Seite 1 von 1

Beitragpflichtiges Einkommen eines Beamten für die erwerbslo

Verfasst: 09.01.2012, 21:16
von hennes1969
Hallo.
Ich bin Beamter, meine Ehefrau ist ohne Einkommen und bei der DAK freiwillig Krankenversichert. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, ich habe aus erster Ehe einen Sohn für den ich Unterhalt entrichte.
Die DAK setzt als beitagspflichtige Einnahmen meine Bruttoeinkünfte an.
Es werden lediglich 2 Kinder berücksichtigt.
Nun meine Fragen:
1. Muss meine private KV nicht abgezogen werden?
2. Kann der familienbezogene Zuschalg nicht abgezogen werden?
3. Kinderzuschlag für meine Sohn aus erster Ehe ist mit im Bruttoeinkommen,
jedoch weder ein Freibetrag noch Unterhalt wird abgezogen.
Ist das korrekt?
4. Kann überhaupt etwas in Abzug gebracht werden? ( Werbungskosten oder so..)
Besten Danke.

Verfasst: 10.01.2012, 07:50
von Krankenkassenfee
Hallo,

ich nehme mal an, dass Deine 2 Kinder privat/Beihilfe versichert sind? Dann nämlich werden Freibeträge/Abschläge abgezogen. Das gilt nicht für Kinder, die gesetzlich versichert sind. Insofern mutmaße ich, dass Dein Kind aus erster Ehe über die Mutter in einer GKV versichert ist.

Es ist also nicht so wie bei der Steuer, dass man gewisse Freibeträge abziehen kann. Deine KV-Beiträge, Unterhalt oder sonst was sind nun mal "Privatvergnügen".

Insofern zählt Dein durchschnittiches Monatsbrutto, eben um diese Kinderabschläge bereinigt - und davon die Hälfte, sofern Deine Frau kein eigenes Einkommen hat.

LG, Fee