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AOK genehmigt Auslandsurlaub aber stellt Bedingung!!!
Verfasst: 10.01.2012, 09:45
von percy88
Hallo zusammen, auch ich habe ziemlichen Ärger mit meiner Krankenkasse und hoffe dass mir hier jemand mit Rat zur Seite steht.
Folgendes:
Ich bin seit dem 22.11.11 wegen Depression krankgeschrieben. Keine Angst- oder Panikattacken sondern ständig traurig, grübeln, unkonzentriert, müde, etc. Der Grund meiner Depression ist meine Arbeit. Mein Hausarzt hat mich seit ca. 3 Wochen auf Citalopram eingestellt. Die Wirkung setzt langsam ein. Bereits zu Anfang habe ich mich um einen Termin beim Neurologen/Psychotherapeuten gekümmert. Der ist am 15.02.12.
Nun ist es so, dass mein Mann und ich bereits Anfang 2011 eine Kreuzfahrt mit der Aida nach Südamerika gebucht (ohne Reiserücktritt). Als abzusehen war, dass meine Genesung nicht so voranschreitet wie ich es erwartet habe, habe ich mit meinem HA über den Urlaub gesprochen. Er sagt, dass ich den Urlaub ohne weiteres antreten soll. Daraufhin hat er mir ein ärztliches Attest ausgestellt.
Ich habe dann sofort meine KK darüber informiert und gleichzeitig angeboten, mich dem MDK vorzustellen. Habe alle Unterlagen bei der KK (auch Attest) abgegeben und erhielt dann in einem persönlichen Gespräch folgende Aussage: Der Urlaub wird nicht genehmigt, da ich arbeitsunfähig und damit auch urlaubsunfähig bin! Man hätte dies mit dem zufällig im Haus anwesenden MDK abgesprochen (ich habe niemanden von denen gesehen!). Daraufhin ich wieder zu meinem Arzt der sich dann umgehend telefonisch mit denen in Verbindung gesetzt hat und in meinem Beisein gesagt hat: Der Kollege sollte seine Berufswahl mal überdenken, da er anscheinend zu den Wahrsagern gehört. Denn eine Patientin zu beurteilen die ihm nicht persönlich vorgestellt wurde grenzt an übersinnlichen Kräften.
Zwei Tage später rief mein HA mich dann an und teilte folgendes mit: Die AOK genehmigt den Urlaub und zahlt auch weiter Krankengeld unter der Voraussetzung, dass ich danach sofort wieder arbeiten gehe! Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll. Niemand kann sagen, ob ich danach wieder arbeiten kann. Weder mein Arzt noch ich selbst.
Ich dies überhaupt rechtens? Darf die AOK das? Was passiert, wenn ich aus dem Urlaub komme und nicht arbeiten gehen kann? Bis jetzt habe ich noch nichts schriftliches von denen vorliegen. Ich weiß also nicht, ob sie ein Schriftstück aufsetzt in dem z. B. gesagt wird, dass ich bei Zuwiderhandlung meinen Anspruch auf weiteres Krankengeld verliere oder so?
Hatte jemand schonmal solch einen Fall?
Ich wäre um jeden Rat dankbar. Habe schon überlegt mich diesbezüglich an einen Anwalt zu wenden. Aber der Urlaub ist bereits nächste Woche Dienstag.
Vielen lieben Dank schonmal!
Verfasst: 10.01.2012, 13:23
von Herby2011
Hallo percy88,
ich würde folgendes vorschlagen:
Wenn Du während der AU in Urlaub fahren möchtest, kannst Du das auch tun, sofern dein behandelnder Arzt mitspielt. Dein Arzt hat Dir ja bereits ein entsprechendes Attest ausgestellt. Allerdings musst Du dann akzeptieren, dass deine Kasse dir für diese Urlaubszeit kein Krankengeld zahlt. Das ruht für diesen Zeitraum. Solange dieser Zeitraum kürzer als 4 Wochen ist, ist das versicherungstechnisch unproblematisch, solange bleibt Dein Versicherungsschutz erhalten.
Alternativ kannst Du für diesen Zeitraum auch Urlaub bei deinem Arbeitgeber beantragen. Dieser zahlt dann für die Urlaubszeit wieder Entgeld. Kommt natürlich darauf an, wie deine Beziehung zum Arbeitgeber ist, musst Du selbst entscheiden.
