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Versicherungsschutz rückwirkend

Verfasst: 10.01.2012, 15:22
von Kenzo77
Hallo zusammen,
ich habe da auch mal eine Frage.
Ich bin zum 29.11.2011 gekündigt worden.
Die Agentur für Arbeit hat mich zum 01.01.2012 angemeldet.
Es gibt wohl ein 30tg. Versicherungsschutz rückwirkend. Dies würde aber nicht mehr greifen weil 1 Tag dazwischen liegen würde. Daher muss ich jetzt denn vollen monat zahlen, stimmt das so?

Bin über jeden Tipp dankbar.


Gruß

Verfasst: 10.01.2012, 16:52
von amerin
Warum wurde nicht zum 30.11.2011 arbeitslos gemeldet?

Verfasst: 10.01.2012, 19:44
von Kenzo77
ich habe mein Antrag (ALG II ) 16.11.2011 gestellt, da auch früher kein Termin frei war. Gemeldet hatte ich mich fristgerecht. Am 1 Tag der ALO.

Verfasst: 10.01.2012, 23:09
von bruderherz
Unverständlich, bei Alg2 wird der ganze Monat bezahlt, bei Alg1 sollte man sich zum Zeitpunkt der Kündigung anmelden, wenn man aber unterschreibt(nichts gewusst zu haben) kann man sich auch 1Tag vor Anspruchsbeginn anmelden. Allerdings wird es Zeit, dass Alg1 und 2 wieder zusammengelegt werden.

Re: Versicherungsschutz rückwirkend

Verfasst: 10.01.2012, 23:58
von ratte1
Kenzo77 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich habe da auch mal eine Frage.
Ich bin zum 29.11.2011 gekündigt worden.
Die Agentur für Arbeit hat mich zum 01.01.2012 angemeldet.
Es gibt wohl ein 30tg. Versicherungsschutz rückwirkend. Dies würde aber nicht mehr greifen weil 1 Tag dazwischen liegen würde. Daher muss ich jetzt denn vollen monat zahlen, stimmt das so?
Leider ja. Der sogenannte nachgehende Leistungsanspruch ist in § 19 Abs. 2 SGB V geregelt. Und dieser besteht ausdrücklich nur 1 Monat.

MfG
ratte1

Verfasst: 11.01.2012, 07:39
von CiceroOWL
Bestand noch ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung oder wurde eine Entlassungsentschädigung gezahlt.? Sofern aufgrund der genannten Umstände kein anspruch auf ALG I besteht, erfolgt erst eine anmeldung zu dem Termin wie die AfA gemeldet hat. 1 Monat ist ist halt der vom Gesetgeber vorgeschriebene Rahmen.

Verfasst: 11.01.2012, 16:27
von Kenzo77
Hallo,
nein, ich bin in der Probezeit von 6 Monate gekündigt worden. Also heisst das, weil ich 1 Tag darüber bin; das ich dann denn vollen Monat und denn 1 Tag selbst bezaheln muss?

Verfasst: 11.01.2012, 17:43
von Krankenkassenfee
Hallo,

besteht ggf. ein Familienversicherungsanspruch für die Zeit?
Hast Du in der Zeit Leistungen in Anspruch genommen?

Rechtlich ist es so, dass wenn Du keine Leistungen in Anspruch genommen hast, Dich nicht rührst, bist Du als Arbeitsloser wieder neu versichert, hast eine Lücke. Ansonsten musst Du Dich freiwillig versichern.

LG, Fee

Verfasst: 19.01.2012, 12:51
von Kenzo77
Hallo und danke!
Nein, ich bin für eine Familienversicherung zu alt ;)
Ich wurde ja am 29.11 gekündigt habe denn Antrag auf ALO II am 16.11.2011 (laut Bewilligungsbescheid) gestellt. Mein le. Lohn habe ich am 12.12. bekommen.

Ich verstehe gerade nichts mehr :cry: