutter der Betroffenen erbracht werden? Und dann auch abgerechnet oder geht das bei Verwandten nicht?
lg, gdbusch
Verfasst: 13.01.2012, 07:36
von Krankenkassenfee
Hallo,
natürlich kann die Leistung auch von der Mutter gemacht werden. Aber dann werden nur Aufwendungen wie angemessene Fahrtkosten (sicher kein Flug oder ICE vom anderen Ende der Republik) oder Verdienstausfall (wahrscheinlich nur anteilig wegen Berufstätigkeit der Tochter) bezahlt. Geld nur fürs Aufpassen gibt es natürlich nicht, denn unter Verwandten sollte das selbstverständlich sein. Wer bezahlt seine Mutter?! Das ist gesetzlich auch ausgeschlossen.
LG, Fee
Verfasst: 13.01.2012, 13:56
von Czauderna
gdbusch hat geschrieben:Merci schon mal für´s schnelle antworten.
Weitere Details......
Sie ist bei der DAK.
Hat nen eigenen Haushalt (nur Sie und der Sohn wohnen dort).
Alleinerziehend schon.... ihr Sohn ist wohl gelegentl. b Vater.(viell. 1xwöchentl.)
Ist voll berufstätig, 40Std./Wo., Kauffrau i EH. Arbeitszeit Mo-Sa.
Hallo,
die Frage ist hier, wer versorgt den Haushalt und das Kind wenn die Mutter 40 Stunden wöchentlich arbeitet ??
1x wöchentlich beim Vater fällt schon mal raus, es sei denn der Vater fällt auch aus in dieser Zeit.
Ansonsten ist das Kind alleine zu Hause, mit 7 Jahren ??
Wie die Fee schon richtig schreibt, kommen da wahrscheinlich nur die Zeiten zum Einsatz, die die Versicherte auch sonst "nur" am Tag aufwenden kann.
Ich empfehle dringend, sich deshalb mal persönlich mit der Kasse in Verbindung zu setzen.
Gruss
Czauderna