Der "Deal", Krankengeld während des Urlaubs, wenn Du danach wieder arbeiten gehst, geht natürlich nicht! Mich wundert allerdings, dass so ein "Deal" mit deinem Arzt abgesprochen wird, dass kann ich mir ehrlich nicht vorstellen. Es sei denn, Dein Arzt wäre dieser Meinung. Aber keine Kasse der Welt würde einen Arzt anrufen und ihm sagen, dass sie während des Urlaubs Krankengeld zahlt, wenn der Arzt die Patientin danach auf jeden Fall gesund schreibt. Vielleicht liegt da auch nur ein Missverständnis vor. Ist aber auch egal: Entweder während des Urlaubs auf das Krankengeöd verzichten, oder beim Arbeitgeber Urlaub beantragen.
Liebe Grüße
Herby
Verfasst: 10.01.2012, 14:27
von Krankenkassenfee
Hallo,
zunächst einmal kann der Arzt den Urlaub nicht genehmigen. Er kann medizinisch entscheiden, ob Du urlaubsfähig bist.
Das Sozialgesetzbuch sieht vor, dass Du kein Krankengeld mehr bekommst, wenn Du Deutschland ohne Zustimmung der Kasse das Land verläßt. Wobei bei der Entscheidung pflichtgemäßes Ermessen auszuüben ist. Und da hast Du meiner Meinung mit dem Urlaubsziel schlechte Karten. Was ist, wenn eine akute Krise eintritt? Sind Therapeuten und deutschsprachige Fachärzte jederzeit erreichbar? Und damit meine ichnicht Dr. Brinkmann auf der Aida.
Entweder Du verzichtest auf Krankengeld oder nimmst den Deal an, sofern es den gibt. Würde ich mir auch schriftlich geben lassen.
LG,Fee
Verfasst: 10.01.2012, 21:12
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 10.01.2012, 21:20
von Czauderna
Hallo,
ich halte diesen "Deal" seitens der Kasse schon für äußerst fragwürdig, aber gleichermaßen auch für , sagen wir vorsichtig ausgedrückt, äußerst bescheuert.
Du gehst auf den "Deal" ein, fährst in Urlaub und bist aber nach der Rückkehr aus dem Urlaub weiterhin arbeitsunfähig, was dir dein Arzt bescheinigen wird und muss
(wenn es denn auch tatsächlich so ist) - was will die Kasse machen ??
Kein Krankengeld weiter zahlen (die Au ist ja nicht beendet), weil du bestätigt hast, dass du ach dem Urlaub sofort wieder arbeiten gehen wirst - wolltest du ja auch, aber du bist eben weiter krank - da hat die Kasse ganz, ganz schlechte Karten.
Normal wäre gewesen - wenn die Kasse gesagt hätte, okay, fahren Sie aber Krankengeld gibt es keins und nach der Rückkehr sehen wir weiter.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 10.01.2012, 22:05
von Agion
Also zunächst einmal kann man ganz kurz und knapp zusammenfassen, dass jede mir bekannte Kasse in einem solchen Antragsfall das Krankengeld während einer solchen Reise ablehnt.
Die einzige Möglichkeit, außer Kulanz - ist hier der Weg über einen fehlerhaften Verwaltungsakt! Rein über den medizinischen Weg ist die Wahrscheinlichkeit meiner Einschätzung nach mehr als gering.
Die Regelungen in § 16 (4) SGB V ist eine Ermessensentscheidung. Hierzu sagt uns § 35 SGB X .....
Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
..... und genau dieser Inhalt fehlt schon mal gern in den Bescheiden, weshalb diese Entscheidung von einem SG einfach kassiert werden müsste.
Also => lass Dir die Ablehnung schriftlich geben und schau Dir die genaue Begründung an.
Grüße, Agion
Verfasst: 11.01.2012, 13:17
von Herby2011
Hallo,
Czauderna schrieb:
Hallo,
ich halte diesen "Deal" seitens der Kasse schon für äußerst fragwürdig, aber gleichermaßen auch für , sagen wir vorsichtig ausgedrückt, äußerst bescheuert.
Sehe ich auch so. Ich möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass der Deal nicht seitens der Kasse der Versicherten angeboten wurde, sondern die Kasse dem Arzt diesen Deal angeboten haben soll, der ihn dann an die Versicherte weitervermittelt hat.
Und dass finde ich komisch: Welche Kasse würde so einen "Deal" mit einem Arzt eingehen? Wäre doch von vornherein zum Scheitern verurteilt. Ich denke, dass hier eventuell auch ein Missverständniss vorliegt???
Von den fachlichen Möglichkeiten ist ja bereits alles geschrieben worden, da scheint ja Einigkeit zu herrschen. Urlaub ja, Krankengeld für diese Zeit nein. Danach natürlich weiter Anspruch auf KG, wenn weiter AU besteht.
