Beitragpflichtiges Einkommen eines Beamten für die erwerbslo
Verfasst: 09.01.2012, 21:16
Hallo.
Ich bin Beamter, meine Ehefrau ist ohne Einkommen und bei der DAK freiwillig Krankenversichert. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, ich habe aus erster Ehe einen Sohn für den ich Unterhalt entrichte.
Die DAK setzt als beitagspflichtige Einnahmen meine Bruttoeinkünfte an.
Es werden lediglich 2 Kinder berücksichtigt.
Nun meine Fragen:
1. Muss meine private KV nicht abgezogen werden?
2. Kann der familienbezogene Zuschalg nicht abgezogen werden?
3. Kinderzuschlag für meine Sohn aus erster Ehe ist mit im Bruttoeinkommen,
jedoch weder ein Freibetrag noch Unterhalt wird abgezogen.
Ist das korrekt?
4. Kann überhaupt etwas in Abzug gebracht werden? ( Werbungskosten oder so..)
Besten Danke.
Ich bin Beamter, meine Ehefrau ist ohne Einkommen und bei der DAK freiwillig Krankenversichert. Wir haben 2 gemeinsame Kinder, ich habe aus erster Ehe einen Sohn für den ich Unterhalt entrichte.
Die DAK setzt als beitagspflichtige Einnahmen meine Bruttoeinkünfte an.
Es werden lediglich 2 Kinder berücksichtigt.
Nun meine Fragen:
1. Muss meine private KV nicht abgezogen werden?
2. Kann der familienbezogene Zuschalg nicht abgezogen werden?
3. Kinderzuschlag für meine Sohn aus erster Ehe ist mit im Bruttoeinkommen,
jedoch weder ein Freibetrag noch Unterhalt wird abgezogen.
Ist das korrekt?
4. Kann überhaupt etwas in Abzug gebracht werden? ( Werbungskosten oder so..)
Besten Danke.