Lieben Gruß
Herby
Verfasst: 11.01.2012, 14:41
von Krankenkassenfee
Hallo,
ich will nicht ausschließen, dass es den Deal gibt. Und clever gedacht, denn wenn der Doc sich dann weigert weiter krank zu schreiben ist die Chance dann aus der Krankengeldzahlung rauszukommen nicht schlecht.
Ich kenne aus meiner Praxis solche Deals nicht. Denn meiner Meinung nach ist das zu wackelig, denn wer garantiert, dass der Doc das wirklich macht (der wird kaum eine Art Vertrag unterschreiben), und wer sagt denn, dass der Versicherte nicht den Arzt wechselt oder gerade mal einen Tag arbeiten geht und sich dann erneut krank schreiben läßt?
Das mit dem Ermessen ist die einzige Chance, wobei dann wirklich abzuwägen wäre, ob eine Behandlung am Wohnort unterbrochen wird, wie es mit der med. Versorgung im Ernstfall in der Ferne aussieht und welch finanzieller Verlust (nur Du, denn Deine Frau kann ja auch alleine fahren - theoretisch) gegen ausgefallenes Krankengeld steht. Die Südamerikareise soll ja sehr schön sein (hat mein Kollege schon gemacht), aber auch gefährlich. An vielen Anlegeorten ist es aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt den Landausflug auf eigene Faust zu machen. Und da frag nicht nur ich mich: Da ins Krankenhaus im Notfall?
Und die AOK wird garantiert nicht einknicken, denn ihre Chancen stehen vor Gericht ganz gut. Und entsprechende Bescheide wird es als Musterbriefe geben und vor Gericht ist es wie auf hoher See ... (passt hier sogar *g)
Persönlich denke ich, dass Du wahrscheinlich besser vorher hier gefragt hättest und dann evt. die Klappe gehalten hättest, oder Dir an die eigene Nase wegen der fehlenden Reiserücktrittsversicherung packst. Und argumentativ sprechen eben Art der Reise, Reiseziel und Dein Kümmern jetzt nun mal nicht für Dich. Und auch der Arbeitsplatzkonflikt als Diagnose spricht nicht für die Reise, denn da wirst Du kaum das Problem an der Wurzel anpacken können.
Wieviel Reisekosten stehen denn gegen wieviel Krankengeld?
LG, Fee
Verfasst: 11.01.2012, 17:05
von percy88
Hallo, vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.
@Krankenkassenfee:
Es stehen 2.100 € Reisekosten gegen ca. 400 € Krankengeld. Was die medizinische Behandlung anbelangt: Wie ich bereits geschrieben habe bin ich medikamentös eingestellt. Zur Zeit gehe ich alle 2 Wochen zu meinem Hausarzt der sowohl Blut als auch Allgemeinzustand untersucht. Ich habe keine körperlichen Gebrechen (Arm oder Bein in Gips oder ähnliches) sondern bin depressiv, was sich -wie ich ebenfalls geschrieben habe- durch totalen Erschöpfungszustand (müde, total unkonzentriert, traurig, unmotiviert, nachdenklich, etc.) äußert. Durch die Medikamente wird es langsam besser. Nichts desto trotz muss und werde ich nach dem Urlaub eine Psychotherapie beginnen (15.02.12). Wenn ich in den Schwarzwald fahren würde, würde die Kasse (so habe ich es einigen Beiträgen hier entnommen) dem Urlaub ja wohl zustimmen. Und auch in diesem Urlaub würde ich lediglich die Tabletten nehmen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, warum dann eine Auslandsreise abgelehnt wird. Ich nehme Tabletten und muss nicht jeden Tag zur Dialyse!
Alles in allem werde ich mich wohl gegen diesen "Deal" entscheiden und mir den Ablehnungsbescheid mit Begründung zukommen lassen. Ich möchte noch einmal betonen, dass es mir hier ums Prinzip geht! Es kann nicht sein dass eine 20jährige Sachbearbeiterin mir in einem Rotzton sagt, dass ich ja auf Kosten des Sozialtopfs in den Urlaub fahren würde und das ungerecht gegenüber anderen wäre. Was für eine beschissene Begründung ist das denn bitte schön? Und eine Ablehnung seitens des MDK OHNE mich auch nur einmal persönlich gesehen zu haben ist auch nicht nachvollziehbar.
Im übrigen muss die AOK für einen eventuellen Krankenhausaufenthalt in Südamerika ja auch nicht für mich zahlen. Denn mit Südamerika besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Hier greift dann meine persönliche Auslandskrankenversicherung.
Lg
Verfasst: 11.01.2012, 17:15
von Krankenkassenfee
Hallo,
nun ja, das mag die AOK-Dame vielleicht in rotzigem Ton gesagt haben, aber inhaltlich stimmt es. Du beziehst Krankengeld. Gut, dass ist nicht sehr hoch, aber das hat ja auch seine Gründe. Dieses Krankengeld berappt die Versichertengemeinschaft - die Solidargemeinschaft. Und es ist nun mal so, dass (wie Du bereits ja treffend für den Krankenhausaufenthalt in Südamerika betreffend der Kosten festgestellt hast) im Ausland kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Nun kann man über die Verhältnismäßigkeit von 400 zu 2100 € trefflich streiten. Das könnte meines Erachtens auch eines Deiner Argumente in dem Sozialgerichtsverfahren sein.
Moralisch betrachet kann man auch sagen: Wer in Urlaub fahren kann, der kann auch arbeiten oder sich arbeitsfähig melden und bezahlten Erholungsurlaub nehmen. Denn der Urlaubsanspruch verfällt ja nicht und den gäbe es als Bonbon ja im Jahr noch mal oben drauf.
Auf die medizinische Betreuungn und Einstellung kann und will ich in der Tiefe nicht eingehen. Nur Arbeitsplatzkonflikte lösen sich nicht mit Tabletten alleine - und ein wenig Urlaub und Sonne tut uns allen gut.
LG, Fee
Verfasst: 11.01.2012, 21:10
von GerneKrankenVersichert
Interessanter Artikel zum Thema Burnout/Depressionen von Prof. Dr. Ulrich Hegerl
Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universität Leipzig
Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe:
deutsche-depressionshilfe.de/stiftung/10233.php
Besonders interessant:
Auch ist Urlaubsantritt etwas, was jedem depressiv Erkrankten dringend abgeraten wird, da die Depression mitreist und der eigene Zustand mit Antriebsstörung und der Unfähigkeit, irgendeine Freude zu empfinden, im Urlaub in fremder Umgebung besonders bedrückend und schmerzlich erlebt wird. Ob eine Krankschreibung, die bei schweren Depressionen unvermeidlich ist, auch bei Betroffenen mit leichteren Depressionen sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Es gibt nicht wenige depressiv Erkrankte, die als besonders belastend erleben, wenn sie nach der Krankschreibung grübelnd zu Hause im Bett liegen.
Auch wenn es nicht in das Bild "böser MDK, guter Hausarzt" passt, so scheint es mir doch, als würde hier der MDK nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entscheiden und nicht der Hausarzt.
Verfasst: 12.01.2012, 15:27
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 12.01.2012, 19:54
von Czauderna
Hallo,
na, da haben wir es ja schwarz auf weiß - die Kasse kann, muss aber nicht,
ergo ist die Zahlung auf Krankengeld während des Auslandsaufenthaltes nicht einklagbar und die Kasse meinte, sie hätte einen, für sie vorteilhaften "Deal" angeboten - wie gesagt, dass kann für die Kasse zum Eigentor werden.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 12.01.2012, 20:02
von Machts Sinn
Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.
Verfasst: 20.01.2012, 12:22
von Czauderna
Machts Sinn hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:na, da haben wir es ja schwarz auf weiß - die Kasse kann, muss aber nicht, ergo ist die Zahlung auf Krankengeld während des Auslandsaufenthaltes nicht einklagbar ...
so klar daneben - das habe ich mir selbst von dir, Cauderna, bisher nur schwer vorstellen können, aber wenn das am grünen Holze geschieht .... .
Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,
sorry, habe ich erst jetzt gelesen - ich lerne immer gerne dazu.
Wie soll das gehen in der Praxis ??
Wenn eine Rechtsvorschrift eine Leistung grundsätzlich ausschließt, der Kasse
aber die Möglichkeit lässt im Einzelfall doch zu leisten - dann soll es trotzdem
dem möglich sein die Kasse per Gerichtsurteil zur Leistung zu verpflichten ??
Ich kenne das eigentlich nur von beispielsweise nicht anerkannten Behandlungsmethoden oder bei nicht zugelassenen Medikamenten, aber nicht beim Krankengeld. Hier wurde ja von der Kasse bei der Entscheidung kein Fehler gemacht, egal ob sie das Gesetz angewendet hat oder das Krankengeld im Einzelfall gewährt.
Also, kläre mich auf - danke im voraus.
Gruss
Czauderna